SaarlandDarlehen

Wiederverwendung von Fondsmitteln aus dem EFRE Nachrangdarlehensfonds Saarland I nach Ablauf der Förderperiode 2014–2020

Wenn Sie als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) im Saarland Ihr Eigenkapital stärken und einen Bankkredit für Investitionen aufnehmen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Nachrangdarlehen erhalten.

Maximale Förderung

bis zu 25.000 €

Förderquote

abhängig von Vorhaben und Bonität

Worum geht es bei Wiederverwendung von Fondsmitteln aus dem EFRE Nachrangdarlehensfonds Saarland I nach Ablauf der Förderperiode 2014–2020?

Das Saarland unterstützt Sie als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) bei der Stärkung Ihrer wirtschaftlichen Eigenkapitalbasis und der Verbesserung Ihrer Bonität. Dies geschieht mit Unterstützung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) durch die Gewährung von Nachrangdarlehen. Insbesondere als junges technologie- und innovationsorientiertes Unternehmen, das sich in der Markteintrittsphase befindet, profitieren Sie von dieser Förderung. Sie bekommen die Förderung für – Investitionen, zum Beispiel – gewerbliche Baukosten, – Kauf von Maschinen sowie – Betriebs- und Geschäftsausstattung, – Erwerb von Patentrechten, Lizenzen, – Erwerb oder Aufstockung von Beteiligungen durch kleine oder mittlere Unternehmen (KMU), – Betriebsmittel, zum Beispiel – Waren, – Vorräte sowie – Aufwendungen/Kosten zur Sicherung des laufenden Geschäftsbetriebs, wenn die Finanzierung im Zusammenhang mit der Entwicklung, zum Beispiel Existenzgründung, einer Erweiterung des Geschäftsbetriebs oder der Stärkung der wirtschaftlichen Eigenkapitalbasis und Liquidität Ihres Unternehmens steht. Sie erhalten die Förderung als langfristiges Nachrangdarlehen. Die Höhe Ihres Darlehens beträgt normalerweise zwischen mindestens EUR 25.000 und maximal EUR 1 Million. Dies gilt je Antragstellerin oder Antragsteller. Die Laufzeit Ihres Darlehens beträgt bis zu 10 Jahre bei 5 tilgungsfreien Anlaufjahren.

Die wichtigsten Eckdaten

FördergeberMinisterium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie
EbeneLand
RegionSaarland
FörderartDarlehen
PhaseGründung, Wachstum, Nachfolge
Förderquoteabhängig von Vorhaben und Bonität
Maximalbetragbis zu 25.000 €
FristLaufend, aber zwingend vor Vorhabensbeginn (Hausbankprinzip)
ZielgruppeGründerinnen und Gründer, Unternehmen in Saarland
BranchenIT & Technologie

Voraussetzungen

  • kleines und mittleres Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft, wenn Sie die Kriterien der EU für KMU erfüllen
  • Freiberuflerin und Freiberufler
  • Existenzgründerin und Existenzgründer sowie als Nachfolgeunternehmen.
  • Sie müssen • das Vorhaben im Saarland durchführen
  • die betrieblichen Investitionen vornehmen und eigenbetrieblich nutzen
  • einen erschwerten Zugang zu Fremdkapital infolge fehlender Sicherheiten haben und/oder eine ungenügende Eigenkapitalausstattung besitzen.

So läuft der Antrag

Antrag über Saarländische Investitionskreditbank AG (SIKB) – bei Darlehen, Bürgschaften und Beteiligungen läuft der Antrag in der Regel über die Hausbank.

Wichtig: Stelle den Antrag immer vor Beginn des Vorhabens. Als Vorhabensbeginn gilt bereits der Abschluss eines Liefer- oder Kreditvertrags. Halte Businessplan, Finanzplan und – je nach Programm – eine Tragfähigkeitsbescheinigung bereit.

Die vollständige Antrags-Checkliste mit allen Dokumenten und Nachweisen findest du weiter unten auf dieser Seite.

Antrags-Checkliste: Wiederverwendung von Fondsmitteln aus dem EFRE Nachrangdarlehensfonds Saarland I nach Ablauf der Förderperiode 2014–2020 Schritt für Schritt

Diese Checkliste führt dich von der Prüfung der Förderfähigkeit über die Antragsunterlagen bis zum Verwendungsnachweis. Sie nennt zu jedem Schritt die typischen Dokumente und Nachweise, die Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie erfahrungsgemäß verlangt. Dein Fortschritt wird lokal in deinem Browser gespeichert – ohne Konto, ohne Upload.

Fortschritt14 Schritte

1. Vorbereitung

Bevor du irgendetwas unterschreibst oder bestellst.

  1. Dokumente & Nachweise

    • Kurzprofil des Vorhabens (1 Seite)
    • Nachweis der Zugehörigkeit zur Zielgruppe
    • ggf. Meldebescheinigung / Betriebsstätte in der Region
  2. Dokumente & Nachweise

    • Zeitplan mit geplantem Start
    • Angebote statt unterschriebener Verträge
  3. Dokumente & Nachweise

    • Personalausweis / Reisepass (Kopie)
    • Tabellarischer Lebenslauf mit fachlicher Qualifikation
    • Nachweise zur Qualifikation (Zeugnisse, Meisterbrief, Zertifikate)
    • Nachweis Betriebsstätte bzw. Wohnsitz im Fördergebiet
  4. Dokumente & Nachweise

    • Businessplan (10–20 Seiten)
    • Umsatz- und Rentabilitätsvorschau (3 Jahre)
    • Liquiditätsplan (monatlich, 12–24 Monate)
    • Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan
  5. Dokumente & Nachweise

    • SCHUFA-Selbstauskunft (aktuell)
    • Vermögens- und Schuldenaufstellung (Selbstauskunft)
    • Einkommensteuerbescheide der letzten 2 Jahre
    • BWA und Jahresabschluss (bei bestehendem Betrieb)
    • Übersicht möglicher Sicherheiten

2. Antrag stellen

Der eigentliche Antragsweg bei Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie.

  1. Dokumente & Nachweise

    • Zugang zum Antragsportal bzw. Antragsformular des Fördergebers
    • Kontakt zur Ansprechstelle bei Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie
  2. Dokumente & Nachweise

    • Vollständige Antragsmappe (Businessplan + Zahlen + Selbstauskunft)
    • Ausgefülltes Antragsformular der Bank
    • ggf. Bürgschaftsantrag der Bürgschaftsbank
  3. Dokumente & Nachweise

    • Kosten- und Finanzierungsplan zum Vorhaben
    • 2–3 Vergleichsangebote je größerer Position
    • Nachweis der Eigenmittel (Kontoauszug, Zusagen)
  4. Dokumente & Nachweise

    • Unterschriebenes Antragsformular
    • Anlagenverzeichnis
    • Eingangsbestätigung / Antragsnummer sichern
  5. Dokumente & Nachweise

    • Fristenübersicht
    • Protokoll aller Kontakte mit dem Fördergeber

3. Nach der Bewilligung

Auflagen, Nachweise und Auszahlung.

  1. Dokumente & Nachweise

    • Zuwendungs-/Darlehensbescheid
    • Nebenbestimmungen (z. B. ANBest-P)
    • Annahmeerklärung fristgerecht zurücksenden
  2. Dokumente & Nachweise

    • Rechnungen und Zahlungsnachweise
    • Stunden-/Tätigkeitsnachweise (bei Personal- oder Beratungsförderung)
    • Fotodokumentation bzw. Ergebnisberichte
  3. Dokumente & Nachweise

    • Mittelabrufformular
    • Belegliste mit allen Rechnungen
    • Sachbericht zum Vorhaben
  4. Dokumente & Nachweise

    • Bescheid und Auszahlungsbelege für die Buchhaltung
    • Notiz zur steuerlichen Einordnung

Die Checkliste bildet den typischen Ablauf ab. Maßgeblich sind immer die aktuellen Antragsunterlagen und Richtlinien von Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie.

Unsicher, welches Programm besser passt? Stelle Wiederverwendung von Fondsmitteln aus dem EFRE Nachrangdarlehensfonds Saarland I nach Ablauf der Förderperiode 2014–2020 bis zu zwei weiteren Förderungen gegenüber – Quote, Maximalbetrag, Voraussetzungen, Fristen und Antragsweg direkt nebeneinander.

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Fristen-Alert für Wiederverwendung von Fondsmitteln aus dem EFRE Nachrangdarlehensfonds Saarland I nach Ablauf der Förderperiode 2014–2020

Antragsfristen, Budgetrunden oder dein eigener Stichtag: Trage das Datum ein und wir erinnern dich rechtzeitig per E-Mail – kostenlos und jederzeit abbestellbar.

Zuletzt redaktionell geprüft: 2026-08-14. Angaben ohne Gewähr – maßgeblich sind die jeweils gültigen Förderrichtlinien des Fördergebers. Datenquelle: Förderdatenbank des Bundes.

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