Gründungskosten-Rechner
Notar, Handelsregister, Gewerbe, IHK – alle einmaligen Kosten für GmbH, UG, GbR oder Einzelunternehmen.

So wird gerechnet
Gesamtkosten Einzelunternehmen
Gesamtkosten = Gewerbeanmeldung
Bei Einzelunternehmen und Freiberuflern fällt in der Regel nur die Gebühr für die Gewerbeanmeldung an (ca. 20–60 €, Freiberufler zahlen keine Gewerbeanmeldung).
Gesamtkosten GbR
Gesamtkosten = (Gewerbeanmeldung × Anzahl Gesellschafter) + optionale Beratungskosten
Jede:r Gesellschafter:in einer GbR muss ein eigenes Gewerbe anmelden, ein Gesellschaftsvertrag ist rechtlich nicht zwingend, aber empfehlenswert.
Gesamtkosten UG/GmbH
Gesamtkosten = Gewerbeanmeldung + IHK-Ersteintrag + Notarkosten + Handelsregistereintrag + Beratungskosten
Bei Nutzung eines Musterprotokolls fallen reduzierte Notar- und Registerkosten an; bei individuellem Gesellschaftsvertrag steigen die Notarkosten mit der Höhe des Stammkapitals.
Schritt für Schritt
- 1
Rechtsform auswählen
Wähle zwischen Einzelunternehmen, GbR, UG (haftungsbeschränkt) und GmbH.
- 2
Stammkapital eintragen
Bei UG oder GmbH gibst du das geplante Stammkapital ein (mind. 1 € bei UG, mind. 12.500 € Bareinzahlung bei GmbH).
- 3
Musterprotokoll auswählen
Entscheide, ob du das kostengünstige Musterprotokoll nutzt oder einen individuellen Gesellschaftsvertrag benötigst.
- 4
Anzahl Gesellschafter angeben
Bei der GbR gibst du die Zahl der beteiligten Personen ein, da die Gewerbeanmeldegebühr pro Person anfällt.
- 5
Ergebnis prüfen
Der Rechner zeigt dir die Aufschlüsselung nach Gewerbeanmeldung, IHK, Notar, Handelsregister und Beratung sowie die Gesamtsumme.
- 6
Puffer einplanen
Kalkuliere zusätzlich 10–20 % Puffer für Nebenkosten wie Beglaubigungen, Kontoeröffnung oder Übersetzungen ein.
Rechenbeispiel
Beispiel: GmbH-Gründung mit Musterprotokoll
- Rechtsform
- GmbH
- Stammkapital
- 25.000 €
- Musterprotokoll
- Ja
- Gewerbeanmeldung
- 30 €
- IHK-Ersteintrag
- 40 €
- Notarkosten
- 130 €
- Handelsregister
- 100 €
- Gesamtkosten
- ≈ 300 €
Mit dem Musterprotokoll spart eine GmbH-Gründung deutlich gegenüber einem individuellen Gesellschaftsvertrag, bei dem die Notarkosten je nach Stammkapital schnell auf 600–1.000 € steigen können. Für einfache Standardgründungen mit einem Gesellschafter ist das Musterprotokoll meist ausreichend.
Welche Kosten fallen bei der Gründung wirklich an?
Die Gründungskosten unterscheiden sich stark je nach Rechtsform. Während Einzelunternehmer:innen und Freiberufler:innen oft mit unter 60 € auskommen, liegen die Kosten für eine GmbH-Gründung meist zwischen 300 € und 1.000 €, abhängig von Musterprotokoll, Stammkapital und Beratungsbedarf.
Zu den klassischen Kostenpunkten zählen Gewerbeanmeldung, IHK-Ersteintragung, notarielle Beurkundung, Handelsregistereintrag sowie – optional – Rechts- und Steuerberatung.
Freiberufler benötigen in der Regel kein Gewerbe und melden sich stattdessen nur formlos beim Finanzamt an, wodurch für sie praktisch keine Gründungskosten im engeren Sinne anfallen.
Musterprotokoll vs. individueller Gesellschaftsvertrag
Das Musterprotokoll ist eine standardisierte Gründungsurkunde für UG und GmbH mit maximal drei Gesellschaftern und einem Geschäftsführer. Es reduziert Notar- und Registerkosten erheblich, bietet aber weniger Flexibilität bei Regelungen zu Gewinnverteilung, Nachfolge oder Sonderrechten.
Bei mehreren Gesellschaftern, individuellen Kapitalanteilen oder besonderen Regelungen (z. B. Vesting-Klauseln bei Startups) ist ein individueller Gesellschaftsvertrag notwendig, was die Notarkosten anteilig am Stammkapital erhöht.
Stammkapital: Wie viel Kapital brauche ich wirklich?
Bei der GmbH sind mindestens 25.000 € Stammkapital vorgeschrieben, wovon bei Gründung mindestens 12.500 € tatsächlich eingezahlt sein müssen. Die UG (haftungsbeschränkt) kann bereits mit 1 € Stammkapital gegründet werden, muss aber jährlich einen Teil des Gewinns in Rücklagen einstellen, bis 25.000 € erreicht sind.
Ein zu niedriges Stammkapital kann bei Investoren oder Geschäftspartnern jedoch Zweifel an der Seriosität wecken – in der Praxis empfehlen viele Berater ein Startkapital von mindestens einigen tausend Euro.
- GmbH: mind. 25.000 € Stammkapital, davon 12.500 € bar bei Gründung
- UG: ab 1 € möglich, Pflicht zur Gewinnrücklage bis 25.000 €
- GbR: kein Mindestkapital erforderlich
- Einzelunternehmen: kein Mindestkapital erforderlich
Versteckte Nebenkosten der Gründung
Neben den offensichtlichen Kosten für Notar und Handelsregister entstehen häufig Nebenkosten, die im Gründungsbudget leicht vergessen werden: Kontoeröffnung, Businessplan-Erstellung, erste Steuerberatung, Berufshaftpflichtversicherung oder Gewerberaum-Kaution.
Auch die IHK-Mitgliedschaft ist für Gewerbetreibende verpflichtend und mit jährlichen Beiträgen verbunden, die sich am Gewinn orientieren – Existenzgründer:innen profitieren in den ersten Jahren oft von reduzierten Beiträgen oder Befreiungen.
Fördermöglichkeiten für Gründungskosten
Für die eigentlichen Gründungskosten gibt es selten direkte Zuschüsse, jedoch können Beratungskosten über Programme wie das AVGS-Gründercoaching oder KfW-Förderprogramme bezuschusst werden.
Wer aus der Arbeitslosigkeit gründet, kann zusätzlich den Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit beantragen, der zwar nicht direkt die Gründungskosten deckt, aber die Lebenshaltung in der Startphase absichert.
Häufige Fragen
Wie viel kostet eine GmbH-Gründung insgesamt?+
Eine GmbH-Gründung mit Musterprotokoll kostet meist zwischen 250 € und 400 € für Notar, Handelsregister, IHK und Gewerbeanmeldung – zuzüglich des einzuzahlenden Stammkapitals von mindestens 12.500 €. Mit individuellem Gesellschaftsvertrag oder Beratung können die Kosten auf 800–1.500 € steigen.
Was kostet die Gründung einer UG?+
Die UG (haftungsbeschränkt) lässt sich mit Musterprotokoll bereits für rund 150–250 € gründen, da Notar- und Handelsregisterkosten geringer sind als bei der GmbH. Das Mindest-Stammkapital beträgt nur 1 €, in der Praxis empfehlen sich jedoch einige hundert bis tausend Euro.
Ist die Gründung eines Einzelunternehmens kostenlos?+
Nicht ganz kostenlos, aber sehr günstig: Die Gewerbeanmeldung kostet je nach Gemeinde meist zwischen 20 € und 60 €. Freiberufler benötigen gar kein Gewerbe und melden sich formlos und in der Regel kostenfrei beim Finanzamt an.
Was kostet eine GbR-Gründung?+
Bei einer GbR fällt für jede beteiligte Person eine Gewerbeanmeldung von ca. 20–60 € an. Ein schriftlicher Gesellschaftsvertrag ist rechtlich nicht zwingend, wird aber dringend empfohlen und kostet bei anwaltlicher Erstellung meist 150–500 €.
Kann ich die Gründungskosten steuerlich absetzen?+
Ja, Gründungskosten wie Notar-, Handelsregister- und Beratungskosten sind als Betriebsausgaben absetzbar, sofern sie im Zusammenhang mit der Gründung des Unternehmens stehen. Bei Kapitalgesellschaften können bestimmte Kosten als Gründungsaufwand aktiviert und abgeschrieben werden.
Was ist günstiger: Musterprotokoll oder individueller Vertrag?+
Das Musterprotokoll ist bei einfachen Gründungen mit maximal drei Gesellschaftern deutlich günstiger, da Notar- und Registerkosten pauschal statt am Stammkapital bemessen werden. Bei komplexeren Beteiligungsverhältnissen ist ein individueller Vertrag trotz höherer Kosten oft unumgänglich.
Muss ich zur IHK, wenn ich gründe?+
Gewerbetreibende werden automatisch Pflichtmitglied der IHK, verbunden mit einem jährlichen Beitrag. Existenzgründer:innen sind je nach Gewinnhöhe in den ersten Jahren oft von Beiträgen befreit oder zahlen reduzierte Sätze. Freiberufler sind grundsätzlich nicht IHK-pflichtig.
Wie lange dauert die Gründung einer GmbH?+
Von der notariellen Beurkundung bis zum Handelsregistereintrag vergehen in der Regel zwei bis sechs Wochen, abhängig vom zuständigen Registergericht und der Vollständigkeit der Unterlagen. Mit Musterprotokoll und Online-Beurkundung lässt sich der Prozess teilweise beschleunigen.
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Geprüft & belegt
- Letzte Prüfung
- 14. August 2026
- Nächste Prüfung
- 12. Dezember 2026 (alle 120 Tage)
- Geprüft von
- Gründer-Guru RedaktionFachredaktion Gründung, Steuern & Förderung
Verwendete Quellen
- Interaktiver Lohn- und Einkommensteuerrechner – Bundesministerium der Finanzen
- § 32a EStG – Einkommensteuertarif – Bundesministerium der Justiz
- § 19 UStG – Kleinunternehmerregelung – Bundesministerium der Justiz
- IHK – Gründung und Kosten – ihk.de
- Existenzgründerportal des BMWK – existenzgruender.de
Stand: Januar 2026