Förderung von Unternehmensgründungen (ego.-START)
Wenn Sie als Existenzgründerin oder Existenzgründer individuelle Qualifizierungsmaßnahmen in Anspruch nehmen wollen oder eine innovative Unternehmensgründung planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Maximale Förderung
bis zu 2.000 €
Förderquote
abhängig von Vorhaben und Bonität
Worum geht es bei Förderung von Unternehmensgründungen (ego.-START)?
Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie als Existenzgründerin oder Existenzgründer mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) bei individuellen Qualifizierungsmaßnahmen und bei der Sicherung Ihres Lebensunterhaltes bei innovativen oder technologie- und wissensbasierten Unternehmensgründungen oder der Übernahme eines Unternehmens. Sie erhalten die Förderung für Ihre Ausgaben für Coachingleistungen für wirtschaftliche, finanzielle und organisatorische Fragen im Rahmen der Vorbereitung einer Gründung. Außerdem können Sie ein personenbezogenes Gründerstipendium bekommen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss: – Die Höhe des Zuschusses für Coachingleistungen beträgt pauschal EUR 540,00 pro Tag (bei 8 Stunden Coaching pro Tag). Es sind bis zu 10 Tage zu je 8 Stunden Coaching förderfähig. – Die Höhe des Gründerstipendiums beträgt EUR 2.000 je Monat für maximal 18 Monate in einem Zeitraum von 12 Monaten vor und bis maximal 18 Monate nach der Gründung. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens über das Kundenportal an die Investitionsbank Sachsen-Anhalt.
Die wichtigsten Eckdaten
| Fördergeber | Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Sachsen-Anhalt |
|---|---|
| Ebene | Land |
| Region | Sachsen-Anhalt |
| Förderart | Zuschuss, Beratung |
| Phase | Vorgründung, Gründung, Wachstum, Nachfolge |
| Förderquote | abhängig von Vorhaben und Bonität |
| Maximalbetrag | bis zu 2.000 € |
| Frist | Laufend – keine feste Frist, Antrag jedoch vor Vorhabensbeginn |
| Zielgruppe | Gründerinnen und Gründer, Unternehmen in Sachsen-Anhalt |
| Branchen | IT & Technologie |
Voraussetzungen
- Die Gründung Ihres Unternehmens muss spätestens 12 Monate nach Projektbeginn in Sachsen-Anhalt erfolgen.
- Sie müssen den Coachingvertrag vor der Gründung oder der Übernahme des Unternehmens abgeschlossen haben und die Tagewerke normalerweise innerhalb eines halben Jahres in Anspruch nehmen.
- Für die Gewährung eines Gründerstipendiums gilt: • Sie müssen einen Businessplan vorlegen, der durch eine fachkundige Stelle unter Beurteilung des Innovationsgrads befürwortet wurde.
- Unternehmensgründerinnen und -gründer, die sich im Bereich der freien Berufe mit entgeltlicher Unternehmens- oder Rechtsberatung als überwiegendem Geschäftszweck selbstständig machen, sowie
- Zusammenschlüsse bestehender Unternehmen.
So läuft der Antrag
Antrag über Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) – Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen.
Wichtig: Stelle den Antrag immer vor Beginn des Vorhabens. Als Vorhabensbeginn gilt bereits der Abschluss eines Liefer- oder Kreditvertrags. Halte Businessplan, Finanzplan und – je nach Programm – eine Tragfähigkeitsbescheinigung bereit.
Die vollständige Antrags-Checkliste mit allen Dokumenten und Nachweisen findest du weiter unten auf dieser Seite.
Antrags-Checkliste: Förderung von Unternehmensgründungen (ego.-START) Schritt für Schritt
Diese Checkliste führt dich von der Prüfung der Förderfähigkeit über die Antragsunterlagen bis zum Verwendungsnachweis. Sie nennt zu jedem Schritt die typischen Dokumente und Nachweise, die Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Sachsen-Anhalt erfahrungsgemäß verlangt. Dein Fortschritt wird lokal in deinem Browser gespeichert – ohne Konto, ohne Upload.
1. Vorbereitung
Bevor du irgendetwas unterschreibst oder bestellst.
Dokumente & Nachweise
- Kurzprofil des Vorhabens (1 Seite)
- Nachweis der Zugehörigkeit zur Zielgruppe
- ggf. Meldebescheinigung / Betriebsstätte in der Region
Dokumente & Nachweise
- Zeitplan mit geplantem Start
- Angebote statt unterschriebener Verträge
Dokumente & Nachweise
- Personalausweis / Reisepass (Kopie)
- Tabellarischer Lebenslauf mit fachlicher Qualifikation
- Nachweise zur Qualifikation (Zeugnisse, Meisterbrief, Zertifikate)
- Nachweis Betriebsstätte bzw. Wohnsitz im Fördergebiet
Dokumente & Nachweise
- Beraterprofil / Registrierungsnachweis
- Beratungsangebot mit Tagessätzen und Umfang
2. Antrag stellen
Der eigentliche Antragsweg bei Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Sachsen-Anhalt.
Dokumente & Nachweise
- Zugang zum Antragsportal bzw. Antragsformular des Fördergebers
- Kontakt zur Ansprechstelle bei Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Sachsen-Anhalt
Dokumente & Nachweise
- Kosten- und Finanzierungsplan zum Vorhaben
- 2–3 Vergleichsangebote je größerer Position
- Nachweis der Eigenmittel (Kontoauszug, Zusagen)
Dokumente & Nachweise
- Unterschriebenes Antragsformular
- Anlagenverzeichnis
- Eingangsbestätigung / Antragsnummer sichern
Dokumente & Nachweise
- Fristenübersicht
- Protokoll aller Kontakte mit dem Fördergeber
3. Nach der Bewilligung
Auflagen, Nachweise und Auszahlung.
Dokumente & Nachweise
- Zuwendungs-/Darlehensbescheid
- Nebenbestimmungen (z. B. ANBest-P)
- Annahmeerklärung fristgerecht zurücksenden
Dokumente & Nachweise
- Rechnungen und Zahlungsnachweise
- Stunden-/Tätigkeitsnachweise (bei Personal- oder Beratungsförderung)
- Fotodokumentation bzw. Ergebnisberichte
Dokumente & Nachweise
- Abschluss-/Beratungsbericht
- Belegliste mit allen Rechnungen
- Sachbericht zum Vorhaben
Dokumente & Nachweise
- Bescheid und Auszahlungsbelege für die Buchhaltung
- Notiz zur steuerlichen Einordnung
Die Checkliste bildet den typischen Ablauf ab. Maßgeblich sind immer die aktuellen Antragsunterlagen und Richtlinien von Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Sachsen-Anhalt.
Unsicher, welches Programm besser passt? Stelle Förderung von Unternehmensgründungen (ego.-START) bis zu zwei weiteren Förderungen gegenüber – Quote, Maximalbetrag, Voraussetzungen, Fristen und Antragsweg direkt nebeneinander.
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Zuletzt redaktionell geprüft: 2026-08-14. Angaben ohne Gewähr – maßgeblich sind die jeweils gültigen Förderrichtlinien des Fördergebers. Datenquelle: Förderdatenbank des Bundes.
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