Förderprogramme direkt vergleichen
Wähle bis zu drei Programme aus und stelle Förderquote, Maximalbetrag, Voraussetzungen, Fristen und Antragsweg nebeneinander. So erkennst du sofort, welche Förderung am besten zu deinem Vorhaben passt – und welche Programme sich kombinieren lassen.
2 Programme · A4 quer, inkl. Quellen & Stand
| Kriterium | Förderung im Rahmen der Stärkung des Gründungsgeschehens in den Lebenswissenschaften „GO-Bio next“Wenn Sie als Wissenschaftlerin und Wissenschaftler ein Unternehmen gründen wollen, um Ihre biotechnologischen Forschungsergebnisse wirtschaftlich zu verwerten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.Details → | GründungszuschussZuschuss zur Sicherung des Lebensunterhalts in den ersten 15 Monaten der Selbstständigkeit.Details → |
|---|---|---|
| Fördergeber | Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) | Bundesagentur für Arbeit |
| Ebene / Region | Bund · Bundesweit | Bund · Bundesweit |
| Förderart | Zuschuss | Zuschuss |
| Phase | Gründung | Gründung |
| Förderquote | bis zu 100 % | 100 % des ALG-I-Satzes + 300 € Pauschale |
| Maximalbetrag | individuell – Konditionen beim Fördergeber prüfen | ca. 15.000–20.000 € über 15 Monate |
| Zielgruppe | Forschungseinrichtung, Hochschule, Gründerinnen und Gründer (bundesweit) | Gründerinnen und Gründer aus der Arbeitslosigkeit (ALG I) |
| Voraussetzungen |
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| Frist | Das Antragsverfahren ist zweistufig. Bitte reichen Sie in der 1. Stufe Ihre Projektskizzen jährlich bis zum 15. März und 15. September bei dem Projektträger ein. In der 2. | Laufend – keine feste Frist, Antrag jedoch vor Vorhabensbeginn |
| Antragsweg | Antrag über Projektträger Jülich (PtJ) – Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen. | Antrag bei der zuständigen Agentur für Arbeit – vor Aufnahme der Selbstständigkeit Beratungstermin vereinbaren. |
Stand: 2026-08-14. Konditionen und Fristen ändern sich laufend – prüfe die Angaben vor der Antragstellung direkt beim Fördergeber. Wichtig: Anträge grundsätzlich vor Vorhabensbeginn stellen.