Förderung eines innovativen, intelligenten und grünen wirtschaftlichen Wandels in Hessen aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) im Förderzeitraum 2021 bis 2027 (EFRE-Förderrichtlinie 21+)
Wenn Sie Vorhaben umsetzen wollen, die zu einem innovativen wirtschaftlichen Wandel sowie zur Klimaneutralität in Europa beitragen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Maximale Förderung
individuell – Konditionen beim Fördergeber prüfen
Förderquote
bis zu 40 %
Worum geht es bei Förderung eines innovativen, intelligenten und grünen wirtschaftlichen Wandels in Hessen aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) im Förderzeitraum 2021 bis 2027 (EFRE-Förderrichtlinie 21+)?
Das Land Hessen unterstützt Sie mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) bei Vorhaben, die einen innovativen und intelligenten wirtschaftlichen Wandel sowie den Übergang zu einer CO2-neutralen Wirtschaft zum Ziel haben. Sie erhalten die Förderung auf Grundlage folgender Förderprogramme: – Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben in Unternehmen, – Förderung von Pilot-, Demonstrations- und Entwicklungsvorhaben (Förderung innovativer Energievorhaben): Pilot- und Demonstrationsvorhaben, Experimentelle Entwicklung und Durchführbarkeitsstudien, – Förderung von Investitionen in den produktionsintegrierten Umweltschutz (PIUS-Invest), – Förderung von Wissens- und Technologietransfer, – Förderung von Forschungsinfrastruktur und Forschungsgroßgeräten an Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen, – Förderung von Investitionen und technologischer Modernisierung in KMU, – Förderung der Gründungsbereitschaft und des Unternehmertums, – Förderung von überbetrieblichen Berufsbildungsstätten, – Förderung von effizienten Wärmenetzen, – Förderung einer effizienten und CO2-armen Abwärmenutzung, – Förderung von umwelt- und klimafreundlicher urbaner Mobilität: Errichtung von Mobilitätsstationen, Anschaffung von E-Bussen, Anschaffung von Schienenfahrzeugen und Errichtung von Lade- und/oder H2-Tankinfrastruktur.
Die wichtigsten Eckdaten
| Fördergeber | Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum |
|---|---|
| Ebene | Land |
| Region | Hessen |
| Förderart | Zuschuss, Beratung |
| Phase | Vorgründung, Gründung, Wachstum |
| Förderquote | bis zu 40 % |
| Maximalbetrag | individuell – Konditionen beim Fördergeber prüfen |
| Frist | Laufend – keine feste Frist, Antrag jedoch vor Vorhabensbeginn |
| Zielgruppe | Gründerinnen und Gründer, Forschungseinrichtung, Hochschule, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Unternehmen, Verband/Vereinigung in Hessen |
| Branchen | Handwerk, IT & Technologie, Industrie & Produktion |
Voraussetzungen
- Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU
- Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen, Forschungsinstitute, Technologietransfer-Einrichtungen, Innovationsmittler und forschungsorientierte physische oder virtuelle Kooperationseinrichtungen
- kommunale Gebietskörperschaften, Zusammenschlüsse von kommunalen Gebietskörperschaften, Verbände, Vereine, Stiftungen und Genossenschaften
- Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern, Wirtschafts- und Branchenverbände, kommunale Wirtschaftsförderungen und Regionalmanagements
- Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtete juristische Personen des Privatrechts, die Träger einer überbetrieblichen Berufsbildungsstätten sind, sowie
- Verkehrsunternehmen, Verkehrsverbünde und sonstige Vorhabenträger des öffentlichen Personennahverkehrs.
So läuft der Antrag
Antrag über Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) – Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen.
Wichtig: Stelle den Antrag immer vor Beginn des Vorhabens. Als Vorhabensbeginn gilt bereits der Abschluss eines Liefer- oder Kreditvertrags. Halte Businessplan, Finanzplan und – je nach Programm – eine Tragfähigkeitsbescheinigung bereit.
Die vollständige Antrags-Checkliste mit allen Dokumenten und Nachweisen findest du weiter unten auf dieser Seite.
Antrags-Checkliste: Förderung eines innovativen, intelligenten und grünen wirtschaftlichen Wandels in Hessen aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) im Förderzeitraum 2021 bis 2027 (EFRE-Förderrichtlinie 21+) Schritt für Schritt
Diese Checkliste führt dich von der Prüfung der Förderfähigkeit über die Antragsunterlagen bis zum Verwendungsnachweis. Sie nennt zu jedem Schritt die typischen Dokumente und Nachweise, die Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum erfahrungsgemäß verlangt. Dein Fortschritt wird lokal in deinem Browser gespeichert – ohne Konto, ohne Upload.
1. Vorbereitung
Bevor du irgendetwas unterschreibst oder bestellst.
Dokumente & Nachweise
- Kurzprofil des Vorhabens (1 Seite)
- Nachweis der Zugehörigkeit zur Zielgruppe
- ggf. Meldebescheinigung / Betriebsstätte in der Region
Dokumente & Nachweise
- Zeitplan mit geplantem Start
- Angebote statt unterschriebener Verträge
Dokumente & Nachweise
- Personalausweis / Reisepass (Kopie)
- Tabellarischer Lebenslauf mit fachlicher Qualifikation
- Nachweise zur Qualifikation (Zeugnisse, Meisterbrief, Zertifikate)
- Nachweis Betriebsstätte bzw. Wohnsitz im Fördergebiet
Dokumente & Nachweise
- Beraterprofil / Registrierungsnachweis
- Beratungsangebot mit Tagessätzen und Umfang
2. Antrag stellen
Der eigentliche Antragsweg bei Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum.
Dokumente & Nachweise
- Zugang zum Antragsportal bzw. Antragsformular des Fördergebers
- Kontakt zur Ansprechstelle bei Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Dokumente & Nachweise
- Kosten- und Finanzierungsplan zum Vorhaben
- 2–3 Vergleichsangebote je größerer Position
- Nachweis der Eigenmittel (Kontoauszug, Zusagen)
Dokumente & Nachweise
- Unterschriebenes Antragsformular
- Anlagenverzeichnis
- Eingangsbestätigung / Antragsnummer sichern
Dokumente & Nachweise
- Fristenübersicht
- Protokoll aller Kontakte mit dem Fördergeber
3. Nach der Bewilligung
Auflagen, Nachweise und Auszahlung.
Dokumente & Nachweise
- Zuwendungs-/Darlehensbescheid
- Nebenbestimmungen (z. B. ANBest-P)
- Annahmeerklärung fristgerecht zurücksenden
Dokumente & Nachweise
- Rechnungen und Zahlungsnachweise
- Stunden-/Tätigkeitsnachweise (bei Personal- oder Beratungsförderung)
- Fotodokumentation bzw. Ergebnisberichte
Dokumente & Nachweise
- Abschluss-/Beratungsbericht
- Belegliste mit allen Rechnungen
- Sachbericht zum Vorhaben
Dokumente & Nachweise
- Bescheid und Auszahlungsbelege für die Buchhaltung
- Notiz zur steuerlichen Einordnung
Die Checkliste bildet den typischen Ablauf ab. Maßgeblich sind immer die aktuellen Antragsunterlagen und Richtlinien von Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum.
Unsicher, welches Programm besser passt? Stelle Förderung eines innovativen, intelligenten und grünen wirtschaftlichen Wandels in Hessen aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) im Förderzeitraum 2021 bis 2027 (EFRE-Förderrichtlinie 21+) bis zu zwei weiteren Förderungen gegenüber – Quote, Maximalbetrag, Voraussetzungen, Fristen und Antragsweg direkt nebeneinander.
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Antragsfristen, Budgetrunden oder dein eigener Stichtag: Trage das Datum ein und wir erinnern dich rechtzeitig per E-Mail – kostenlos und jederzeit abbestellbar.
Zuletzt redaktionell geprüft: 2026-08-14. Angaben ohne Gewähr – maßgeblich sind die jeweils gültigen Förderrichtlinien des Fördergebers. Datenquelle: Förderdatenbank des Bundes.
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