Beratungsrichtlinie – Förderung betriebswirtschaftlicher und technischer Beratungen
Wenn Sie als kleines oder mittleres Unternehmen eine Beratung zu betriebswirtschaftlichen oder technischen Fragen in Anspruch nehmen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Maximale Förderung
bis zu 950 €
Förderquote
bis zu 50 %
Worum geht es bei Beratungsrichtlinie – Förderung betriebswirtschaftlicher und technischer Beratungen?
Der Freistaat Thüringen unterstützt Sie als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds plus (ESF+), wenn Sie externe Beratungsleistungen in Anspruch nehmen wollen, insbesondere um betriebswirtschaftliche und technische Fragen zu klären. Auch für Beratungsnetzwerke stehen Mittel zur Verfügung. Sie erhalten die Förderung für – Intensivberatungen und Prozessbegleitungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) durch selbstständige Unternehmensberaterinnen oder -berater, – organisationseigene Beratungen im Handwerk: die Beratung durch organisationseigene Beraterinnen oder Berater der zuständigen Kammern und Fachverbände sowie die Einstellung von Beauftragten für Innovation und Technologie (BIT) zur Erhöhung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit des Handwerks, – die Einrichtung und den Betrieb von Beratungs- und Vernetzungsprojekten für KMU: Projekte zur Beratung und Vernetzung von KMU sowie Modellprojekte. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt – für Intensivberatungen und Prozessbegleitungen bis zu 50 Prozent des Standardeinheitskostensatzes. Dieser liegt bei Intensivberatungen bei EUR 950,00 pro Tagwerk zu 8 Stunden. Die Qualitätssicherung ist darin enthalten.
Die wichtigsten Eckdaten
| Fördergeber | Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft (TMWLLR) |
|---|---|
| Ebene | Land |
| Region | Thüringen |
| Förderart | Zuschuss, Beratung |
| Phase | Vorgründung, Gründung |
| Förderquote | bis zu 50 % |
| Maximalbetrag | bis zu 950 € |
| Frist | Laufend – keine feste Frist, Antrag jedoch vor Vorhabensbeginn |
| Zielgruppe | Gründerinnen und Gründer, Unternehmen, Verband/Vereinigung in Thüringen |
| Branchen | Handwerk, IT & Technologie, Landwirtschaft |
Voraussetzungen
- Beratungs- und Vernetzungsprojekte für KMU können Sie nur nach Aufforderung einrichten und betreiben.
So läuft der Antrag
Antrag über Thüringer Aufbaubank (TAB) – Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen.
Wichtig: Stelle den Antrag immer vor Beginn des Vorhabens. Als Vorhabensbeginn gilt bereits der Abschluss eines Liefer- oder Kreditvertrags. Halte Businessplan, Finanzplan und – je nach Programm – eine Tragfähigkeitsbescheinigung bereit.
Die vollständige Antrags-Checkliste mit allen Dokumenten und Nachweisen findest du weiter unten auf dieser Seite.
Antrags-Checkliste: Beratungsrichtlinie – Förderung betriebswirtschaftlicher und technischer Beratungen Schritt für Schritt
Diese Checkliste führt dich von der Prüfung der Förderfähigkeit über die Antragsunterlagen bis zum Verwendungsnachweis. Sie nennt zu jedem Schritt die typischen Dokumente und Nachweise, die Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft (TMWLLR) erfahrungsgemäß verlangt. Dein Fortschritt wird lokal in deinem Browser gespeichert – ohne Konto, ohne Upload.
1. Vorbereitung
Bevor du irgendetwas unterschreibst oder bestellst.
Dokumente & Nachweise
- Kurzprofil des Vorhabens (1 Seite)
- Nachweis der Zugehörigkeit zur Zielgruppe
- ggf. Meldebescheinigung / Betriebsstätte in der Region
Dokumente & Nachweise
- Zeitplan mit geplantem Start
- Angebote statt unterschriebener Verträge
Dokumente & Nachweise
- Personalausweis / Reisepass (Kopie)
- Tabellarischer Lebenslauf mit fachlicher Qualifikation
- Nachweise zur Qualifikation (Zeugnisse, Meisterbrief, Zertifikate)
- Nachweis Betriebsstätte bzw. Wohnsitz im Fördergebiet
Dokumente & Nachweise
- Beraterprofil / Registrierungsnachweis
- Beratungsangebot mit Tagessätzen und Umfang
2. Antrag stellen
Der eigentliche Antragsweg bei Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft (TMWLLR).
Dokumente & Nachweise
- Zugang zum Antragsportal bzw. Antragsformular des Fördergebers
- Kontakt zur Ansprechstelle bei Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft (TMWLLR)
Dokumente & Nachweise
- Kosten- und Finanzierungsplan zum Vorhaben
- 2–3 Vergleichsangebote je größerer Position
- Nachweis der Eigenmittel (Kontoauszug, Zusagen)
Dokumente & Nachweise
- Unterschriebenes Antragsformular
- Anlagenverzeichnis
- Eingangsbestätigung / Antragsnummer sichern
Dokumente & Nachweise
- Fristenübersicht
- Protokoll aller Kontakte mit dem Fördergeber
3. Nach der Bewilligung
Auflagen, Nachweise und Auszahlung.
Dokumente & Nachweise
- Zuwendungs-/Darlehensbescheid
- Nebenbestimmungen (z. B. ANBest-P)
- Annahmeerklärung fristgerecht zurücksenden
Dokumente & Nachweise
- Rechnungen und Zahlungsnachweise
- Stunden-/Tätigkeitsnachweise (bei Personal- oder Beratungsförderung)
- Fotodokumentation bzw. Ergebnisberichte
Dokumente & Nachweise
- Abschluss-/Beratungsbericht
- Belegliste mit allen Rechnungen
- Sachbericht zum Vorhaben
Dokumente & Nachweise
- Bescheid und Auszahlungsbelege für die Buchhaltung
- Notiz zur steuerlichen Einordnung
Die Checkliste bildet den typischen Ablauf ab. Maßgeblich sind immer die aktuellen Antragsunterlagen und Richtlinien von Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft (TMWLLR).
Unsicher, welches Programm besser passt? Stelle Beratungsrichtlinie – Förderung betriebswirtschaftlicher und technischer Beratungen bis zu zwei weiteren Förderungen gegenüber – Quote, Maximalbetrag, Voraussetzungen, Fristen und Antragsweg direkt nebeneinander.
Programme vergleichen →Fristen-Alert für Beratungsrichtlinie – Förderung betriebswirtschaftlicher und technischer Beratungen
Antragsfristen, Budgetrunden oder dein eigener Stichtag: Trage das Datum ein und wir erinnern dich rechtzeitig per E-Mail – kostenlos und jederzeit abbestellbar.
Zuletzt redaktionell geprüft: 2026-08-14. Angaben ohne Gewähr – maßgeblich sind die jeweils gültigen Förderrichtlinien des Fördergebers. Datenquelle: Förderdatenbank des Bundes.
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