Landarztprämienrichtlinie (LAPR)
Wenn Sie sich als Ärztin, Arzt, Psychotherapeutin oder Psychotherapeut in einer bayerischen Region niederlassen, die medizinisch schlechter versorgt ist, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine finanzielle Prämie erhalten.
Maximale Förderung
bis zu 60.000 €
Förderquote
abhängig von Vorhaben und Bonität
Worum geht es bei Landarztprämienrichtlinie (LAPR)?
Der Freistaat Bayern unterstützt Sie als Ärztin, Arzt, Psychotherapeutin oder Psychotherapeut mit einer Prämie, wenn Sie in medizinisch schlechter versorgten Regionen vertragsärztlich tätig werden. Sie bekommen die Prämie, wenn – Sie sich als Hausärztin oder Hausarzt, Frauenärztin oder Frauenarzt, Kinderärztin oder Kinderarzt, Augenärztin oder Augenarzt, Chirurgin oder Chirurg, Orthopädin oder Orthopäde, Hautärztin oder Hautarzt, HNO-Ärztin oder HNO-Arzt, Nervenärztin oder Nervenarzt, Urologin oder Urologe, Psychotherapeutin oder Psychotherapeut oder Kinder- und Jugendpsychiaterin oder Kinder- und Jugendpsychiater niederlassen, – Sie mit Kolleginnen und Kollegen der genannten Arztgruppen ein Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) gründen oder – Sie eine Filialpraxis gründen. Sie erhalten die Förderung als Prämie. Die Höhe der Prämie beträgt: – als Ärztin/Arzt: für eine Niederlassung oder Gründung eines MVZ (ohne Fachrichtung Psychotherapie) bis zu EUR 60.000, für eine Filialpraxis bis zu EUR 15.000, – als Psychotherapeutin/Psychotherapeut: für eine Niederlassung oder Gründung eines MVZ mit der Fachrichtung der Psychotherapie bis zu EUR 20.000, für eine Filialpraxis EUR 5.000.
Die wichtigsten Eckdaten
| Fördergeber | Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention |
|---|---|
| Ebene | Land |
| Region | Bayern |
| Förderart | Zuschuss |
| Phase | Gründung |
| Förderquote | abhängig von Vorhaben und Bonität |
| Maximalbetrag | bis zu 60.000 € |
| Frist | Laufend – keine feste Frist, Antrag jedoch vor Vorhabensbeginn |
| Zielgruppe | Gründerinnen und Gründer, Unternehmen in Bayern |
| Branchen | Landwirtschaft, Gesundheit & Pflege |
Voraussetzungen
- 40.000 bei Kinder- und Jugendpsychiaterinnen/-psychiatern.
- Landarztprämiengebiet ist normalerweise jeder Planungsbereich in Bayern, solange der Landesausschuss keine Zulassungsbeschränkungen für ihn angeordnet hat.
- Die zulassungsrechtliche Entscheidung über Ihre vertragsärztliche Tätigkeit oder die Gründung Ihres MVZ muss erfolgt sein.
- Sie verpflichten sich, Ihre ärztliche Tätigkeit mindestens 5 Jahre am geförderten Praxissitz im Landarztprämiengebiet auszuüben.
So läuft der Antrag
Antrag über Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit – Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen.
Wichtig: Stelle den Antrag immer vor Beginn des Vorhabens. Als Vorhabensbeginn gilt bereits der Abschluss eines Liefer- oder Kreditvertrags. Halte Businessplan, Finanzplan und – je nach Programm – eine Tragfähigkeitsbescheinigung bereit.
Die vollständige Antrags-Checkliste mit allen Dokumenten und Nachweisen findest du weiter unten auf dieser Seite.
Antrags-Checkliste: Landarztprämienrichtlinie (LAPR) Schritt für Schritt
Diese Checkliste führt dich von der Prüfung der Förderfähigkeit über die Antragsunterlagen bis zum Verwendungsnachweis. Sie nennt zu jedem Schritt die typischen Dokumente und Nachweise, die Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention erfahrungsgemäß verlangt. Dein Fortschritt wird lokal in deinem Browser gespeichert – ohne Konto, ohne Upload.
1. Vorbereitung
Bevor du irgendetwas unterschreibst oder bestellst.
Dokumente & Nachweise
- Kurzprofil des Vorhabens (1 Seite)
- Nachweis der Zugehörigkeit zur Zielgruppe
- ggf. Meldebescheinigung / Betriebsstätte in der Region
Dokumente & Nachweise
- Zeitplan mit geplantem Start
- Angebote statt unterschriebener Verträge
Dokumente & Nachweise
- Personalausweis / Reisepass (Kopie)
- Tabellarischer Lebenslauf mit fachlicher Qualifikation
- Nachweise zur Qualifikation (Zeugnisse, Meisterbrief, Zertifikate)
- Nachweis Betriebsstätte bzw. Wohnsitz im Fördergebiet
Dokumente & Nachweise
- Businessplan (10–20 Seiten)
- Umsatz- und Rentabilitätsvorschau (3 Jahre)
- Liquiditätsplan (monatlich, 12–24 Monate)
- Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan
2. Antrag stellen
Der eigentliche Antragsweg bei Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention.
Dokumente & Nachweise
- Zugang zum Antragsportal bzw. Antragsformular des Fördergebers
- Kontakt zur Ansprechstelle bei Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention
Dokumente & Nachweise
- Kosten- und Finanzierungsplan zum Vorhaben
- 2–3 Vergleichsangebote je größerer Position
- Nachweis der Eigenmittel (Kontoauszug, Zusagen)
Dokumente & Nachweise
- Unterschriebenes Antragsformular
- Anlagenverzeichnis
- Eingangsbestätigung / Antragsnummer sichern
Dokumente & Nachweise
- Fristenübersicht
- Protokoll aller Kontakte mit dem Fördergeber
3. Nach der Bewilligung
Auflagen, Nachweise und Auszahlung.
Dokumente & Nachweise
- Zuwendungs-/Darlehensbescheid
- Nebenbestimmungen (z. B. ANBest-P)
- Annahmeerklärung fristgerecht zurücksenden
Dokumente & Nachweise
- Rechnungen und Zahlungsnachweise
- Stunden-/Tätigkeitsnachweise (bei Personal- oder Beratungsförderung)
- Fotodokumentation bzw. Ergebnisberichte
Dokumente & Nachweise
- Mittelabrufformular
- Belegliste mit allen Rechnungen
- Sachbericht zum Vorhaben
Dokumente & Nachweise
- Bescheid und Auszahlungsbelege für die Buchhaltung
- Notiz zur steuerlichen Einordnung
Die Checkliste bildet den typischen Ablauf ab. Maßgeblich sind immer die aktuellen Antragsunterlagen und Richtlinien von Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention.
Unsicher, welches Programm besser passt? Stelle Landarztprämienrichtlinie (LAPR) bis zu zwei weiteren Förderungen gegenüber – Quote, Maximalbetrag, Voraussetzungen, Fristen und Antragsweg direkt nebeneinander.
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Antragsfristen, Budgetrunden oder dein eigener Stichtag: Trage das Datum ein und wir erinnern dich rechtzeitig per E-Mail – kostenlos und jederzeit abbestellbar.
Zuletzt redaktionell geprüft: 2026-08-14. Angaben ohne Gewähr – maßgeblich sind die jeweils gültigen Förderrichtlinien des Fördergebers. Datenquelle: Förderdatenbank des Bundes.
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