ESF Plus Technologiegründungsstipendium
Wenn Sie ein Unternehmen aus der Wissenschaft gründen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Stipendium erhalten.
Maximale Förderung
bis zu 3.000 €
Förderquote
abhängig von Vorhaben und Bonität
Worum geht es bei ESF Plus Technologiegründungsstipendium?
Der Freistaat Sachsen fördert Sie mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) bei der Gründung eines jungen innovativen Unternehmens aus der Wissenschaft. Sie erhalten die Förderung als Stipendium für den Lebensunterhalt für maximal 12 Monate. Die Höhe des Stipendiums orientiert sich an Ihrem Studierendenstatus und an Ihrer Graduierung: – bei einem ersten berufsbefähigenden Hochschulabschluss oder einem Abschluss an einer Berufsakademie: EUR 1.000 pro Monat, – bei mindestens einem ersten berufsbefähigenden Hochschulabschluss oder einem Abschluss an einer Berufsakademie: EUR 2.500 pro Monat, – bei abgeschlossener Promotion: EUR 3.000 pro Monat. Beantragen Sie das Technologiegründerstipendium bitte vor Gründung des Unternehmens über das Förderportal der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB).
Die wichtigsten Eckdaten
| Fördergeber | Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA) |
|---|---|
| Ebene | Land |
| Region | Sachsen |
| Förderart | Zuschuss |
| Phase | Gründung |
| Förderquote | abhängig von Vorhaben und Bonität |
| Maximalbetrag | bis zu 3.000 € |
| Frist | Laufend – keine feste Frist, Antrag jedoch vor Vorhabensbeginn |
| Zielgruppe | Gründerinnen und Gründer in Sachsen |
| Branchen | IT & Technologie |
Voraussetzungen
- Ihr Gründungsvorhaben muss als Hauptgeschäftsgrundlage mindestens einen der folgenden Punkte zum Gegenstand haben: • technische Produkt- oder Prozessinnovation (einschließlich Fertigung, Vermarktung und Vertrieb)
- neuartige innovative Dienstleistungen, die einen gesteigerten Kundennutzen und die Realisierung von etwas Neuem mit Marktpotenzial erwarten lassen.
- Die Mitglieder Ihres Gründerteams müssen über unterschiedliche Fachkompetenzen (normalerweise unterschiedliche Ausbildungen) verfügen. Mindestens 1 Mitglied muss über kaufmännische Kenntnisse verfügen.
- Ihre angestrebte Gründungsidee muss nachhaltige Erfolgsaussichten erkennen lassen.
- Sie müssen einen Businessplan vorlegen, der eine Beschreibung des innovativen Produkts oder des Verfahrens der zugrundeliegenden Erfindung, Software oder des Knowhows enthält.
- Ihre Forschungs- und Entwicklungsausgaben müssen laut Businessplan mindestens 15 Prozent der gesamten Betriebsausgaben ausmachen.
So läuft der Antrag
Antrag über Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB) – Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen.
Wichtig: Stelle den Antrag immer vor Beginn des Vorhabens. Als Vorhabensbeginn gilt bereits der Abschluss eines Liefer- oder Kreditvertrags. Halte Businessplan, Finanzplan und – je nach Programm – eine Tragfähigkeitsbescheinigung bereit.
Die vollständige Antrags-Checkliste mit allen Dokumenten und Nachweisen findest du weiter unten auf dieser Seite.
Antrags-Checkliste: ESF Plus Technologiegründungsstipendium Schritt für Schritt
Diese Checkliste führt dich von der Prüfung der Förderfähigkeit über die Antragsunterlagen bis zum Verwendungsnachweis. Sie nennt zu jedem Schritt die typischen Dokumente und Nachweise, die Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA) erfahrungsgemäß verlangt. Dein Fortschritt wird lokal in deinem Browser gespeichert – ohne Konto, ohne Upload.
1. Vorbereitung
Bevor du irgendetwas unterschreibst oder bestellst.
Dokumente & Nachweise
- Kurzprofil des Vorhabens (1 Seite)
- Nachweis der Zugehörigkeit zur Zielgruppe
- ggf. Meldebescheinigung / Betriebsstätte in der Region
Dokumente & Nachweise
- Zeitplan mit geplantem Start
- Angebote statt unterschriebener Verträge
Dokumente & Nachweise
- Personalausweis / Reisepass (Kopie)
- Tabellarischer Lebenslauf mit fachlicher Qualifikation
- Nachweise zur Qualifikation (Zeugnisse, Meisterbrief, Zertifikate)
- Nachweis Betriebsstätte bzw. Wohnsitz im Fördergebiet
Dokumente & Nachweise
- Businessplan (10–20 Seiten)
- Umsatz- und Rentabilitätsvorschau (3 Jahre)
- Liquiditätsplan (monatlich, 12–24 Monate)
- Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan
2. Antrag stellen
Der eigentliche Antragsweg bei Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA).
Dokumente & Nachweise
- Zugang zum Antragsportal bzw. Antragsformular des Fördergebers
- Kontakt zur Ansprechstelle bei Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA)
Dokumente & Nachweise
- Kosten- und Finanzierungsplan zum Vorhaben
- 2–3 Vergleichsangebote je größerer Position
- Nachweis der Eigenmittel (Kontoauszug, Zusagen)
Dokumente & Nachweise
- Unterschriebenes Antragsformular
- Anlagenverzeichnis
- Eingangsbestätigung / Antragsnummer sichern
Dokumente & Nachweise
- Fristenübersicht
- Protokoll aller Kontakte mit dem Fördergeber
3. Nach der Bewilligung
Auflagen, Nachweise und Auszahlung.
Dokumente & Nachweise
- Zuwendungs-/Darlehensbescheid
- Nebenbestimmungen (z. B. ANBest-P)
- Annahmeerklärung fristgerecht zurücksenden
Dokumente & Nachweise
- Rechnungen und Zahlungsnachweise
- Stunden-/Tätigkeitsnachweise (bei Personal- oder Beratungsförderung)
- Fotodokumentation bzw. Ergebnisberichte
Dokumente & Nachweise
- Mittelabrufformular
- Belegliste mit allen Rechnungen
- Sachbericht zum Vorhaben
Dokumente & Nachweise
- Bescheid und Auszahlungsbelege für die Buchhaltung
- Notiz zur steuerlichen Einordnung
Die Checkliste bildet den typischen Ablauf ab. Maßgeblich sind immer die aktuellen Antragsunterlagen und Richtlinien von Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA).
Unsicher, welches Programm besser passt? Stelle ESF Plus Technologiegründungsstipendium bis zu zwei weiteren Förderungen gegenüber – Quote, Maximalbetrag, Voraussetzungen, Fristen und Antragsweg direkt nebeneinander.
Programme vergleichen →Fristen-Alert für ESF Plus Technologiegründungsstipendium
Antragsfristen, Budgetrunden oder dein eigener Stichtag: Trage das Datum ein und wir erinnern dich rechtzeitig per E-Mail – kostenlos und jederzeit abbestellbar.
Zuletzt redaktionell geprüft: 2026-08-14. Angaben ohne Gewähr – maßgeblich sind die jeweils gültigen Förderrichtlinien des Fördergebers. Datenquelle: Förderdatenbank des Bundes.
Ähnliche Förderprogramme
Bundesweit · Zuschuss
Gründungszuschuss
bis ca. 15.000–20.000 € über 15 Monate
Bundesweit · Zuschuss
Einstiegsgeld
bis bis zu 24 Monate Förderdauer
Bundesweit · Stipendium
EXIST-Gründerstipendium
bis bis 3.000 €/Monat p. P. + 30.000 € Sachmittel
Bundesweit · Zuschuss
EXIST-Forschungstransfer
bis bis ca. 1,4 Mio. € (Phase I + II)
Bundesweit · Zuschuss
INVEST – Zuschuss für Wagniskapital
bis bis 100.000 € Zuschuss pro Investor und Jahr
Bundesweit · Beratung
Förderung unternehmerischen Know-hows
bis bis 3.500 € Beratungskosten (Zuschuss anteilig)