Junge Innovatoren – Existenzgründungen aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen
Wenn Sie als Hochschule, Forschungseinrichtung oder Akademie forschungsbasierte Ausgründungsvorhaben unterstützen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Maximale Förderung
bis zu 20.000 €
Förderquote
abhängig von Vorhaben und Bonität
Worum geht es bei Junge Innovatoren – Existenzgründungen aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen?
Das Land Baden-Württemberg fördert Existenzgründungen von jungen Hochschulabsolventinnen und -absolventen, von wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an einer Hochschule, Forschungseinrichtung oder Akademie sowie von Personen mit Hochschulabschluss, die eine vorgelagerte Bundesförderung (zum Beispiel EXIST-Förderung) erhalten haben. Sie bekommen die Förderung für Vorhaben, die sich in der sogenannten Vorgründungsphase befinden und die Entwicklung und Vermarktung eines innovativen Produkts, Verfahrens oder einer innovativen Dienstleistung vorsehen. Als Hochschule oder Forschungseinrichtung können Sie im Erfolgsfall zusätzlich eine Strategiepauschale zur begleitenden Betreuung des Gründungsvorhabens bekommen beziehungsweise zur grundsätzlichen Stärkung der gründungsbezogenen Unterstützungsmaßnahmen in der Vorgründungs- beziehungsweise Ideation-Phase einsetzen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt – eine halbe Vergütung bis höchstens Vergütungsgruppe TV-L E13 Erfahrungsstufe 3 für die Beschäftigung von Existenzgründenden als wissenschaftliche Mitarbeitende für die Dauer von längstens 12 Monaten, – bis zu EUR 20.000 für projektbezogene Sachausgaben, – bis zu EUR 5.000 für Coaching-Maßnahmen.
Die wichtigsten Eckdaten
| Fördergeber | Ministerium für Wissenschaft , Forschung und Kunst Baden-Württemberg |
|---|---|
| Ebene | Land |
| Region | Baden-Württemberg |
| Förderart | Zuschuss |
| Phase | Vorgründung, Gründung |
| Förderquote | abhängig von Vorhaben und Bonität |
| Maximalbetrag | bis zu 20.000 € |
| Frist | Laufend – keine feste Frist, Antrag jedoch vor Vorhabensbeginn |
| Zielgruppe | Gründerinnen und Gründer, Forschungseinrichtung, Hochschule in Baden-Württemberg |
| Branchen | IT & Technologie |
Voraussetzungen
- staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen
- Eine eigenständige Unternehmensgründung darf noch nicht erfolgt sein.
- Pro Gründungsvorhaben können maximal 3 Existenzgründerinnen oder -gründer gefördert werden.
- Falls die Existenzgründerinnen und Existenzgründer eine vorgelagerte Bundesförderung (zum Beispiel EXIST-Förderung) bekommen haben, darf diese nicht länger als 24 Monate zurückliegen.
- Die Coaching-Planung wird mit der jeweiligen Gründer-/Transfereinrichtung (Gründungszentrum) und der Mentorin oder dem Mentor erarbeitet.
- Einzel- oder Teambewerbungen von Personen ohne Hochschulabschluss
So läuft der Antrag
Antrag über Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg – Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen.
Wichtig: Stelle den Antrag immer vor Beginn des Vorhabens. Als Vorhabensbeginn gilt bereits der Abschluss eines Liefer- oder Kreditvertrags. Halte Businessplan, Finanzplan und – je nach Programm – eine Tragfähigkeitsbescheinigung bereit.
Die vollständige Antrags-Checkliste mit allen Dokumenten und Nachweisen findest du weiter unten auf dieser Seite.
Antrags-Checkliste: Junge Innovatoren – Existenzgründungen aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen Schritt für Schritt
Diese Checkliste führt dich von der Prüfung der Förderfähigkeit über die Antragsunterlagen bis zum Verwendungsnachweis. Sie nennt zu jedem Schritt die typischen Dokumente und Nachweise, die Ministerium für Wissenschaft , Forschung und Kunst Baden-Württemberg erfahrungsgemäß verlangt. Dein Fortschritt wird lokal in deinem Browser gespeichert – ohne Konto, ohne Upload.
1. Vorbereitung
Bevor du irgendetwas unterschreibst oder bestellst.
Dokumente & Nachweise
- Kurzprofil des Vorhabens (1 Seite)
- Nachweis der Zugehörigkeit zur Zielgruppe
- ggf. Meldebescheinigung / Betriebsstätte in der Region
Dokumente & Nachweise
- Zeitplan mit geplantem Start
- Angebote statt unterschriebener Verträge
Dokumente & Nachweise
- Personalausweis / Reisepass (Kopie)
- Tabellarischer Lebenslauf mit fachlicher Qualifikation
- Nachweise zur Qualifikation (Zeugnisse, Meisterbrief, Zertifikate)
- Nachweis Betriebsstätte bzw. Wohnsitz im Fördergebiet
Dokumente & Nachweise
- Businessplan (10–20 Seiten)
- Umsatz- und Rentabilitätsvorschau (3 Jahre)
- Liquiditätsplan (monatlich, 12–24 Monate)
- Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan
2. Antrag stellen
Der eigentliche Antragsweg bei Ministerium für Wissenschaft , Forschung und Kunst Baden-Württemberg.
Dokumente & Nachweise
- Zugang zum Antragsportal bzw. Antragsformular des Fördergebers
- Kontakt zur Ansprechstelle bei Ministerium für Wissenschaft , Forschung und Kunst Baden-Württemberg
Dokumente & Nachweise
- Kosten- und Finanzierungsplan zum Vorhaben
- 2–3 Vergleichsangebote je größerer Position
- Nachweis der Eigenmittel (Kontoauszug, Zusagen)
Dokumente & Nachweise
- Unterschriebenes Antragsformular
- Anlagenverzeichnis
- Eingangsbestätigung / Antragsnummer sichern
Dokumente & Nachweise
- Fristenübersicht
- Protokoll aller Kontakte mit dem Fördergeber
3. Nach der Bewilligung
Auflagen, Nachweise und Auszahlung.
Dokumente & Nachweise
- Zuwendungs-/Darlehensbescheid
- Nebenbestimmungen (z. B. ANBest-P)
- Annahmeerklärung fristgerecht zurücksenden
Dokumente & Nachweise
- Rechnungen und Zahlungsnachweise
- Stunden-/Tätigkeitsnachweise (bei Personal- oder Beratungsförderung)
- Fotodokumentation bzw. Ergebnisberichte
Dokumente & Nachweise
- Mittelabrufformular
- Belegliste mit allen Rechnungen
- Sachbericht zum Vorhaben
Dokumente & Nachweise
- Bescheid und Auszahlungsbelege für die Buchhaltung
- Notiz zur steuerlichen Einordnung
Die Checkliste bildet den typischen Ablauf ab. Maßgeblich sind immer die aktuellen Antragsunterlagen und Richtlinien von Ministerium für Wissenschaft , Forschung und Kunst Baden-Württemberg.
Unsicher, welches Programm besser passt? Stelle Junge Innovatoren – Existenzgründungen aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen bis zu zwei weiteren Förderungen gegenüber – Quote, Maximalbetrag, Voraussetzungen, Fristen und Antragsweg direkt nebeneinander.
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Zuletzt redaktionell geprüft: 2026-08-14. Angaben ohne Gewähr – maßgeblich sind die jeweils gültigen Förderrichtlinien des Fördergebers. Datenquelle: Förderdatenbank des Bundes.
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