ESF-Förderrichtlinie 2021–2027
Wenn Sie arbeitsmarkt- und beschäftigungspolitische Maßnahmen oder Maßnahmen für die Aus- und Weiterbildung oder zur Inklusion planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Maximale Förderung
individuell – Konditionen beim Fördergeber prüfen
Förderquote
abhängig von Vorhaben und Bonität
Worum geht es bei ESF-Förderrichtlinie 2021–2027?
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) im Wesentlichen Vorhaben der Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik sowie Vorhaben im Bereich Aus- und Weiterbildung und der Inklusion. Sie erhalten die Förderung auf Grundlage unterschiedlicher Einzelprogramme in folgenden Prioritätsachsen: – Prioritätsachse A: Arbeit, Integration und Bildung, – Prioritätsachse B: Soziale Innovation zur aktiven Eingliederung, – Prioritätsachse C: Fonds für einen gerechten Übergang (Just-Transition-Funds). Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung ist abhängig von Art und Umfang der Maßnahme. Ihren Antrag auf Förderung stellen Sie – wenn keine abweichenden programmspezifischen Regelungen getroffen wurden – bei der Bezirksregierung, in deren Bezirk Sie die Maßnahme durchführen. Die Regionalagenturen informieren die regionalen Akteure über die Ausrichtung der EU-Strukturfonds und die damit verbundene Landespolitik. Aktuelle Informationen zu Förderinstrumenten, Projektaufrufen, Antragsverfahren und Förderkonditionen finden Sie auf den Internetseiten des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen.
Die wichtigsten Eckdaten
| Fördergeber | Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen |
|---|---|
| Ebene | Land |
| Region | Nordrhein-Westfalen |
| Förderart | Zuschuss, Beratung |
| Phase | Vorgründung, Gründung |
| Förderquote | abhängig von Vorhaben und Bonität |
| Maximalbetrag | individuell – Konditionen beim Fördergeber prüfen |
| Frist | Laufend – keine feste Frist, Antrag jedoch vor Vorhabensbeginn |
| Zielgruppe | Gründerinnen und Gründer, Bildungseinrichtung, Kommune, Privatperson, Unternehmen, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung in Nordrhein-Westfalen |
| Branchen | Gesundheit & Pflege |
Voraussetzungen
- Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen sowie Personengesellschaften, die förderfähige Vorhaben auf der Grundlage der jeweiligen Einzelprogramme durchführen.
- Über konkrete fachliche Ziele und die Voraussetzungen der Förderung informieren die Förderrichtlinien und -hinweise zu den einzelnen Programmen.
So läuft der Antrag
Antrag über zuständige Regionalagentur – Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen.
Wichtig: Stelle den Antrag immer vor Beginn des Vorhabens. Als Vorhabensbeginn gilt bereits der Abschluss eines Liefer- oder Kreditvertrags. Halte Businessplan, Finanzplan und – je nach Programm – eine Tragfähigkeitsbescheinigung bereit.
Die vollständige Antrags-Checkliste mit allen Dokumenten und Nachweisen findest du weiter unten auf dieser Seite.
Antrags-Checkliste: ESF-Förderrichtlinie 2021–2027 Schritt für Schritt
Diese Checkliste führt dich von der Prüfung der Förderfähigkeit über die Antragsunterlagen bis zum Verwendungsnachweis. Sie nennt zu jedem Schritt die typischen Dokumente und Nachweise, die Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen erfahrungsgemäß verlangt. Dein Fortschritt wird lokal in deinem Browser gespeichert – ohne Konto, ohne Upload.
1. Vorbereitung
Bevor du irgendetwas unterschreibst oder bestellst.
Dokumente & Nachweise
- Kurzprofil des Vorhabens (1 Seite)
- Nachweis der Zugehörigkeit zur Zielgruppe
- ggf. Meldebescheinigung / Betriebsstätte in der Region
Dokumente & Nachweise
- Zeitplan mit geplantem Start
- Angebote statt unterschriebener Verträge
Dokumente & Nachweise
- Personalausweis / Reisepass (Kopie)
- Tabellarischer Lebenslauf mit fachlicher Qualifikation
- Nachweise zur Qualifikation (Zeugnisse, Meisterbrief, Zertifikate)
- Nachweis Betriebsstätte bzw. Wohnsitz im Fördergebiet
Dokumente & Nachweise
- Beraterprofil / Registrierungsnachweis
- Beratungsangebot mit Tagessätzen und Umfang
2. Antrag stellen
Der eigentliche Antragsweg bei Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen.
Dokumente & Nachweise
- Zugang zum Antragsportal bzw. Antragsformular des Fördergebers
- Kontakt zur Ansprechstelle bei Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Dokumente & Nachweise
- Kosten- und Finanzierungsplan zum Vorhaben
- 2–3 Vergleichsangebote je größerer Position
- Nachweis der Eigenmittel (Kontoauszug, Zusagen)
Dokumente & Nachweise
- Unterschriebenes Antragsformular
- Anlagenverzeichnis
- Eingangsbestätigung / Antragsnummer sichern
Dokumente & Nachweise
- Fristenübersicht
- Protokoll aller Kontakte mit dem Fördergeber
3. Nach der Bewilligung
Auflagen, Nachweise und Auszahlung.
Dokumente & Nachweise
- Zuwendungs-/Darlehensbescheid
- Nebenbestimmungen (z. B. ANBest-P)
- Annahmeerklärung fristgerecht zurücksenden
Dokumente & Nachweise
- Rechnungen und Zahlungsnachweise
- Stunden-/Tätigkeitsnachweise (bei Personal- oder Beratungsförderung)
- Fotodokumentation bzw. Ergebnisberichte
Dokumente & Nachweise
- Abschluss-/Beratungsbericht
- Belegliste mit allen Rechnungen
- Sachbericht zum Vorhaben
Dokumente & Nachweise
- Bescheid und Auszahlungsbelege für die Buchhaltung
- Notiz zur steuerlichen Einordnung
Die Checkliste bildet den typischen Ablauf ab. Maßgeblich sind immer die aktuellen Antragsunterlagen und Richtlinien von Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen.
Unsicher, welches Programm besser passt? Stelle ESF-Förderrichtlinie 2021–2027 bis zu zwei weiteren Förderungen gegenüber – Quote, Maximalbetrag, Voraussetzungen, Fristen und Antragsweg direkt nebeneinander.
Programme vergleichen →Fristen-Alert für ESF-Förderrichtlinie 2021–2027
Antragsfristen, Budgetrunden oder dein eigener Stichtag: Trage das Datum ein und wir erinnern dich rechtzeitig per E-Mail – kostenlos und jederzeit abbestellbar.
Zuletzt redaktionell geprüft: 2026-08-14. Angaben ohne Gewähr – maßgeblich sind die jeweils gültigen Förderrichtlinien des Fördergebers. Datenquelle: Förderdatenbank des Bundes.
Ähnliche Förderprogramme
Bundesweit · Zuschuss
Gründungszuschuss
bis ca. 15.000–20.000 € über 15 Monate
Bundesweit · Zuschuss
Einstiegsgeld
bis bis zu 24 Monate Förderdauer
Bundesweit · Stipendium
EXIST-Gründerstipendium
bis bis 3.000 €/Monat p. P. + 30.000 € Sachmittel
Bundesweit · Zuschuss
EXIST-Forschungstransfer
bis bis ca. 1,4 Mio. € (Phase I + II)
Bundesweit · Stipendium
EXIST-Women
bis bis 3.000 €/Monat für bis zu 12 Monate
Bundesweit · Zuschuss
INVEST – Zuschuss für Wagniskapital
bis bis 100.000 € Zuschuss pro Investor und Jahr