Förderprogramme direkt vergleichen

Wähle bis zu drei Programme aus und stelle Förderquote, Maximalbetrag, Voraussetzungen, Fristen und Antragsweg nebeneinander. So erkennst du sofort, welche Förderung am besten zu deinem Vorhaben passt – und welche Programme sich kombinieren lassen.

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KriteriumChancengleichheit und Bekämpfung geschlechtsspezifischer GewaltWenn Sie Vorhaben zur Förderung der Chancengleichheit und zur Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.Details →GründungszuschussZuschuss zur Sicherung des Lebensunterhalts in den ersten 15 Monaten der Selbstständigkeit.Details →
FördergeberSächsisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und GleichstellungBundesagentur für Arbeit
Ebene / RegionLand · SachsenBund · Bundesweit
FörderartZuschussZuschuss
PhaseVorgründung, GründungGründung
Förderquoteabhängig von Vorhaben und Bonität100 % des ALG-I-Satzes + 300 € Pauschale
Maximalbetragindividuell – Konditionen beim Fördergeber prüfenca. 15.000–20.000 € über 15 Monate
ZielgruppeGründerinnen und Gründer, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung, Forschungseinrichtung in SachsenGründerinnen und Gründer aus der Arbeitslosigkeit (ALG I)
Voraussetzungen
  • gemeinnützige Vereine und andere juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts
  • Gemeinden, kreisfreie Städte und Landkreise
  • die Koordinierungsstelle Chancengleichheit Sachsen
  • die Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege, die ihnen angeschlossenen Vereinigungen und andere rechtsfähige Vereinigungen
  • wissenschaftliche (Forschungs-)Einrichtungen
  • Frauen, die ihren Hauptwohnsitz und Lebensmittelpunkt im Freistaat Sachsen haben und im ländlichen Raum ein Einzelunternehmen aufbauen.
  • Mindestens 150 Tage Restanspruch auf ALG I
  • Hauptberufliche Selbstständigkeit (mind. 15 Std./Woche)
  • Tragfähigkeitsbescheinigung einer fachkundigen Stelle (IHK, HWK, Steuerberater)
  • Businessplan mit Finanzplanung
FristLaufend – keine feste Frist, Antrag jedoch vor VorhabensbeginnLaufend – keine feste Frist, Antrag jedoch vor Vorhabensbeginn
AntragswegAntrag über Landesdirektion Sachsen – Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen.Antrag bei der zuständigen Agentur für Arbeit – vor Aufnahme der Selbstständigkeit Beratungstermin vereinbaren.

Stand: 2026-08-14. Konditionen und Fristen ändern sich laufend – prüfe die Angaben vor der Antragstellung direkt beim Fördergeber. Wichtig: Anträge grundsätzlich vor Vorhabensbeginn stellen.