Förderprogramme direkt vergleichen

Wähle bis zu drei Programme aus und stelle Förderquote, Maximalbetrag, Voraussetzungen, Fristen und Antragsweg nebeneinander. So erkennst du sofort, welche Förderung am besten zu deinem Vorhaben passt – und welche Programme sich kombinieren lassen.

2 Programme · A4 quer, inkl. Quellen & Stand
WhatsAppE-Mail
Link gültig für:

Wer den Link öffnet, sieht genau diesen Vergleich – ohne Anmeldung.

KriteriumFörderung von Start-ups im Bereich der Kommunikationssysteme – StartUpConnect im Rahmen des Forschungsprogramms Kommunikationssysteme „Souverän. Digital. Vernetzt.“Wenn Sie Ihre Forschungsergebnisse zu Kommunikationstechnologien schnell in die Anwendung bringen möchten, vielleicht bereits im Rahmen einer Unternehmensgründung, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.Details →GründungszuschussZuschuss zur Sicherung des Lebensunterhalts in den ersten 15 Monaten der Selbstständigkeit.Details →
FördergeberBundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)Bundesagentur für Arbeit
Ebene / RegionBund · BundesweitBund · Bundesweit
FörderartZuschussZuschuss
PhaseGründungGründung
Förderquotebis zu 100 %100 % des ALG-I-Satzes + 300 € Pauschale
Maximalbetragindividuell – Konditionen beim Fördergeber prüfenca. 15.000–20.000 € über 15 Monate
ZielgruppeForschungseinrichtung, Hochschule, Gründerinnen und Gründer, Unternehmen, Verband/Vereinigung (bundesweit)Gründerinnen und Gründer aus der Arbeitslosigkeit (ALG I)
Voraussetzungen
  • in Phase 1: • Hochschulen und
  • außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
  • in Phase 2: • nicht börsennotierte kleine technologieorientierte Unternehmen, deren Eintragung in das Handelsregister maximal 5 Jahre zurückliegt
  • Antragstellende benötigen zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Betriebsstätte, Niederlassung oder sonstige Einrichtung in Deutschland.
  • In Phase 1 arbeiten Sie als Gründungsinteressentin oder Gründungsinteressent hauptsächlich noch in den Räumlichkeiten der Hochschule oder außeruniversitären Forschungseinrichtung.
  • In Phase 2 befinden sich mehr als 50 Prozent der Geschäftsanteile im Besitz der im Unternehmen aktiven Gründerinnen und Gründer.
  • Mindestens 150 Tage Restanspruch auf ALG I
  • Hauptberufliche Selbstständigkeit (mind. 15 Std./Woche)
  • Tragfähigkeitsbescheinigung einer fachkundigen Stelle (IHK, HWK, Steuerberater)
  • Businessplan mit Finanzplanung
Frist– Das Förderverfahren ist zweistufig. Bitte reichen Sie in der 1. Stufe Ihre Projektskizze bei dem Projektträger ein. – Zu den Stichtagen 31. März, 30. Juni, 30. September und 31.Laufend – keine feste Frist, Antrag jedoch vor Vorhabensbeginn
AntragswegAntrag über VDI/VDE Innovation + Technik GmbH – Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen.Antrag bei der zuständigen Agentur für Arbeit – vor Aufnahme der Selbstständigkeit Beratungstermin vereinbaren.

Stand: 2026-08-14. Konditionen und Fristen ändern sich laufend – prüfe die Angaben vor der Antragstellung direkt beim Fördergeber. Wichtig: Anträge grundsätzlich vor Vorhabensbeginn stellen.