Förderung von Unternehmensneugründungen im Bereich Digitalisierung (Start?Zuschuss!)
Wenn Sie in Bayern ein innovatives Technologieunternehmen im Bereich Digitalisierung gründen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Maximale Förderung
bis zu 36.000 €
Förderquote
bis zu 50 %
Worum geht es bei Förderung von Unternehmensneugründungen im Bereich Digitalisierung (Start?Zuschuss!)?
Der Freistaat Bayern unterstützt Sie bei Ihrer Existenzgründung im Bereich Digitalisierung. Sie erhalten eine Anlaufförderung „Start?Zuschuss!“, wenn Ihr Unternehmen als eine der 20 innovativsten Existenzgründungen im Bereich Digitalisierung in Bayern ausgewählt wird. Mit der Anlaufförderung können Sie Ihre Ausgaben für Miete und Personal, Markteinführung des Produkts, Forschung und Entwicklung finanzieren. Sie bekommen die Förderung als Zuschuss über einen Zeitraum von 12 Monaten. Die Höhe des Zuschusses beträgt 50 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch bis zu EUR 36.000. Das Verfahren ist 2-stufig. In der 1. Stufe senden Sie Ihre Bewerbung im Rahmen besonderer Förderaufrufe über das Online-Antragsportal an das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie. Eine externe Jury bewertet Ihre Bewerbung. In der 2. Stufe stellen die ausgewählten Unternehmen den Online-Förderantrag bei der zuständigen Regierung. Sie finden die Bewerbungszeiträume und Fristen zu den jeweiligen Förderaufrufen auf der Webseite „Gründerland Bayern/Finanzierung & Förderung/Start?Zuschuss!“.
Die wichtigsten Eckdaten
| Fördergeber | Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie |
|---|---|
| Ebene | Land |
| Region | Bayern |
| Förderart | Zuschuss |
| Phase | Gründung |
| Förderquote | bis zu 50 % |
| Maximalbetrag | bis zu 36.000 € |
| Frist | Laufend – keine feste Frist, Antrag jedoch vor Vorhabensbeginn |
| Zielgruppe | Gründerinnen und Gründer in Bayern |
| Branchen | IT & Technologie |
Voraussetzungen
- deren Gründung maximal 2 Jahre zurückliegt (maßgeblich ist der jeweilige Stichtag des Bewerbungsfristendes) und
- die zum Bewerbungsfristende den Unternehmenssitz oder eine Niederlassung in Bayern haben.
- Sie müssen für Ihr Unternehmen ein besonders zukunftsfähiges innovatives Geschäftsmodell im Bereich Digitalisierung vorlegen.
- Sämtliche Ausgaben müssen mit der Neugründung Ihres Unternehmens einhergehen und einen Bezug zu dieser Neugründung aufweisen.
So läuft der Antrag
Antrag über Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie – Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen.
Wichtig: Stelle den Antrag immer vor Beginn des Vorhabens. Als Vorhabensbeginn gilt bereits der Abschluss eines Liefer- oder Kreditvertrags. Halte Businessplan, Finanzplan und – je nach Programm – eine Tragfähigkeitsbescheinigung bereit.
Die vollständige Antrags-Checkliste mit allen Dokumenten und Nachweisen findest du weiter unten auf dieser Seite.
Antrags-Checkliste: Förderung von Unternehmensneugründungen im Bereich Digitalisierung (Start?Zuschuss!) Schritt für Schritt
Diese Checkliste führt dich von der Prüfung der Förderfähigkeit über die Antragsunterlagen bis zum Verwendungsnachweis. Sie nennt zu jedem Schritt die typischen Dokumente und Nachweise, die Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie erfahrungsgemäß verlangt. Dein Fortschritt wird lokal in deinem Browser gespeichert – ohne Konto, ohne Upload.
1. Vorbereitung
Bevor du irgendetwas unterschreibst oder bestellst.
Dokumente & Nachweise
- Kurzprofil des Vorhabens (1 Seite)
- Nachweis der Zugehörigkeit zur Zielgruppe
- ggf. Meldebescheinigung / Betriebsstätte in der Region
Dokumente & Nachweise
- Zeitplan mit geplantem Start
- Angebote statt unterschriebener Verträge
Dokumente & Nachweise
- Personalausweis / Reisepass (Kopie)
- Tabellarischer Lebenslauf mit fachlicher Qualifikation
- Nachweise zur Qualifikation (Zeugnisse, Meisterbrief, Zertifikate)
- Nachweis Betriebsstätte bzw. Wohnsitz im Fördergebiet
Dokumente & Nachweise
- Businessplan (10–20 Seiten)
- Umsatz- und Rentabilitätsvorschau (3 Jahre)
- Liquiditätsplan (monatlich, 12–24 Monate)
- Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan
2. Antrag stellen
Der eigentliche Antragsweg bei Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie.
Dokumente & Nachweise
- Zugang zum Antragsportal bzw. Antragsformular des Fördergebers
- Kontakt zur Ansprechstelle bei Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Dokumente & Nachweise
- Kosten- und Finanzierungsplan zum Vorhaben
- 2–3 Vergleichsangebote je größerer Position
- Nachweis der Eigenmittel (Kontoauszug, Zusagen)
Dokumente & Nachweise
- Unterschriebenes Antragsformular
- Anlagenverzeichnis
- Eingangsbestätigung / Antragsnummer sichern
Dokumente & Nachweise
- Fristenübersicht
- Protokoll aller Kontakte mit dem Fördergeber
3. Nach der Bewilligung
Auflagen, Nachweise und Auszahlung.
Dokumente & Nachweise
- Zuwendungs-/Darlehensbescheid
- Nebenbestimmungen (z. B. ANBest-P)
- Annahmeerklärung fristgerecht zurücksenden
Dokumente & Nachweise
- Rechnungen und Zahlungsnachweise
- Stunden-/Tätigkeitsnachweise (bei Personal- oder Beratungsförderung)
- Fotodokumentation bzw. Ergebnisberichte
Dokumente & Nachweise
- Mittelabrufformular
- Belegliste mit allen Rechnungen
- Sachbericht zum Vorhaben
Dokumente & Nachweise
- Bescheid und Auszahlungsbelege für die Buchhaltung
- Notiz zur steuerlichen Einordnung
Die Checkliste bildet den typischen Ablauf ab. Maßgeblich sind immer die aktuellen Antragsunterlagen und Richtlinien von Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie.
Unsicher, welches Programm besser passt? Stelle Förderung von Unternehmensneugründungen im Bereich Digitalisierung (Start?Zuschuss!) bis zu zwei weiteren Förderungen gegenüber – Quote, Maximalbetrag, Voraussetzungen, Fristen und Antragsweg direkt nebeneinander.
Programme vergleichen →Fristen-Alert für Förderung von Unternehmensneugründungen im Bereich Digitalisierung (Start?Zuschuss!)
Antragsfristen, Budgetrunden oder dein eigener Stichtag: Trage das Datum ein und wir erinnern dich rechtzeitig per E-Mail – kostenlos und jederzeit abbestellbar.
Zuletzt redaktionell geprüft: 2026-08-14. Angaben ohne Gewähr – maßgeblich sind die jeweils gültigen Förderrichtlinien des Fördergebers. Datenquelle: Förderdatenbank des Bundes.
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