Rheinland-PfalzZuschuss

Aufstiegsbonus I und Aufstiegsbonus II

Wenn Sie eine Existenzgründung planen oder sich beruflich fortbilden wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Maximale Förderung

bis zu 2.500 €

Förderquote

abhängig von Vorhaben und Bonität

Worum geht es bei Aufstiegsbonus I und Aufstiegsbonus II?

Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Sie bei beruflichen Fortbildungen und bei Existenzgründungen in einem gewerblichen, kaufmännischen oder landwirtschaftlichen Beruf. Sie erhalten den Aufstiegsbonus I und II für – Ihre Meisterprüfung oder eine gleichwertige öffentlich-rechtliche Fortbildungsprüfung (Aufstiegsbonus I), – Ihre erstmalige Existenzgründung, die an Ihre Meister- oder Fortbildungsprüfung anknüpft (Aufstiegsbonus II). Darüber hinaus zeichnet das Land die Jahrgangsbesten für ihre besonderen Leistungen mit dem Landesbestenpreis aus, der finanziell nicht dotiert ist. Sie erhalten die Förderung als einmaligen Zuschuss. Sie bekommen – beim Aufstiegsbonus I EUR 2.000 je fachlich unterschiedlichem Fortbildungsabschluss, – beim Aufstiegsbonus II EUR 2.500. Die Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern und die Landwirtschaftskammer ermitteln unter den rheinland-pfälzischen Absolventinnen und Absolventen, wer sich für den Aufstiegsbonus I bewerben kann. Wenn Sie Ihre Prüfung in Rheinland-Pfalz abgelegt haben und zuwendungsberechtigt sind, erhalten Sie die Möglichkeit, den Antrag auf den Aufstiegsbonus I anschließend innerhalb von 4 Monaten bei der jeweiligen Kammer einzureichen. Haben Sie die Prüfung in einem anderen Bundesland abgelegt, beantragen Sie bitte den Aufstiegsbonus I direkt bei der örtlich und fachlich zuständigen Kammer.

Die wichtigsten Eckdaten

FördergeberMinisterium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
EbeneLand
RegionRheinland-Pfalz
FörderartZuschuss
PhaseGründung, Nachfolge
Förderquoteabhängig von Vorhaben und Bonität
Maximalbetragbis zu 2.500 €
FristLaufend – keine feste Frist, Antrag jedoch vor Vorhabensbeginn
ZielgruppeGründerinnen und Gründer, Privatperson in Rheinland-Pfalz
BranchenHandwerk, Landwirtschaft, Industrie & Produktion

Voraussetzungen

  • eine Prüfung als Meisterin, Meister, Fachwirtin, Fachwirt oder in vergleichbaren Fortbildungsprüfungen erfolgreich bestanden haben (Aufstiegsbonus I)
  • innerhalb von 10 Jahren nach Bestehen bestimmter Fortbildungsprüfungen sich selbstständig gemacht haben (Aufstiegsbonus II).
  • Sie müssen in Rheinland-Pfalz beschäftigt oder mit Hauptwohnsitz gemeldet sein.
  • Ihr Fortbildungsabschluss muss dem Niveau 6 oder 7 des Deutschen Qualifikationsrahmens (DQR) entsprechen.
  • Aufstiegsbonus II: • Bei Ihrer Existenzgründung muss es sich um • die erstmalige Gründung einer selbstständigen Vollexistenz
  • die Übernahme eines bestehenden Betriebes

So läuft der Antrag

Antrag über Handwerkskammern (HwK), Industrie- und Handelskammern (IHK) und Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz – Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen.

Wichtig: Stelle den Antrag immer vor Beginn des Vorhabens. Als Vorhabensbeginn gilt bereits der Abschluss eines Liefer- oder Kreditvertrags. Halte Businessplan, Finanzplan und – je nach Programm – eine Tragfähigkeitsbescheinigung bereit.

Die vollständige Antrags-Checkliste mit allen Dokumenten und Nachweisen findest du weiter unten auf dieser Seite.

Antrags-Checkliste: Aufstiegsbonus I und Aufstiegsbonus II Schritt für Schritt

Diese Checkliste führt dich von der Prüfung der Förderfähigkeit über die Antragsunterlagen bis zum Verwendungsnachweis. Sie nennt zu jedem Schritt die typischen Dokumente und Nachweise, die Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau erfahrungsgemäß verlangt. Dein Fortschritt wird lokal in deinem Browser gespeichert – ohne Konto, ohne Upload.

Fortschritt12 Schritte

1. Vorbereitung

Bevor du irgendetwas unterschreibst oder bestellst.

  1. Dokumente & Nachweise

    • Kurzprofil des Vorhabens (1 Seite)
    • Nachweis der Zugehörigkeit zur Zielgruppe
    • ggf. Meldebescheinigung / Betriebsstätte in der Region
  2. Dokumente & Nachweise

    • Zeitplan mit geplantem Start
    • Angebote statt unterschriebener Verträge
  3. Dokumente & Nachweise

    • Personalausweis / Reisepass (Kopie)
    • Tabellarischer Lebenslauf mit fachlicher Qualifikation
    • Nachweise zur Qualifikation (Zeugnisse, Meisterbrief, Zertifikate)
    • Nachweis Betriebsstätte bzw. Wohnsitz im Fördergebiet
  4. Dokumente & Nachweise

    • Businessplan (10–20 Seiten)
    • Umsatz- und Rentabilitätsvorschau (3 Jahre)
    • Liquiditätsplan (monatlich, 12–24 Monate)
    • Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan

2. Antrag stellen

Der eigentliche Antragsweg bei Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau.

  1. Dokumente & Nachweise

    • Zugang zum Antragsportal bzw. Antragsformular des Fördergebers
    • Kontakt zur Ansprechstelle bei Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
  2. Dokumente & Nachweise

    • Kosten- und Finanzierungsplan zum Vorhaben
    • 2–3 Vergleichsangebote je größerer Position
    • Nachweis der Eigenmittel (Kontoauszug, Zusagen)
  3. Dokumente & Nachweise

    • Unterschriebenes Antragsformular
    • Anlagenverzeichnis
    • Eingangsbestätigung / Antragsnummer sichern
  4. Dokumente & Nachweise

    • Fristenübersicht
    • Protokoll aller Kontakte mit dem Fördergeber

3. Nach der Bewilligung

Auflagen, Nachweise und Auszahlung.

  1. Dokumente & Nachweise

    • Zuwendungs-/Darlehensbescheid
    • Nebenbestimmungen (z. B. ANBest-P)
    • Annahmeerklärung fristgerecht zurücksenden
  2. Dokumente & Nachweise

    • Rechnungen und Zahlungsnachweise
    • Stunden-/Tätigkeitsnachweise (bei Personal- oder Beratungsförderung)
    • Fotodokumentation bzw. Ergebnisberichte
  3. Dokumente & Nachweise

    • Mittelabrufformular
    • Belegliste mit allen Rechnungen
    • Sachbericht zum Vorhaben
  4. Dokumente & Nachweise

    • Bescheid und Auszahlungsbelege für die Buchhaltung
    • Notiz zur steuerlichen Einordnung

Die Checkliste bildet den typischen Ablauf ab. Maßgeblich sind immer die aktuellen Antragsunterlagen und Richtlinien von Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau.

Unsicher, welches Programm besser passt? Stelle Aufstiegsbonus I und Aufstiegsbonus II bis zu zwei weiteren Förderungen gegenüber – Quote, Maximalbetrag, Voraussetzungen, Fristen und Antragsweg direkt nebeneinander.

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Fristen-Alert für Aufstiegsbonus I und Aufstiegsbonus II

Antragsfristen, Budgetrunden oder dein eigener Stichtag: Trage das Datum ein und wir erinnern dich rechtzeitig per E-Mail – kostenlos und jederzeit abbestellbar.

Zuletzt redaktionell geprüft: 2026-08-14. Angaben ohne Gewähr – maßgeblich sind die jeweils gültigen Förderrichtlinien des Fördergebers. Datenquelle: Förderdatenbank des Bundes.

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