Sachsen-AnhaltZuschuss

IB-Mittelstands- und Gründerfinanzierung für die Medienwirtschaft (Sachsen-Anhalt IMPULS MEDIEN)

Wenn Sie ein Medienprojekt in Sachsen-Anhalt planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.

Maximale Förderung

individuell – Konditionen beim Fördergeber prüfen

Förderquote

bis zu 100 %

Worum geht es bei IB-Mittelstands- und Gründerfinanzierung für die Medienwirtschaft (Sachsen-Anhalt IMPULS MEDIEN)?

Die Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) unterstützt die Medienwirtschaft mit Darlehen zur Finanzierung von Investitionen, Betriebsausgaben und auch immateriellen Wirtschaftsgütern. Dazu gehört zum Beispiel der Ankauf von Rechten und Drehbüchern. Sie erhalten die Förderung als Darlehen oder als Avalkredit für Zwischenfinanzierungen bei Film- und Fernsehproduktionen. Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 100 % Ihres Finanzierungsbedarfs. Die Mindestfinanzierungssumme beträgt 25.000 EUR, die maximale Finanzierungssumme 3 Millionen EUR, bei einer Laufzeit von bis zu 15 Jahren bei Darlehen und projektabhängier Laufzeit bei Avalen. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an die IB Sachsen-Anhalt. Fügen Sie bitte eine Erklärung bei, dass Ihr Vorhaben nicht über ein anderes Kreditinstitur finanziert werden kann.

Die wichtigsten Eckdaten

FördergeberLand Sachsen-Anhalt
EbeneLand
RegionSachsen-Anhalt
FörderartZuschuss
PhaseGründung, Wachstum
Förderquotebis zu 100 %
Maximalbetragindividuell – Konditionen beim Fördergeber prüfen
FristLaufend – keine feste Frist, Antrag jedoch vor Vorhabensbeginn
ZielgruppeGründerinnen und Gründer, Unternehmen in Sachsen-Anhalt
BranchenKultur & Kreativwirtschaft, Industrie & Produktion

Voraussetzungen

  • Sie müssen Ihr Vorhaben in Sachsen-Anhalt durchführen.
  • Sie müssen die Gesamtfinanzierung gesichert haben.
  • Ihre wirtschaftliche Lage muss erwarten lassen, dass Sie Ihre Verpflichtung aus dem Finanzierungsvertrag erfüllen können.
  • Als Finanzierungsnehmerin oder Finanzierungsnehmer müssen Sie nachhaltige Rentabilität besitzen.
  • Sind Sie Existenzgründerin oder Existenzgründer, müssen Sie Ihre selbstständige Tätigkeit auf Dauer anlegen und diese in einem angemessenen Zeitraum zu Ihrem Haupterwerb machen.
  • Planen Sie die Zwischenfinanzierung als Produktionsgesellschaft mit Sitz außerhalb von Sachsen-Anhalt, so muss Ihr Vorhaben dennoch einen angemessenen Effekt auf die Wirtschaft von Sachsen-Anhalt haben.

So läuft der Antrag

Antrag über Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) – Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen.

Wichtig: Stelle den Antrag immer vor Beginn des Vorhabens. Als Vorhabensbeginn gilt bereits der Abschluss eines Liefer- oder Kreditvertrags. Halte Businessplan, Finanzplan und – je nach Programm – eine Tragfähigkeitsbescheinigung bereit.

Die vollständige Antrags-Checkliste mit allen Dokumenten und Nachweisen findest du weiter unten auf dieser Seite.

Antrags-Checkliste: IB-Mittelstands- und Gründerfinanzierung für die Medienwirtschaft (Sachsen-Anhalt IMPULS MEDIEN) Schritt für Schritt

Diese Checkliste führt dich von der Prüfung der Förderfähigkeit über die Antragsunterlagen bis zum Verwendungsnachweis. Sie nennt zu jedem Schritt die typischen Dokumente und Nachweise, die Land Sachsen-Anhalt erfahrungsgemäß verlangt. Dein Fortschritt wird lokal in deinem Browser gespeichert – ohne Konto, ohne Upload.

Fortschritt12 Schritte

1. Vorbereitung

Bevor du irgendetwas unterschreibst oder bestellst.

  1. Dokumente & Nachweise

    • Kurzprofil des Vorhabens (1 Seite)
    • Nachweis der Zugehörigkeit zur Zielgruppe
    • ggf. Meldebescheinigung / Betriebsstätte in der Region
  2. Dokumente & Nachweise

    • Zeitplan mit geplantem Start
    • Angebote statt unterschriebener Verträge
  3. Dokumente & Nachweise

    • Personalausweis / Reisepass (Kopie)
    • Tabellarischer Lebenslauf mit fachlicher Qualifikation
    • Nachweise zur Qualifikation (Zeugnisse, Meisterbrief, Zertifikate)
    • Nachweis Betriebsstätte bzw. Wohnsitz im Fördergebiet
  4. Dokumente & Nachweise

    • Businessplan (10–20 Seiten)
    • Umsatz- und Rentabilitätsvorschau (3 Jahre)
    • Liquiditätsplan (monatlich, 12–24 Monate)
    • Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan

2. Antrag stellen

Der eigentliche Antragsweg bei Land Sachsen-Anhalt.

  1. Dokumente & Nachweise

    • Zugang zum Antragsportal bzw. Antragsformular des Fördergebers
    • Kontakt zur Ansprechstelle bei Land Sachsen-Anhalt
  2. Dokumente & Nachweise

    • Kosten- und Finanzierungsplan zum Vorhaben
    • 2–3 Vergleichsangebote je größerer Position
    • Nachweis der Eigenmittel (Kontoauszug, Zusagen)
  3. Dokumente & Nachweise

    • Unterschriebenes Antragsformular
    • Anlagenverzeichnis
    • Eingangsbestätigung / Antragsnummer sichern
  4. Dokumente & Nachweise

    • Fristenübersicht
    • Protokoll aller Kontakte mit dem Fördergeber

3. Nach der Bewilligung

Auflagen, Nachweise und Auszahlung.

  1. Dokumente & Nachweise

    • Zuwendungs-/Darlehensbescheid
    • Nebenbestimmungen (z. B. ANBest-P)
    • Annahmeerklärung fristgerecht zurücksenden
  2. Dokumente & Nachweise

    • Rechnungen und Zahlungsnachweise
    • Stunden-/Tätigkeitsnachweise (bei Personal- oder Beratungsförderung)
    • Fotodokumentation bzw. Ergebnisberichte
  3. Dokumente & Nachweise

    • Mittelabrufformular
    • Belegliste mit allen Rechnungen
    • Sachbericht zum Vorhaben
  4. Dokumente & Nachweise

    • Bescheid und Auszahlungsbelege für die Buchhaltung
    • Notiz zur steuerlichen Einordnung

Die Checkliste bildet den typischen Ablauf ab. Maßgeblich sind immer die aktuellen Antragsunterlagen und Richtlinien von Land Sachsen-Anhalt.

Unsicher, welches Programm besser passt? Stelle IB-Mittelstands- und Gründerfinanzierung für die Medienwirtschaft (Sachsen-Anhalt IMPULS MEDIEN) bis zu zwei weiteren Förderungen gegenüber – Quote, Maximalbetrag, Voraussetzungen, Fristen und Antragsweg direkt nebeneinander.

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Fristen-Alert für IB-Mittelstands- und Gründerfinanzierung für die Medienwirtschaft (Sachsen-Anhalt IMPULS MEDIEN)

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Zuletzt redaktionell geprüft: 2026-08-14. Angaben ohne Gewähr – maßgeblich sind die jeweils gültigen Förderrichtlinien des Fördergebers. Datenquelle: Förderdatenbank des Bundes.

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