SachsenBürgschaft

Bürgschaften der Bürgschaftsbank Sachsen – Bürgschaft

Wenn Sie Vorhaben in Ihrem Unternehmen über einen Kredit finanzieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Bürgschaft der Bürgschaftsbank Sachsen bekommen.

Maximale Förderung

individuell – Konditionen beim Fördergeber prüfen

Förderquote

bis zu 80 %

Worum geht es bei Bürgschaften der Bürgschaftsbank Sachsen – Bürgschaft?

Die Bürgschaftsbank Sachsen bürgt für Kredite zur Finanzierung von – Maschinen, Anlagen und selbstgenutzten gewerblichen Immobilien, – Unternehmensnachfolgen und tätigen Beteiligungen, – Warenlagern, Betriebsmitteln und Avalen. Sie erhalten die Förderung als Bürgschaft. Die Höhe der Bürgschaft beträgt bei Existenzgründerinnen und Existenzgründern und jungen Unternehmen (bis zu 5 Jahren) sowie bei Wachstums- oder Investitionsfinanzierungen bei etablierten Unternehmen (älter als 5 Jahre) bis zu 80 Prozent des Kreditbetrages beziehungsweise maximal EUR 2 Millionen. Betriebsmittelfinanzierungen bei etablierten Unternehmen (älter als 5 Jahre) werden in der Regel zu 60 Prozent verbürgt. Die Laufzeit der Bürgschaft beträgt bis zu 15 Jahre, bei Baumaßnahmen und Förderdarlehen bis zu 23 Jahre, für Betriebsmittel bis zu 8 Jahre. Richten Sie Ihren Antrag auf eine Bürgschaft bitte an Ihre Hausbank. Diese leitet ihn weiter an die Bürgschaftsbank Sachsen GmbH.

Die wichtigsten Eckdaten

FördergeberBürgschaftsbank Sachsen GmbH
EbeneLand
RegionSachsen
FörderartBürgschaft
PhaseGründung, Wachstum
Förderquotebis zu 80 %
Maximalbetragindividuell – Konditionen beim Fördergeber prüfen
FristLaufend, aber zwingend vor Vorhabensbeginn (Hausbankprinzip)
ZielgruppeGründerinnen und Gründer, Unternehmen in Sachsen
BranchenAlle Branchen

Voraussetzungen

  • Vorhaben bzw. Betriebsstätte im Fördergebiet
  • Antragstellung vor Vorhabensbeginn
  • Tragfähiges Gründungs- bzw. Investitionskonzept

So läuft der Antrag

Antrag über Bürgschaftsbank Sachsen GmbH – bei Darlehen, Bürgschaften und Beteiligungen läuft der Antrag in der Regel über die Hausbank.

Wichtig: Stelle den Antrag immer vor Beginn des Vorhabens. Als Vorhabensbeginn gilt bereits der Abschluss eines Liefer- oder Kreditvertrags. Halte Businessplan, Finanzplan und – je nach Programm – eine Tragfähigkeitsbescheinigung bereit.

Die vollständige Antrags-Checkliste mit allen Dokumenten und Nachweisen findest du weiter unten auf dieser Seite.

Antrags-Checkliste: Bürgschaften der Bürgschaftsbank Sachsen – Bürgschaft Schritt für Schritt

Diese Checkliste führt dich von der Prüfung der Förderfähigkeit über die Antragsunterlagen bis zum Verwendungsnachweis. Sie nennt zu jedem Schritt die typischen Dokumente und Nachweise, die Bürgschaftsbank Sachsen GmbH erfahrungsgemäß verlangt. Dein Fortschritt wird lokal in deinem Browser gespeichert – ohne Konto, ohne Upload.

Fortschritt14 Schritte

1. Vorbereitung

Bevor du irgendetwas unterschreibst oder bestellst.

  1. Dokumente & Nachweise

    • Kurzprofil des Vorhabens (1 Seite)
    • Nachweis der Zugehörigkeit zur Zielgruppe
    • ggf. Meldebescheinigung / Betriebsstätte in der Region
  2. Dokumente & Nachweise

    • Zeitplan mit geplantem Start
    • Angebote statt unterschriebener Verträge
  3. Dokumente & Nachweise

    • Personalausweis / Reisepass (Kopie)
    • Tabellarischer Lebenslauf mit fachlicher Qualifikation
    • Nachweise zur Qualifikation (Zeugnisse, Meisterbrief, Zertifikate)
    • Nachweis Betriebsstätte bzw. Wohnsitz im Fördergebiet
  4. Dokumente & Nachweise

    • Businessplan (10–20 Seiten)
    • Umsatz- und Rentabilitätsvorschau (3 Jahre)
    • Liquiditätsplan (monatlich, 12–24 Monate)
    • Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan
  5. Dokumente & Nachweise

    • SCHUFA-Selbstauskunft (aktuell)
    • Vermögens- und Schuldenaufstellung (Selbstauskunft)
    • Einkommensteuerbescheide der letzten 2 Jahre
    • BWA und Jahresabschluss (bei bestehendem Betrieb)
    • Übersicht möglicher Sicherheiten

2. Antrag stellen

Der eigentliche Antragsweg bei Bürgschaftsbank Sachsen GmbH.

  1. Dokumente & Nachweise

    • Zugang zum Antragsportal bzw. Antragsformular des Fördergebers
    • Kontakt zur Ansprechstelle bei Bürgschaftsbank Sachsen GmbH
  2. Dokumente & Nachweise

    • Vollständige Antragsmappe (Businessplan + Zahlen + Selbstauskunft)
    • Ausgefülltes Antragsformular der Bank
    • ggf. Bürgschaftsantrag der Bürgschaftsbank
  3. Dokumente & Nachweise

    • Kosten- und Finanzierungsplan zum Vorhaben
    • 2–3 Vergleichsangebote je größerer Position
    • Nachweis der Eigenmittel (Kontoauszug, Zusagen)
  4. Dokumente & Nachweise

    • Unterschriebenes Antragsformular
    • Anlagenverzeichnis
    • Eingangsbestätigung / Antragsnummer sichern
  5. Dokumente & Nachweise

    • Fristenübersicht
    • Protokoll aller Kontakte mit dem Fördergeber

3. Nach der Bewilligung

Auflagen, Nachweise und Auszahlung.

  1. Dokumente & Nachweise

    • Zuwendungs-/Darlehensbescheid
    • Nebenbestimmungen (z. B. ANBest-P)
    • Annahmeerklärung fristgerecht zurücksenden
  2. Dokumente & Nachweise

    • Rechnungen und Zahlungsnachweise
    • Stunden-/Tätigkeitsnachweise (bei Personal- oder Beratungsförderung)
    • Fotodokumentation bzw. Ergebnisberichte
  3. Dokumente & Nachweise

    • Mittelabrufformular
    • Belegliste mit allen Rechnungen
    • Sachbericht zum Vorhaben
  4. Dokumente & Nachweise

    • Bescheid und Auszahlungsbelege für die Buchhaltung
    • Notiz zur steuerlichen Einordnung

Die Checkliste bildet den typischen Ablauf ab. Maßgeblich sind immer die aktuellen Antragsunterlagen und Richtlinien von Bürgschaftsbank Sachsen GmbH.

Unsicher, welches Programm besser passt? Stelle Bürgschaften der Bürgschaftsbank Sachsen – Bürgschaft bis zu zwei weiteren Förderungen gegenüber – Quote, Maximalbetrag, Voraussetzungen, Fristen und Antragsweg direkt nebeneinander.

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Fristen-Alert für Bürgschaften der Bürgschaftsbank Sachsen – Bürgschaft

Antragsfristen, Budgetrunden oder dein eigener Stichtag: Trage das Datum ein und wir erinnern dich rechtzeitig per E-Mail – kostenlos und jederzeit abbestellbar.

Zuletzt redaktionell geprüft: 2026-08-14. Angaben ohne Gewähr – maßgeblich sind die jeweils gültigen Förderrichtlinien des Fördergebers. Datenquelle: Förderdatenbank des Bundes.

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