Mittelstandsförderung (Mittelstandsrichtlinie)
Wenn Sie einzelbetriebliche und überbetriebliche Vorhaben planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Maximale Förderung
individuell – Konditionen beim Fördergeber prüfen
Förderquote
abhängig von Vorhaben und Bonität
Worum geht es bei Mittelstandsförderung (Mittelstandsrichtlinie)?
Der Freistaat Sachsen fördert einzelbetriebliche und überbetriebliche Vorhaben mit dem Ziel, die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen zu verbessern. Sie erhalten die Mittelstandsförderung auf Grundlage der folgenden Einzelprogramme: – Kurzberatung, – Betriebsberatung/Coaching, – Umweltmanagement, – Markteinführung innovativer Produkte, – Projekte mit Modellcharakter. Sie erhalten die Förderung normalerweise als Zuschuss. Davon ausgenommen ist der Bereich Markteinführung innovativer Produkte; hier können Sie ein Darlehen erhalten. Die Höhe der Förderung ist abhängig von Art und Umfang Ihres Vorhabens. Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an die SAB. Dort reichen Sie bitte auch Ihre Anträge ein.
Die wichtigsten Eckdaten
| Fördergeber | Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA) |
|---|---|
| Ebene | Land |
| Region | Sachsen |
| Förderart | Zuschuss, Darlehen, Beratung |
| Phase | Vorgründung, Gründung |
| Förderquote | abhängig von Vorhaben und Bonität |
| Maximalbetrag | individuell – Konditionen beim Fördergeber prüfen |
| Frist | Laufend, aber zwingend vor Vorhabensbeginn (Hausbankprinzip) |
| Zielgruppe | Unternehmen, Gründerinnen und Gründer, Bildungseinrichtung, Forschungseinrichtung, Kommune, Verband/Vereinigung in Sachsen |
| Branchen | IT & Technologie, Landwirtschaft |
Voraussetzungen
- Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen normalerweise mindestens EUR 5.000 betragen.
- Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne des Beihilferechts der Europäischen Union sind von der Förderung ausgeschlossen.
So läuft der Antrag
Antrag über Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB) – bei Darlehen, Bürgschaften und Beteiligungen läuft der Antrag in der Regel über die Hausbank.
Wichtig: Stelle den Antrag immer vor Beginn des Vorhabens. Als Vorhabensbeginn gilt bereits der Abschluss eines Liefer- oder Kreditvertrags. Halte Businessplan, Finanzplan und – je nach Programm – eine Tragfähigkeitsbescheinigung bereit.
Die vollständige Antrags-Checkliste mit allen Dokumenten und Nachweisen findest du weiter unten auf dieser Seite.
Antrags-Checkliste: Mittelstandsförderung (Mittelstandsrichtlinie) Schritt für Schritt
Diese Checkliste führt dich von der Prüfung der Förderfähigkeit über die Antragsunterlagen bis zum Verwendungsnachweis. Sie nennt zu jedem Schritt die typischen Dokumente und Nachweise, die Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA) erfahrungsgemäß verlangt. Dein Fortschritt wird lokal in deinem Browser gespeichert – ohne Konto, ohne Upload.
1. Vorbereitung
Bevor du irgendetwas unterschreibst oder bestellst.
Dokumente & Nachweise
- Kurzprofil des Vorhabens (1 Seite)
- Nachweis der Zugehörigkeit zur Zielgruppe
- ggf. Meldebescheinigung / Betriebsstätte in der Region
Dokumente & Nachweise
- Zeitplan mit geplantem Start
- Angebote statt unterschriebener Verträge
Dokumente & Nachweise
- Personalausweis / Reisepass (Kopie)
- Tabellarischer Lebenslauf mit fachlicher Qualifikation
- Nachweise zur Qualifikation (Zeugnisse, Meisterbrief, Zertifikate)
- Nachweis Betriebsstätte bzw. Wohnsitz im Fördergebiet
Dokumente & Nachweise
- SCHUFA-Selbstauskunft (aktuell)
- Vermögens- und Schuldenaufstellung (Selbstauskunft)
- Einkommensteuerbescheide der letzten 2 Jahre
- BWA und Jahresabschluss (bei bestehendem Betrieb)
- Übersicht möglicher Sicherheiten
Dokumente & Nachweise
- Beraterprofil / Registrierungsnachweis
- Beratungsangebot mit Tagessätzen und Umfang
2. Antrag stellen
Der eigentliche Antragsweg bei Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA).
Dokumente & Nachweise
- Zugang zum Antragsportal bzw. Antragsformular des Fördergebers
- Kontakt zur Ansprechstelle bei Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA)
Dokumente & Nachweise
- Vollständige Antragsmappe (Businessplan + Zahlen + Selbstauskunft)
- Ausgefülltes Antragsformular der Bank
- ggf. Bürgschaftsantrag der Bürgschaftsbank
Dokumente & Nachweise
- Kosten- und Finanzierungsplan zum Vorhaben
- 2–3 Vergleichsangebote je größerer Position
- Nachweis der Eigenmittel (Kontoauszug, Zusagen)
Dokumente & Nachweise
- Unterschriebenes Antragsformular
- Anlagenverzeichnis
- Eingangsbestätigung / Antragsnummer sichern
Dokumente & Nachweise
- Fristenübersicht
- Protokoll aller Kontakte mit dem Fördergeber
3. Nach der Bewilligung
Auflagen, Nachweise und Auszahlung.
Dokumente & Nachweise
- Zuwendungs-/Darlehensbescheid
- Nebenbestimmungen (z. B. ANBest-P)
- Annahmeerklärung fristgerecht zurücksenden
Dokumente & Nachweise
- Rechnungen und Zahlungsnachweise
- Stunden-/Tätigkeitsnachweise (bei Personal- oder Beratungsförderung)
- Fotodokumentation bzw. Ergebnisberichte
Dokumente & Nachweise
- Abschluss-/Beratungsbericht
- Belegliste mit allen Rechnungen
- Sachbericht zum Vorhaben
Dokumente & Nachweise
- Bescheid und Auszahlungsbelege für die Buchhaltung
- Notiz zur steuerlichen Einordnung
Die Checkliste bildet den typischen Ablauf ab. Maßgeblich sind immer die aktuellen Antragsunterlagen und Richtlinien von Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA).
Unsicher, welches Programm besser passt? Stelle Mittelstandsförderung (Mittelstandsrichtlinie) bis zu zwei weiteren Förderungen gegenüber – Quote, Maximalbetrag, Voraussetzungen, Fristen und Antragsweg direkt nebeneinander.
Programme vergleichen →Fristen-Alert für Mittelstandsförderung (Mittelstandsrichtlinie)
Antragsfristen, Budgetrunden oder dein eigener Stichtag: Trage das Datum ein und wir erinnern dich rechtzeitig per E-Mail – kostenlos und jederzeit abbestellbar.
Zuletzt redaktionell geprüft: 2026-08-14. Angaben ohne Gewähr – maßgeblich sind die jeweils gültigen Förderrichtlinien des Fördergebers. Datenquelle: Förderdatenbank des Bundes.
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