Förderprogramme direkt vergleichen

Wähle bis zu drei Programme aus und stelle Förderquote, Maximalbetrag, Voraussetzungen, Fristen und Antragsweg nebeneinander. So erkennst du sofort, welche Förderung am besten zu deinem Vorhaben passt – und welche Programme sich kombinieren lassen.

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KriteriumFörderung der Niederlassung von Apothekerinnen und Apotheker im ländlichen RaumWenn Sie als Apothekerin und Apotheker eine öffentliche Apotheke im ländlichen Raum eröffnen beziehungsweise übernehmen möchten oder Ihre Apotheke barrierefrei gestalten möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erDetails →GründungszuschussZuschuss zur Sicherung des Lebensunterhalts in den ersten 15 Monaten der Selbstständigkeit.Details →
FördergeberThüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und FamilieBundesagentur für Arbeit
Ebene / RegionLand · ThüringenBund · Bundesweit
FörderartZuschussZuschuss
PhaseGründung, Wachstum, NachfolgeGründung
Förderquoteabhängig von Vorhaben und Bonität100 % des ALG-I-Satzes + 300 € Pauschale
Maximalbetragbis zu 40.000 €ca. 15.000–20.000 € über 15 Monate
ZielgruppeGründerinnen und Gründer in ThüringenGründerinnen und Gründer aus der Arbeitslosigkeit (ALG I)
Voraussetzungen
  • Die öffentliche Apotheke muss sich in einer Gemeinde des Freistaats Thüringen befinden
  • Sie müssen den Apothekenbetrieb innerhalb von 7 Tagen nach Erteilung der Betriebserlaubnis durch die zuständige Behörde aufnehmen
  • Sie müssen sich verpflichten, den Apothekenbetrieb für mindestens 60 Monate aufrechtzuerhalten und dort die pharmazeutische Tätigkeit in diesem Zeitraum auch tatsächlich auszuüben
  • Sie dürfen nicht vor dem Eintritt der Bestandskraft der Bewilligung mit der Niederlassung beziehungsweise den Maßnahmen zur Vorbereitung des Apothekenbetriebs begonnen haben.
  • Mindestens 150 Tage Restanspruch auf ALG I
  • Hauptberufliche Selbstständigkeit (mind. 15 Std./Woche)
  • Tragfähigkeitsbescheinigung einer fachkundigen Stelle (IHK, HWK, Steuerberater)
  • Businessplan mit Finanzplanung
FristLaufend – keine feste Frist, Antrag jedoch vor VorhabensbeginnLaufend – keine feste Frist, Antrag jedoch vor Vorhabensbeginn
AntragswegAntrag über Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA) – Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen.Antrag bei der zuständigen Agentur für Arbeit – vor Aufnahme der Selbstständigkeit Beratungstermin vereinbaren.

Stand: 2026-08-14. Konditionen und Fristen ändern sich laufend – prüfe die Angaben vor der Antragstellung direkt beim Fördergeber. Wichtig: Anträge grundsätzlich vor Vorhabensbeginn stellen.