SachsenDarlehen

Darlehen für den Mittelstand (FRL DFM) – Markteinführungsdarlehen

Wenn Sie als kleines oder mittleres Unternehmen in marktfähige neue oder in die Anpassung bestehender Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen investieren wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.

Maximale Förderung

bis zu 500.000 €

Förderquote

bis zu 100 %

Worum geht es bei Darlehen für den Mittelstand (FRL DFM) – Markteinführungsdarlehen?

Der Freistaat Sachsen fördert im Rahmen der Förderrichtlinie „Darlehen für den Mittelstand“ mit Unterstützung des Just Transition Fund (JTF) Ihre Investitionen zur Umsetzung innovativer Ideen für marktfähige neue oder die Anpassung bestehender Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen. Sie erhalten die Förderung für – Materialkosten, – Personalausgaben (einschließlich Arbeitgeberanteil), ausgenommen Löhne und Gehälter auf Geschäftsführungsebene und deren Assistenz, – Fremdleistungen, – Investitionen in Anlagegüter, Maschinen und Geräte, – sonstige betriebliche Aufwendungen. Sie erhalten die Förderung als Darlehen. Die Höhe des Darlehens beträgt – für junge kleine Unternehmen und Kleinstunternehmen bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben und – für etablierte oder junge mittlere Unternehmen bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. mindestens jedoch EUR 30.000 und höchstens EUR 500.000. Stellen Sie Ihren Antrag bitte über das SAB-Förderportal bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB) oder über Ihre Hausbank.

Die wichtigsten Eckdaten

FördergeberSächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA)
EbeneLand
RegionSachsen
FörderartDarlehen
PhaseGründung, Wachstum
Förderquotebis zu 100 %
Maximalbetragbis zu 500.000 €
FristLaufend, aber zwingend vor Vorhabensbeginn (Hausbankprinzip)
ZielgruppeGründerinnen und Gründer, Unternehmen in Sachsen
BranchenIT & Technologie

Voraussetzungen

  • Ihre Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen müssen das Ergebnis innovativer Ideen oder eigener oder fremder FuE-Leistungen sein.
  • Zwischen Ihnen und Dienstleisterinnen und Dienstleistern dürfen keine persönlichen oder wirtschaftlichen Verflechtungen bestehen.
  • Sie müssen die zugehörigen Nutzungsrechte besitzen oder diese erworben haben.
  • Sie müssen eine schlüssige Planung zur Markteinführung beziehungsweise zur Marktbearbeitung auf konkret definierten Absatzmärkte vorlegen und die wirtschaftliche Tragfähigkeit für das Unternehmen darlegen.
  • Sie müssen einzusetzende Eigenmittel in Höhe von 20 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben in geeigneter Form nachweisen.

So läuft der Antrag

Antrag über Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB) – bei Darlehen, Bürgschaften und Beteiligungen läuft der Antrag in der Regel über die Hausbank.

Wichtig: Stelle den Antrag immer vor Beginn des Vorhabens. Als Vorhabensbeginn gilt bereits der Abschluss eines Liefer- oder Kreditvertrags. Halte Businessplan, Finanzplan und – je nach Programm – eine Tragfähigkeitsbescheinigung bereit.

Die vollständige Antrags-Checkliste mit allen Dokumenten und Nachweisen findest du weiter unten auf dieser Seite.

Antrags-Checkliste: Darlehen für den Mittelstand (FRL DFM) – Markteinführungsdarlehen Schritt für Schritt

Diese Checkliste führt dich von der Prüfung der Förderfähigkeit über die Antragsunterlagen bis zum Verwendungsnachweis. Sie nennt zu jedem Schritt die typischen Dokumente und Nachweise, die Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA) erfahrungsgemäß verlangt. Dein Fortschritt wird lokal in deinem Browser gespeichert – ohne Konto, ohne Upload.

Fortschritt14 Schritte

1. Vorbereitung

Bevor du irgendetwas unterschreibst oder bestellst.

  1. Dokumente & Nachweise

    • Kurzprofil des Vorhabens (1 Seite)
    • Nachweis der Zugehörigkeit zur Zielgruppe
    • ggf. Meldebescheinigung / Betriebsstätte in der Region
  2. Dokumente & Nachweise

    • Zeitplan mit geplantem Start
    • Angebote statt unterschriebener Verträge
  3. Dokumente & Nachweise

    • Personalausweis / Reisepass (Kopie)
    • Tabellarischer Lebenslauf mit fachlicher Qualifikation
    • Nachweise zur Qualifikation (Zeugnisse, Meisterbrief, Zertifikate)
    • Nachweis Betriebsstätte bzw. Wohnsitz im Fördergebiet
  4. Dokumente & Nachweise

    • Businessplan (10–20 Seiten)
    • Umsatz- und Rentabilitätsvorschau (3 Jahre)
    • Liquiditätsplan (monatlich, 12–24 Monate)
    • Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan
  5. Dokumente & Nachweise

    • SCHUFA-Selbstauskunft (aktuell)
    • Vermögens- und Schuldenaufstellung (Selbstauskunft)
    • Einkommensteuerbescheide der letzten 2 Jahre
    • BWA und Jahresabschluss (bei bestehendem Betrieb)
    • Übersicht möglicher Sicherheiten

2. Antrag stellen

Der eigentliche Antragsweg bei Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA).

  1. Dokumente & Nachweise

    • Zugang zum Antragsportal bzw. Antragsformular des Fördergebers
    • Kontakt zur Ansprechstelle bei Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA)
  2. Dokumente & Nachweise

    • Vollständige Antragsmappe (Businessplan + Zahlen + Selbstauskunft)
    • Ausgefülltes Antragsformular der Bank
    • ggf. Bürgschaftsantrag der Bürgschaftsbank
  3. Dokumente & Nachweise

    • Kosten- und Finanzierungsplan zum Vorhaben
    • 2–3 Vergleichsangebote je größerer Position
    • Nachweis der Eigenmittel (Kontoauszug, Zusagen)
  4. Dokumente & Nachweise

    • Unterschriebenes Antragsformular
    • Anlagenverzeichnis
    • Eingangsbestätigung / Antragsnummer sichern
  5. Dokumente & Nachweise

    • Fristenübersicht
    • Protokoll aller Kontakte mit dem Fördergeber

3. Nach der Bewilligung

Auflagen, Nachweise und Auszahlung.

  1. Dokumente & Nachweise

    • Zuwendungs-/Darlehensbescheid
    • Nebenbestimmungen (z. B. ANBest-P)
    • Annahmeerklärung fristgerecht zurücksenden
  2. Dokumente & Nachweise

    • Rechnungen und Zahlungsnachweise
    • Stunden-/Tätigkeitsnachweise (bei Personal- oder Beratungsförderung)
    • Fotodokumentation bzw. Ergebnisberichte
  3. Dokumente & Nachweise

    • Mittelabrufformular
    • Belegliste mit allen Rechnungen
    • Sachbericht zum Vorhaben
  4. Dokumente & Nachweise

    • Bescheid und Auszahlungsbelege für die Buchhaltung
    • Notiz zur steuerlichen Einordnung

Die Checkliste bildet den typischen Ablauf ab. Maßgeblich sind immer die aktuellen Antragsunterlagen und Richtlinien von Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA).

Unsicher, welches Programm besser passt? Stelle Darlehen für den Mittelstand (FRL DFM) – Markteinführungsdarlehen bis zu zwei weiteren Förderungen gegenüber – Quote, Maximalbetrag, Voraussetzungen, Fristen und Antragsweg direkt nebeneinander.

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Fristen-Alert für Darlehen für den Mittelstand (FRL DFM) – Markteinführungsdarlehen

Antragsfristen, Budgetrunden oder dein eigener Stichtag: Trage das Datum ein und wir erinnern dich rechtzeitig per E-Mail – kostenlos und jederzeit abbestellbar.

Zuletzt redaktionell geprüft: 2026-08-14. Angaben ohne Gewähr – maßgeblich sind die jeweils gültigen Förderrichtlinien des Fördergebers. Datenquelle: Förderdatenbank des Bundes.

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