Sachsen-AnhaltDarlehen

IB-Bau- und Modernisierungsdarlehen

Wenn Sie Umbau- oder Modernisierungsvorhaben in Ihrem gewerblich genutzten Gebäude umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.

Maximale Förderung

individuell – Konditionen beim Fördergeber prüfen

Förderquote

abhängig von Vorhaben und Bonität

Worum geht es bei IB-Bau- und Modernisierungsdarlehen?

Mit dem IB-Bau- und Modernisierungsdarlehen unterstützt die Investitionsbank Sachsen-Anhalt Sie als Unternehmen oder Existenzgründerin und Existenzgründer beim Umbau und bei der Modernisierung Ihrer Gebäude und Anlagen. Sie erhalten die Förderung für – Investitionen für normalerweise gewerblich eigengenutzte Gebäude, vor allem für Errichtungsinvestitionen und Umbaumaßnahmen, und – Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz von Produktionsanlagen. Sie bekommen die Förderung als Darlehen. Sie können ein Darlehen bis zur vollen Höhe Ihres Finanzierungsbedarfs erhalten, normalerweise bis maximal 3 Millionen EUR, bei einer Laufzeit von bis zu 15 Jahren. Die Darlehenssumme muss mindestens 25.000 EUR betragen.

Die wichtigsten Eckdaten

FördergeberLand Sachsen-Anhalt
EbeneLand
RegionSachsen-Anhalt
FörderartDarlehen
PhaseGründung, Wachstum
Förderquoteabhängig von Vorhaben und Bonität
Maximalbetragindividuell – Konditionen beim Fördergeber prüfen
FristLaufend, aber zwingend vor Vorhabensbeginn (Hausbankprinzip)
ZielgruppeUnternehmen, Gründerinnen und Gründer in Sachsen-Anhalt
BranchenIndustrie & Produktion

Voraussetzungen

  • Sie müssen die Finanzierung des gesamten Vorhabens sicherstellen und über eine nachhaltige Rentabilität verfügen.
  • Sind Sie Existengründerin oder Existenzgründer (bis 5 Jahre nach Gründung), • müssen Sie Ihre kaufmännische Qualifikation und fachliche Eignung nachweisen und ein tragfähiges Businesskonzept vorlegen.
  • muss Ihr Vorhaben einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen und auf Ihren Haupterwerb ausgerichtet sein.

So läuft der Antrag

Antrag über Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) – bei Darlehen, Bürgschaften und Beteiligungen läuft der Antrag in der Regel über die Hausbank.

Wichtig: Stelle den Antrag immer vor Beginn des Vorhabens. Als Vorhabensbeginn gilt bereits der Abschluss eines Liefer- oder Kreditvertrags. Halte Businessplan, Finanzplan und – je nach Programm – eine Tragfähigkeitsbescheinigung bereit.

Die vollständige Antrags-Checkliste mit allen Dokumenten und Nachweisen findest du weiter unten auf dieser Seite.

Antrags-Checkliste: IB-Bau- und Modernisierungsdarlehen Schritt für Schritt

Diese Checkliste führt dich von der Prüfung der Förderfähigkeit über die Antragsunterlagen bis zum Verwendungsnachweis. Sie nennt zu jedem Schritt die typischen Dokumente und Nachweise, die Land Sachsen-Anhalt erfahrungsgemäß verlangt. Dein Fortschritt wird lokal in deinem Browser gespeichert – ohne Konto, ohne Upload.

Fortschritt14 Schritte

1. Vorbereitung

Bevor du irgendetwas unterschreibst oder bestellst.

  1. Dokumente & Nachweise

    • Kurzprofil des Vorhabens (1 Seite)
    • Nachweis der Zugehörigkeit zur Zielgruppe
    • ggf. Meldebescheinigung / Betriebsstätte in der Region
  2. Dokumente & Nachweise

    • Zeitplan mit geplantem Start
    • Angebote statt unterschriebener Verträge
  3. Dokumente & Nachweise

    • Personalausweis / Reisepass (Kopie)
    • Tabellarischer Lebenslauf mit fachlicher Qualifikation
    • Nachweise zur Qualifikation (Zeugnisse, Meisterbrief, Zertifikate)
    • Nachweis Betriebsstätte bzw. Wohnsitz im Fördergebiet
  4. Dokumente & Nachweise

    • Businessplan (10–20 Seiten)
    • Umsatz- und Rentabilitätsvorschau (3 Jahre)
    • Liquiditätsplan (monatlich, 12–24 Monate)
    • Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan
  5. Dokumente & Nachweise

    • SCHUFA-Selbstauskunft (aktuell)
    • Vermögens- und Schuldenaufstellung (Selbstauskunft)
    • Einkommensteuerbescheide der letzten 2 Jahre
    • BWA und Jahresabschluss (bei bestehendem Betrieb)
    • Übersicht möglicher Sicherheiten

2. Antrag stellen

Der eigentliche Antragsweg bei Land Sachsen-Anhalt.

  1. Dokumente & Nachweise

    • Zugang zum Antragsportal bzw. Antragsformular des Fördergebers
    • Kontakt zur Ansprechstelle bei Land Sachsen-Anhalt
  2. Dokumente & Nachweise

    • Vollständige Antragsmappe (Businessplan + Zahlen + Selbstauskunft)
    • Ausgefülltes Antragsformular der Bank
    • ggf. Bürgschaftsantrag der Bürgschaftsbank
  3. Dokumente & Nachweise

    • Kosten- und Finanzierungsplan zum Vorhaben
    • 2–3 Vergleichsangebote je größerer Position
    • Nachweis der Eigenmittel (Kontoauszug, Zusagen)
  4. Dokumente & Nachweise

    • Unterschriebenes Antragsformular
    • Anlagenverzeichnis
    • Eingangsbestätigung / Antragsnummer sichern
  5. Dokumente & Nachweise

    • Fristenübersicht
    • Protokoll aller Kontakte mit dem Fördergeber

3. Nach der Bewilligung

Auflagen, Nachweise und Auszahlung.

  1. Dokumente & Nachweise

    • Zuwendungs-/Darlehensbescheid
    • Nebenbestimmungen (z. B. ANBest-P)
    • Annahmeerklärung fristgerecht zurücksenden
  2. Dokumente & Nachweise

    • Rechnungen und Zahlungsnachweise
    • Stunden-/Tätigkeitsnachweise (bei Personal- oder Beratungsförderung)
    • Fotodokumentation bzw. Ergebnisberichte
  3. Dokumente & Nachweise

    • Mittelabrufformular
    • Belegliste mit allen Rechnungen
    • Sachbericht zum Vorhaben
  4. Dokumente & Nachweise

    • Bescheid und Auszahlungsbelege für die Buchhaltung
    • Notiz zur steuerlichen Einordnung

Die Checkliste bildet den typischen Ablauf ab. Maßgeblich sind immer die aktuellen Antragsunterlagen und Richtlinien von Land Sachsen-Anhalt.

Unsicher, welches Programm besser passt? Stelle IB-Bau- und Modernisierungsdarlehen bis zu zwei weiteren Förderungen gegenüber – Quote, Maximalbetrag, Voraussetzungen, Fristen und Antragsweg direkt nebeneinander.

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Fristen-Alert für IB-Bau- und Modernisierungsdarlehen

Antragsfristen, Budgetrunden oder dein eigener Stichtag: Trage das Datum ein und wir erinnern dich rechtzeitig per E-Mail – kostenlos und jederzeit abbestellbar.

Zuletzt redaktionell geprüft: 2026-08-14. Angaben ohne Gewähr – maßgeblich sind die jeweils gültigen Förderrichtlinien des Fördergebers. Datenquelle: Förderdatenbank des Bundes.

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