Förderprogramme direkt vergleichen

Wähle bis zu drei Programme aus und stelle Förderquote, Maximalbetrag, Voraussetzungen, Fristen und Antragsweg nebeneinander. So erkennst du sofort, welche Förderung am besten zu deinem Vorhaben passt – und welche Programme sich kombinieren lassen.

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KriteriumFörderung der hausärztlichen Versorgung in ländlichen RegionenWenn Sie sich als Hausärztin oder Hausarzt in einer ländlichen Region in Rheinland-Pfalz niederlassen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.Details →GründungszuschussZuschuss zur Sicherung des Lebensunterhalts in den ersten 15 Monaten der Selbstständigkeit.Details →
FördergeberMinisterium für Wissenschaft und Gesundheit Rheinland-PfalzBundesagentur für Arbeit
Ebene / RegionLand · Rheinland-PfalzBund · Bundesweit
FörderartZuschussZuschuss
PhaseGründung, NachfolgeGründung
Förderquoteabhängig von Vorhaben und Bonität100 % des ALG-I-Satzes + 300 € Pauschale
Maximalbetragindividuell – Konditionen beim Fördergeber prüfenca. 15.000–20.000 € über 15 Monate
ZielgruppeGründerinnen und Gründer in Rheinland-PfalzGründerinnen und Gründer aus der Arbeitslosigkeit (ALG I)
Voraussetzungen
  • Sie müssen • eine vertragsärztliche Zulassung im Fördergebiet oder bei einer Zweigpraxis die Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz oder die Ermächtigung des Zulassungsausschusses haben
  • Ihre vertragsärztliche Tätigkeit als Hausarzt oder Hausärztin im Fördergebiet innerhalb von 6 Monaten nach der Zulassung aufnehmen
  • bei einer Zweigpraxis mindestens 10 Stunden wöchentlich an mehreren Tagen dort Sprechstunden anbieten
  • sich verpflichten, die hausärztliche Tätigkeit oder den Betrieb der hausärztlichen Zweigpraxis für 5 Jahre aufrechtzuerhalten.
  • Sie dürfen im Fördergebiet nicht bereits als zugelassene oder angestellte Vertragsärztin oder als zugelassener oder angestellter Vertragsarzt oder an der hausärztlichen Versorgung teilgenommen haben oder teilnehmen.
  • Für eine Zweigpraxis, in der ausschließlich ein geförderter angestellter Arzt oder eine angestellte Ärztin arbeitet, ist eine weitere Förderung ausgeschlossen.
  • Mindestens 150 Tage Restanspruch auf ALG I
  • Hauptberufliche Selbstständigkeit (mind. 15 Std./Woche)
  • Tragfähigkeitsbescheinigung einer fachkundigen Stelle (IHK, HWK, Steuerberater)
  • Businessplan mit Finanzplanung
FristLaufend – keine feste Frist, Antrag jedoch vor VorhabensbeginnLaufend – keine feste Frist, Antrag jedoch vor Vorhabensbeginn
AntragswegAntrag über Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung – Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen.Antrag bei der zuständigen Agentur für Arbeit – vor Aufnahme der Selbstständigkeit Beratungstermin vereinbaren.

Stand: 2026-08-14. Konditionen und Fristen ändern sich laufend – prüfe die Angaben vor der Antragstellung direkt beim Fördergeber. Wichtig: Anträge grundsätzlich vor Vorhabensbeginn stellen.