Bürgschaften der Thüringer Aufbaubank (TAB-Bürgschaftsprogramm)
Wenn Sie Investitionen oder Betriebsmittel finanzieren wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Bürgschaft erhalten.
Maximale Förderung
individuell – Konditionen beim Fördergeber prüfen
Förderquote
bis zu 60 %
Worum geht es bei Bürgschaften der Thüringer Aufbaubank (TAB-Bürgschaftsprogramm)?
Die Thüringer Aufbaubank übernimmt für den Freistaat Thüringen Bürgschaften. Mit den Bürgschaften werden Kredite für volkswirtschaftlich förderungswürdige Vorhaben besichert, die im besonderen Interesse des Landes liegen. Sie können eine Bürgschaft erhalten zur Besicherung von Darlehen, Mobilien-Mietkaufverträgen und Mobilien-Leasingverträgen zur Finanzierung von Investitionen sowie für Kredite zur Finanzierung von Betriebsmitteln. Sie erhalten die Förderung als Ausfallbürgschaft. Verbürgt werden maximal 80 Prozent des Kredites beziehungsweise Avalbetrages. Es können Bürgschaften von bis zu EUR 3 Millionen übernommen werden. Bei Mietkauf- und Leasingverträgen beträgt die Bürgschaftsquote normalerweise bis zu 60 Prozent. Im Rahmen des Ukraine-Hilfsprogramms beträgt die Höhe der Bürgschaft bis zu 90 Prozent des Kredits. Reichen Sie Ihren Antrag bitte formgebunden bei der Thüringer Aufbaubank (TAB) ein.
Die wichtigsten Eckdaten
| Fördergeber | Ministerium für Finanzen des Landes Thüringen |
|---|---|
| Ebene | Land |
| Region | Thüringen |
| Förderart | Bürgschaft |
| Phase | Gründung, Wachstum |
| Förderquote | bis zu 60 % |
| Maximalbetrag | individuell – Konditionen beim Fördergeber prüfen |
| Frist | Laufend, aber zwingend vor Vorhabensbeginn (Hausbankprinzip) |
| Zielgruppe | Unternehmen, Gründerinnen und Gründer in Thüringen |
| Branchen | Alle Branchen |
Voraussetzungen
- Sie müssen ein tragfähiges Unternehmenskonzept vorlegen, durch das die Rückzahlung der Kredite erwartet werden kann.
- Ihnen muss es an ausreichenden Sicherheiten zur Aufnahme eines unverbürgten Bankdarlehens fehlen.
- Bürgschaften an Unternehmen in Schwierigkeiten sind nicht möglich.
- Andere Bürgschaftsprogramme des Bundes und des Landes sind vorrangig in Anspruch zu nehmen.
So läuft der Antrag
Antrag über Thüringer Aufbaubank (TAB) – bei Darlehen, Bürgschaften und Beteiligungen läuft der Antrag in der Regel über die Hausbank.
Wichtig: Stelle den Antrag immer vor Beginn des Vorhabens. Als Vorhabensbeginn gilt bereits der Abschluss eines Liefer- oder Kreditvertrags. Halte Businessplan, Finanzplan und – je nach Programm – eine Tragfähigkeitsbescheinigung bereit.
Die vollständige Antrags-Checkliste mit allen Dokumenten und Nachweisen findest du weiter unten auf dieser Seite.
Antrags-Checkliste: Bürgschaften der Thüringer Aufbaubank (TAB-Bürgschaftsprogramm) Schritt für Schritt
Diese Checkliste führt dich von der Prüfung der Förderfähigkeit über die Antragsunterlagen bis zum Verwendungsnachweis. Sie nennt zu jedem Schritt die typischen Dokumente und Nachweise, die Ministerium für Finanzen des Landes Thüringen erfahrungsgemäß verlangt. Dein Fortschritt wird lokal in deinem Browser gespeichert – ohne Konto, ohne Upload.
1. Vorbereitung
Bevor du irgendetwas unterschreibst oder bestellst.
Dokumente & Nachweise
- Kurzprofil des Vorhabens (1 Seite)
- Nachweis der Zugehörigkeit zur Zielgruppe
- ggf. Meldebescheinigung / Betriebsstätte in der Region
Dokumente & Nachweise
- Zeitplan mit geplantem Start
- Angebote statt unterschriebener Verträge
Dokumente & Nachweise
- Personalausweis / Reisepass (Kopie)
- Tabellarischer Lebenslauf mit fachlicher Qualifikation
- Nachweise zur Qualifikation (Zeugnisse, Meisterbrief, Zertifikate)
- Nachweis Betriebsstätte bzw. Wohnsitz im Fördergebiet
Dokumente & Nachweise
- Businessplan (10–20 Seiten)
- Umsatz- und Rentabilitätsvorschau (3 Jahre)
- Liquiditätsplan (monatlich, 12–24 Monate)
- Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan
Dokumente & Nachweise
- SCHUFA-Selbstauskunft (aktuell)
- Vermögens- und Schuldenaufstellung (Selbstauskunft)
- Einkommensteuerbescheide der letzten 2 Jahre
- BWA und Jahresabschluss (bei bestehendem Betrieb)
- Übersicht möglicher Sicherheiten
2. Antrag stellen
Der eigentliche Antragsweg bei Ministerium für Finanzen des Landes Thüringen.
Dokumente & Nachweise
- Zugang zum Antragsportal bzw. Antragsformular des Fördergebers
- Kontakt zur Ansprechstelle bei Ministerium für Finanzen des Landes Thüringen
Dokumente & Nachweise
- Vollständige Antragsmappe (Businessplan + Zahlen + Selbstauskunft)
- Ausgefülltes Antragsformular der Bank
- ggf. Bürgschaftsantrag der Bürgschaftsbank
Dokumente & Nachweise
- Kosten- und Finanzierungsplan zum Vorhaben
- 2–3 Vergleichsangebote je größerer Position
- Nachweis der Eigenmittel (Kontoauszug, Zusagen)
Dokumente & Nachweise
- Unterschriebenes Antragsformular
- Anlagenverzeichnis
- Eingangsbestätigung / Antragsnummer sichern
Dokumente & Nachweise
- Fristenübersicht
- Protokoll aller Kontakte mit dem Fördergeber
3. Nach der Bewilligung
Auflagen, Nachweise und Auszahlung.
Dokumente & Nachweise
- Zuwendungs-/Darlehensbescheid
- Nebenbestimmungen (z. B. ANBest-P)
- Annahmeerklärung fristgerecht zurücksenden
Dokumente & Nachweise
- Rechnungen und Zahlungsnachweise
- Stunden-/Tätigkeitsnachweise (bei Personal- oder Beratungsförderung)
- Fotodokumentation bzw. Ergebnisberichte
Dokumente & Nachweise
- Mittelabrufformular
- Belegliste mit allen Rechnungen
- Sachbericht zum Vorhaben
Dokumente & Nachweise
- Bescheid und Auszahlungsbelege für die Buchhaltung
- Notiz zur steuerlichen Einordnung
Die Checkliste bildet den typischen Ablauf ab. Maßgeblich sind immer die aktuellen Antragsunterlagen und Richtlinien von Ministerium für Finanzen des Landes Thüringen.
Unsicher, welches Programm besser passt? Stelle Bürgschaften der Thüringer Aufbaubank (TAB-Bürgschaftsprogramm) bis zu zwei weiteren Förderungen gegenüber – Quote, Maximalbetrag, Voraussetzungen, Fristen und Antragsweg direkt nebeneinander.
Programme vergleichen →Fristen-Alert für Bürgschaften der Thüringer Aufbaubank (TAB-Bürgschaftsprogramm)
Antragsfristen, Budgetrunden oder dein eigener Stichtag: Trage das Datum ein und wir erinnern dich rechtzeitig per E-Mail – kostenlos und jederzeit abbestellbar.
Zuletzt redaktionell geprüft: 2026-08-14. Angaben ohne Gewähr – maßgeblich sind die jeweils gültigen Förderrichtlinien des Fördergebers. Datenquelle: Förderdatenbank des Bundes.
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