Mittelstandsförderung – B.I.3 – Betriebsberatung/Coaching
Wenn Sie eine Unternehmensberatung in Anspruch nehmen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Maximale Förderung
bis zu 10.000 €
Förderquote
bis zu 40 %
Worum geht es bei Mittelstandsförderung – B.I.3 – Betriebsberatung/Coaching?
Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie als kleines und mittleres Unternehmen, wenn Sie Beratungsleistungen in Anspruch nehmen. Dazu zählen Beratungen zu allen unternehmensrelevanten Fragestellungen, insbesondere zu betriebswirtschaftlichen, finanziellen, personellen, technischen und organisatorischen Problemen. Die Förderung erhalten Sie für folgende Bereiche: – Strategieentwicklung, – in- und ausländische Märkte, – Digitalisierung des Geschäftsmodells, – Personalentwicklung und Fachkräftesicherung, – Wissensbilanz, – Unternehmensnachfolge sowie – Umweltberatung. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt im Direktverfahren bis zu 40 Prozent und bei Antragstellung über einen Qualitätssicherer bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch EUR 350,00 pro Tag. Pro Kalenderjahr sind Maßnahmen bis zu EUR 8.000 förderfähig, bei den Schwerpunkten „in- und ausländische Märkte“, „Personalentwicklung und Fachkräftesicherung“ und „Unternehmensnachfolge“ bis zu EUR 10.000. Stellen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB) oder bei einem Qualitätssicherer. Nachdem der Antrag bei der SAB eingegangen ist, können Sie mit der Beratung „förderunschädlich“ beginnen.
Die wichtigsten Eckdaten
| Fördergeber | Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA) |
|---|---|
| Ebene | Land |
| Region | Sachsen |
| Förderart | Zuschuss, Beratung |
| Phase | Vorgründung, Gründung |
| Förderquote | bis zu 40 % |
| Maximalbetrag | bis zu 10.000 € |
| Frist | Laufend – keine feste Frist, Antrag jedoch vor Vorhabensbeginn |
| Zielgruppe | Gründerinnen und Gründer, Unternehmen in Sachsen |
| Branchen | Handwerk, IT & Technologie, Industrie & Produktion |
Voraussetzungen
- Sie müssen den Beratungsbedarf für mindestens 5 Tagewerke in Anspruch nehmen.
- Als junges Unternehmen, dessen Gründung höchstens 2 Jahre zurückliegt, müssen Sie zuerst eine Gründungsberatung des Bundes in Anspruch nehmen.
- Auch in sonstigen geeigneten Fällen sollen Sie Standardleistungen der Kammern vorab in Anspruch nehmen.
- Sie können einen Zuschuss für eine Beratung nur einmal innerhalb von 12 Monaten erhalten.
So läuft der Antrag
Antrag über Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB) – Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen.
Wichtig: Stelle den Antrag immer vor Beginn des Vorhabens. Als Vorhabensbeginn gilt bereits der Abschluss eines Liefer- oder Kreditvertrags. Halte Businessplan, Finanzplan und – je nach Programm – eine Tragfähigkeitsbescheinigung bereit.
Die vollständige Antrags-Checkliste mit allen Dokumenten und Nachweisen findest du weiter unten auf dieser Seite.
Antrags-Checkliste: Mittelstandsförderung – B.I.3 – Betriebsberatung/Coaching Schritt für Schritt
Diese Checkliste führt dich von der Prüfung der Förderfähigkeit über die Antragsunterlagen bis zum Verwendungsnachweis. Sie nennt zu jedem Schritt die typischen Dokumente und Nachweise, die Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA) erfahrungsgemäß verlangt. Dein Fortschritt wird lokal in deinem Browser gespeichert – ohne Konto, ohne Upload.
1. Vorbereitung
Bevor du irgendetwas unterschreibst oder bestellst.
Dokumente & Nachweise
- Kurzprofil des Vorhabens (1 Seite)
- Nachweis der Zugehörigkeit zur Zielgruppe
- ggf. Meldebescheinigung / Betriebsstätte in der Region
Dokumente & Nachweise
- Zeitplan mit geplantem Start
- Angebote statt unterschriebener Verträge
Dokumente & Nachweise
- Personalausweis / Reisepass (Kopie)
- Tabellarischer Lebenslauf mit fachlicher Qualifikation
- Nachweise zur Qualifikation (Zeugnisse, Meisterbrief, Zertifikate)
- Nachweis Betriebsstätte bzw. Wohnsitz im Fördergebiet
Dokumente & Nachweise
- Beraterprofil / Registrierungsnachweis
- Beratungsangebot mit Tagessätzen und Umfang
2. Antrag stellen
Der eigentliche Antragsweg bei Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA).
Dokumente & Nachweise
- Zugang zum Antragsportal bzw. Antragsformular des Fördergebers
- Kontakt zur Ansprechstelle bei Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA)
Dokumente & Nachweise
- Kosten- und Finanzierungsplan zum Vorhaben
- 2–3 Vergleichsangebote je größerer Position
- Nachweis der Eigenmittel (Kontoauszug, Zusagen)
Dokumente & Nachweise
- Unterschriebenes Antragsformular
- Anlagenverzeichnis
- Eingangsbestätigung / Antragsnummer sichern
Dokumente & Nachweise
- Fristenübersicht
- Protokoll aller Kontakte mit dem Fördergeber
3. Nach der Bewilligung
Auflagen, Nachweise und Auszahlung.
Dokumente & Nachweise
- Zuwendungs-/Darlehensbescheid
- Nebenbestimmungen (z. B. ANBest-P)
- Annahmeerklärung fristgerecht zurücksenden
Dokumente & Nachweise
- Rechnungen und Zahlungsnachweise
- Stunden-/Tätigkeitsnachweise (bei Personal- oder Beratungsförderung)
- Fotodokumentation bzw. Ergebnisberichte
Dokumente & Nachweise
- Abschluss-/Beratungsbericht
- Belegliste mit allen Rechnungen
- Sachbericht zum Vorhaben
Dokumente & Nachweise
- Bescheid und Auszahlungsbelege für die Buchhaltung
- Notiz zur steuerlichen Einordnung
Die Checkliste bildet den typischen Ablauf ab. Maßgeblich sind immer die aktuellen Antragsunterlagen und Richtlinien von Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA).
Unsicher, welches Programm besser passt? Stelle Mittelstandsförderung – B.I.3 – Betriebsberatung/Coaching bis zu zwei weiteren Förderungen gegenüber – Quote, Maximalbetrag, Voraussetzungen, Fristen und Antragsweg direkt nebeneinander.
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Antragsfristen, Budgetrunden oder dein eigener Stichtag: Trage das Datum ein und wir erinnern dich rechtzeitig per E-Mail – kostenlos und jederzeit abbestellbar.
Zuletzt redaktionell geprüft: 2026-08-14. Angaben ohne Gewähr – maßgeblich sind die jeweils gültigen Förderrichtlinien des Fördergebers. Datenquelle: Förderdatenbank des Bundes.
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