Darlehen für den Mittelstand (FRL DFM) – Digitalisierungsdarlehen
Wenn Sie in Ihrem Unternehmen in Sachsen Digitalisierungsvorhaben umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.
Maximale Förderung
bis zu 250.000 €
Förderquote
bis zu 100 %
Worum geht es bei Darlehen für den Mittelstand (FRL DFM) – Digitalisierungsdarlehen?
Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie im Rahmen der Förderrichtlinie „Darlehen für den Mittelstand“ bei der Finanzierung von Investitionen zur digitalen Transformation. Sie können die Föderung für folgende Vorhaben erhalten: – Fremdleistungen für Planung, Konzipierung, Vorbereitung und Realisierung, – Anschaffung notwendiger Hardware und Software, – die Einführung im Unternehmen, einschließlich Schulung. Sie erhalten die Förderung als Darlehen. Die Höhe des Darlehens beträgt – für junge kleine Unternehmen und Kleinstunternehmen bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben und – für etablierte oder junge mittlere Unternehmen bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, mindestens jedoch EUR 30.000 und höchstens EUR 250.000. Stellen Sie Ihren Antrag bitte über das SAB-Förderportal bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB) oder über Ihre Hausbank.
Die wichtigsten Eckdaten
| Fördergeber | Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA) |
|---|---|
| Ebene | Land |
| Region | Sachsen |
| Förderart | Darlehen |
| Phase | Gründung, Wachstum |
| Förderquote | bis zu 100 % |
| Maximalbetrag | bis zu 250.000 € |
| Frist | Laufend, aber zwingend vor Vorhabensbeginn (Hausbankprinzip) |
| Zielgruppe | Gründerinnen und Gründer, Unternehmen in Sachsen |
| Branchen | IT & Technologie |
Voraussetzungen
- Ihr Vorhaben muss das Digitalisierungsniveau im Unternehmen verbessern.
- Mit dem geplanten Vorhaben müssen Sie • komplexe Geschäftsprozesse digitalisieren
- neue Geschäftsmodelle einführen oder
- bestehende Geschäftsmodelle verbessern.
- die Erfüllung gesetzlich vorgeschriebener Aufgaben
- Betriebsstätten außerhalb Sachsens
So läuft der Antrag
Antrag über Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB) – bei Darlehen, Bürgschaften und Beteiligungen läuft der Antrag in der Regel über die Hausbank.
Wichtig: Stelle den Antrag immer vor Beginn des Vorhabens. Als Vorhabensbeginn gilt bereits der Abschluss eines Liefer- oder Kreditvertrags. Halte Businessplan, Finanzplan und – je nach Programm – eine Tragfähigkeitsbescheinigung bereit.
Die vollständige Antrags-Checkliste mit allen Dokumenten und Nachweisen findest du weiter unten auf dieser Seite.
Antrags-Checkliste: Darlehen für den Mittelstand (FRL DFM) – Digitalisierungsdarlehen Schritt für Schritt
Diese Checkliste führt dich von der Prüfung der Förderfähigkeit über die Antragsunterlagen bis zum Verwendungsnachweis. Sie nennt zu jedem Schritt die typischen Dokumente und Nachweise, die Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA) erfahrungsgemäß verlangt. Dein Fortschritt wird lokal in deinem Browser gespeichert – ohne Konto, ohne Upload.
1. Vorbereitung
Bevor du irgendetwas unterschreibst oder bestellst.
Dokumente & Nachweise
- Kurzprofil des Vorhabens (1 Seite)
- Nachweis der Zugehörigkeit zur Zielgruppe
- ggf. Meldebescheinigung / Betriebsstätte in der Region
Dokumente & Nachweise
- Zeitplan mit geplantem Start
- Angebote statt unterschriebener Verträge
Dokumente & Nachweise
- Personalausweis / Reisepass (Kopie)
- Tabellarischer Lebenslauf mit fachlicher Qualifikation
- Nachweise zur Qualifikation (Zeugnisse, Meisterbrief, Zertifikate)
- Nachweis Betriebsstätte bzw. Wohnsitz im Fördergebiet
Dokumente & Nachweise
- Businessplan (10–20 Seiten)
- Umsatz- und Rentabilitätsvorschau (3 Jahre)
- Liquiditätsplan (monatlich, 12–24 Monate)
- Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan
Dokumente & Nachweise
- SCHUFA-Selbstauskunft (aktuell)
- Vermögens- und Schuldenaufstellung (Selbstauskunft)
- Einkommensteuerbescheide der letzten 2 Jahre
- BWA und Jahresabschluss (bei bestehendem Betrieb)
- Übersicht möglicher Sicherheiten
2. Antrag stellen
Der eigentliche Antragsweg bei Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA).
Dokumente & Nachweise
- Zugang zum Antragsportal bzw. Antragsformular des Fördergebers
- Kontakt zur Ansprechstelle bei Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA)
Dokumente & Nachweise
- Vollständige Antragsmappe (Businessplan + Zahlen + Selbstauskunft)
- Ausgefülltes Antragsformular der Bank
- ggf. Bürgschaftsantrag der Bürgschaftsbank
Dokumente & Nachweise
- Kosten- und Finanzierungsplan zum Vorhaben
- 2–3 Vergleichsangebote je größerer Position
- Nachweis der Eigenmittel (Kontoauszug, Zusagen)
Dokumente & Nachweise
- Unterschriebenes Antragsformular
- Anlagenverzeichnis
- Eingangsbestätigung / Antragsnummer sichern
Dokumente & Nachweise
- Fristenübersicht
- Protokoll aller Kontakte mit dem Fördergeber
3. Nach der Bewilligung
Auflagen, Nachweise und Auszahlung.
Dokumente & Nachweise
- Zuwendungs-/Darlehensbescheid
- Nebenbestimmungen (z. B. ANBest-P)
- Annahmeerklärung fristgerecht zurücksenden
Dokumente & Nachweise
- Rechnungen und Zahlungsnachweise
- Stunden-/Tätigkeitsnachweise (bei Personal- oder Beratungsförderung)
- Fotodokumentation bzw. Ergebnisberichte
Dokumente & Nachweise
- Mittelabrufformular
- Belegliste mit allen Rechnungen
- Sachbericht zum Vorhaben
Dokumente & Nachweise
- Bescheid und Auszahlungsbelege für die Buchhaltung
- Notiz zur steuerlichen Einordnung
Die Checkliste bildet den typischen Ablauf ab. Maßgeblich sind immer die aktuellen Antragsunterlagen und Richtlinien von Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA).
Unsicher, welches Programm besser passt? Stelle Darlehen für den Mittelstand (FRL DFM) – Digitalisierungsdarlehen bis zu zwei weiteren Förderungen gegenüber – Quote, Maximalbetrag, Voraussetzungen, Fristen und Antragsweg direkt nebeneinander.
Programme vergleichen →Fristen-Alert für Darlehen für den Mittelstand (FRL DFM) – Digitalisierungsdarlehen
Antragsfristen, Budgetrunden oder dein eigener Stichtag: Trage das Datum ein und wir erinnern dich rechtzeitig per E-Mail – kostenlos und jederzeit abbestellbar.
Zuletzt redaktionell geprüft: 2026-08-14. Angaben ohne Gewähr – maßgeblich sind die jeweils gültigen Förderrichtlinien des Fördergebers. Datenquelle: Förderdatenbank des Bundes.
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