Förderprogramme direkt vergleichen

Wähle bis zu drei Programme aus und stelle Förderquote, Maximalbetrag, Voraussetzungen, Fristen und Antragsweg nebeneinander. So erkennst du sofort, welche Förderung am besten zu deinem Vorhaben passt – und welche Programme sich kombinieren lassen.

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KriteriumNiederlassung von LandärztenWenn Sie Ärztin oder Arzt sind und eine Niederlassung im ländlichen Raum planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.Details →GründungszuschussZuschuss zur Sicherung des Lebensunterhalts in den ersten 15 Monaten der Selbstständigkeit.Details →
FördergeberMinisterium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-WürttembergBundesagentur für Arbeit
Ebene / RegionLand · Baden-WürttembergBund · Bundesweit
FörderartZuschussZuschuss
PhaseGründung, NachfolgeGründung
Förderquoteabhängig von Vorhaben und Bonität100 % des ALG-I-Satzes + 300 € Pauschale
Maximalbetragbis zu 25.000 €ca. 15.000–20.000 € über 15 Monate
ZielgruppeGründerinnen und Gründer in Baden-WürttembergGründerinnen und Gründer aus der Arbeitslosigkeit (ALG I)
Voraussetzungen
  • Sie müssen innerhalb von 6 Monaten nach der zulassungsrechtlichen Entscheidung eine vertragsärztliche Tätigkeit als Ärztin oder Arzt im Fördergebiet aufnehmen.
  • Sie nehmen an der Telematikinfrastruktur teil oder legen einen Nachweis über die Anbindung an die Telematikinfrastruktur vor.
  • Sie bringen sich bei gegebenenfalls im Zulassungsbereich bestehenden sektorenübergreifenden Versorgungsangeboten oder -modellen aktiv ein.
  • Sie müssen die hausärztliche Tätigkeit ab Aufnahme des Versorgungsauftrags für 5 Jahre ausüben.
  • Mindestens 150 Tage Restanspruch auf ALG I
  • Hauptberufliche Selbstständigkeit (mind. 15 Std./Woche)
  • Tragfähigkeitsbescheinigung einer fachkundigen Stelle (IHK, HWK, Steuerberater)
  • Businessplan mit Finanzplanung
FristLaufend – keine feste Frist, Antrag jedoch vor VorhabensbeginnLaufend – keine feste Frist, Antrag jedoch vor Vorhabensbeginn
AntragswegAntrag über Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg – Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen.Antrag bei der zuständigen Agentur für Arbeit – vor Aufnahme der Selbstständigkeit Beratungstermin vereinbaren.

Stand: 2026-08-14. Konditionen und Fristen ändern sich laufend – prüfe die Angaben vor der Antragstellung direkt beim Fördergeber. Wichtig: Anträge grundsätzlich vor Vorhabensbeginn stellen.