BremenZuschussBeratung

Förderung im Rahmen des Starthaus Coachingprogramms (BRUT)

Wenn Sie eine innovative Gründungsidee im Bereich technologieorientierter oder wissensbasierter Dienstleistung oder Produkte haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Unterstützung erhalten.

Maximale Förderung

individuell – Konditionen beim Fördergeber prüfen

Förderquote

abhängig von Vorhaben und Bonität

Worum geht es bei Förderung im Rahmen des Starthaus Coachingprogramms (BRUT)?

Das Land Bremen fördert Sie als fachlich qualifizierte Existenzgründerinnen und -gründer mit einem Coachingprogramm bei der erfolgreichen Gründung Ihres innovativen Unternehmens. Gefördert werden Sie dabei in folgenden Förderbausteinen: – Geschäftsentwicklung, Businessplanung und betriebswirtschaftliche Qualifizierung, – Akquise-, Markteintritts-, Vertriebs- und Marketingtraining, – Sozialkompetenztraining, – Gründungs-Intensivbegleitung durch Feedbackgespräche zu allen oben genannten Geschäftsbereichen, – Peergroup-Ansatz und Networking-Angebote sowie – finanzielle Unterstützung zum Lebensunterhalt. Sie erhalten die Förderung in Form von Qualifizierungs- und Beratungsmaßnahmen und als Zuschuss. Der Zuschuss in einer Höhe von maximal 8.500 EUR wird Ihnen ausschließlich im Paket mit den Förderbausteinen gewährt.

Die wichtigsten Eckdaten

FördergeberSenatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa
EbeneLand
RegionBremen
FörderartZuschuss, Beratung
PhaseVorgründung, Gründung
Förderquoteabhängig von Vorhaben und Bonität
Maximalbetragindividuell – Konditionen beim Fördergeber prüfen
FristIhren Antrag richten Sie bitte jeweils zum 31. Januar und 31. August eines Jahres an das Starthaus Bremen und Bremerhaven.
ZielgruppeGründerinnen und Gründer in Bremen
BranchenIT & Technologie

Voraussetzungen

  • Sie haben eine feste Gründungsabsicht und eine konkrete Idee für eine Gründung, die im Land Bremen realisiert wird.
  • Ihr Gründungsprojekt ist im Bereich technologieorientierter oder wissensbasierter Dienstleistung oder Produkte angesiedelt und beruht auf Ihrer persönlichen Fachkompetenz.
  • Sie dürfen noch keine wesentlichen Weichen zur Gründung gestellt haben. Hierunter fallen zum Beispiel der Abschluss eines Kreditvertrags, die Gründung einer GmbH, die Annahme eines Großauftrags oder Ähnliches.
  • Sie dürfen noch nicht in erheblichem Umfang unternehmerisch tätig sein. Als Obergrenze gilt hier ein Umsatz von EUR 10.000.

So läuft der Antrag

Antrag über Bremer Aufbau-Bank GmbH – Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen.

Wichtig: Stelle den Antrag immer vor Beginn des Vorhabens. Als Vorhabensbeginn gilt bereits der Abschluss eines Liefer- oder Kreditvertrags. Halte Businessplan, Finanzplan und – je nach Programm – eine Tragfähigkeitsbescheinigung bereit.

Die vollständige Antrags-Checkliste mit allen Dokumenten und Nachweisen findest du weiter unten auf dieser Seite.

Antrags-Checkliste: Förderung im Rahmen des Starthaus Coachingprogramms (BRUT) Schritt für Schritt

Diese Checkliste führt dich von der Prüfung der Förderfähigkeit über die Antragsunterlagen bis zum Verwendungsnachweis. Sie nennt zu jedem Schritt die typischen Dokumente und Nachweise, die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa erfahrungsgemäß verlangt. Dein Fortschritt wird lokal in deinem Browser gespeichert – ohne Konto, ohne Upload.

Fortschritt12 Schritte

1. Vorbereitung

Bevor du irgendetwas unterschreibst oder bestellst.

  1. Dokumente & Nachweise

    • Kurzprofil des Vorhabens (1 Seite)
    • Nachweis der Zugehörigkeit zur Zielgruppe
    • ggf. Meldebescheinigung / Betriebsstätte in der Region
  2. Dokumente & Nachweise

    • Zeitplan mit geplantem Start
    • Angebote statt unterschriebener Verträge
  3. Dokumente & Nachweise

    • Personalausweis / Reisepass (Kopie)
    • Tabellarischer Lebenslauf mit fachlicher Qualifikation
    • Nachweise zur Qualifikation (Zeugnisse, Meisterbrief, Zertifikate)
    • Nachweis Betriebsstätte bzw. Wohnsitz im Fördergebiet
  4. Dokumente & Nachweise

    • Beraterprofil / Registrierungsnachweis
    • Beratungsangebot mit Tagessätzen und Umfang

2. Antrag stellen

Der eigentliche Antragsweg bei Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa.

  1. Dokumente & Nachweise

    • Zugang zum Antragsportal bzw. Antragsformular des Fördergebers
    • Kontakt zur Ansprechstelle bei Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa
  2. Dokumente & Nachweise

    • Kosten- und Finanzierungsplan zum Vorhaben
    • 2–3 Vergleichsangebote je größerer Position
    • Nachweis der Eigenmittel (Kontoauszug, Zusagen)
  3. Dokumente & Nachweise

    • Unterschriebenes Antragsformular
    • Anlagenverzeichnis
    • Eingangsbestätigung / Antragsnummer sichern
  4. Dokumente & Nachweise

    • Fristenübersicht
    • Protokoll aller Kontakte mit dem Fördergeber

3. Nach der Bewilligung

Auflagen, Nachweise und Auszahlung.

  1. Dokumente & Nachweise

    • Zuwendungs-/Darlehensbescheid
    • Nebenbestimmungen (z. B. ANBest-P)
    • Annahmeerklärung fristgerecht zurücksenden
  2. Dokumente & Nachweise

    • Rechnungen und Zahlungsnachweise
    • Stunden-/Tätigkeitsnachweise (bei Personal- oder Beratungsförderung)
    • Fotodokumentation bzw. Ergebnisberichte
  3. Dokumente & Nachweise

    • Abschluss-/Beratungsbericht
    • Belegliste mit allen Rechnungen
    • Sachbericht zum Vorhaben
  4. Dokumente & Nachweise

    • Bescheid und Auszahlungsbelege für die Buchhaltung
    • Notiz zur steuerlichen Einordnung

Die Checkliste bildet den typischen Ablauf ab. Maßgeblich sind immer die aktuellen Antragsunterlagen und Richtlinien von Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa.

Unsicher, welches Programm besser passt? Stelle Förderung im Rahmen des Starthaus Coachingprogramms (BRUT) bis zu zwei weiteren Förderungen gegenüber – Quote, Maximalbetrag, Voraussetzungen, Fristen und Antragsweg direkt nebeneinander.

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Fristen-Alert für Förderung im Rahmen des Starthaus Coachingprogramms (BRUT)

Antragsfristen, Budgetrunden oder dein eigener Stichtag: Trage das Datum ein und wir erinnern dich rechtzeitig per E-Mail – kostenlos und jederzeit abbestellbar.

Zuletzt redaktionell geprüft: 2026-08-14. Angaben ohne Gewähr – maßgeblich sind die jeweils gültigen Förderrichtlinien des Fördergebers. Datenquelle: Förderdatenbank des Bundes.

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