Förderprogramme direkt vergleichen

Wähle bis zu drei Programme aus und stelle Förderquote, Maximalbetrag, Voraussetzungen, Fristen und Antragsweg nebeneinander. So erkennst du sofort, welche Förderung am besten zu deinem Vorhaben passt – und welche Programme sich kombinieren lassen.

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KriteriumBeratung kleiner und mittlerer UnternehmenWenn Sie im Land Bremen ein Unternehmen gründen oder übernehmen oder sich in Ihrem bestehenden Unternehmen beraten lassen wollen, dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss zu den externen Beratungskosten erhalten.Details →GründungszuschussZuschuss zur Sicherung des Lebensunterhalts in den ersten 15 Monaten der Selbstständigkeit.Details →
FördergeberStarthaus BremenBundesagentur für Arbeit
Ebene / RegionLand · BremenBund · Bundesweit
FörderartZuschuss, BeratungZuschuss
PhaseVorgründung, GründungGründung
Förderquotebis zu 50 %100 % des ALG-I-Satzes + 300 € Pauschale
Maximalbetragbis zu 7.000 €ca. 15.000–20.000 € über 15 Monate
ZielgruppeUnternehmen, Gründerinnen und Gründer in BremenGründerinnen und Gründer aus der Arbeitslosigkeit (ALG I)
Voraussetzungen
  • bei allgemeinen Beratungen kleine oder mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU-Definition der EU und Freiberuflerinnen und Freiberufler in einem wirtschaftsnahen Beruf
  • bei Existenzgründungs- beziehungsweise Betriebsübernahmeberatung natürliche Personen, die sich durch Unternehmensgründung, -übernahme oder tätige Beteiligung selbstständig machen wollen.
  • Sie müssen Ihren Antrag auf Förderung stellen, bevor Sie die Beraterin oder den Berater oder das Beratungsunternehmen beauftragen.
  • Für Beratungen, die dem öffentlichen Interesse entgegenstehen oder bereits von anderer Seite gefördert werden, erhalten Sie keinen Zuschuss.
  • Mindestens 150 Tage Restanspruch auf ALG I
  • Hauptberufliche Selbstständigkeit (mind. 15 Std./Woche)
  • Tragfähigkeitsbescheinigung einer fachkundigen Stelle (IHK, HWK, Steuerberater)
  • Businessplan mit Finanzplanung
FristLaufend – keine feste Frist, Antrag jedoch vor VorhabensbeginnLaufend – keine feste Frist, Antrag jedoch vor Vorhabensbeginn
AntragswegAntrag über Starthaus Bremen – Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen.Antrag bei der zuständigen Agentur für Arbeit – vor Aufnahme der Selbstständigkeit Beratungstermin vereinbaren.

Stand: 2026-08-14. Konditionen und Fristen ändern sich laufend – prüfe die Angaben vor der Antragstellung direkt beim Fördergeber. Wichtig: Anträge grundsätzlich vor Vorhabensbeginn stellen.