Förderprogramme direkt vergleichen

Wähle bis zu drei Programme aus und stelle Förderquote, Maximalbetrag, Voraussetzungen, Fristen und Antragsweg nebeneinander. So erkennst du sofort, welche Förderung am besten zu deinem Vorhaben passt – und welche Programme sich kombinieren lassen.

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KriteriumFörderrichtlinie für Hausärztinnen und HausärzteWenn Sie in einer Förderregion in Nordrhein-Westfalen Maßnahmen umsetzen wollen, die der Verbesserung der hausärztlichen Versorgung dienen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.Details →GründungszuschussZuschuss zur Sicherung des Lebensunterhalts in den ersten 15 Monaten der Selbstständigkeit.Details →
FördergeberMinisterium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-WestfalenBundesagentur für Arbeit
Ebene / RegionLand · Nordrhein-WestfalenBund · Bundesweit
FörderartZuschussZuschuss
PhaseGründungGründung
Förderquotebis zu 80 %100 % des ALG-I-Satzes + 300 € Pauschale
Maximalbetragbis zu 60.000 €ca. 15.000–20.000 € über 15 Monate
ZielgruppeGründerinnen und Gründer, Unternehmen in Nordrhein-WestfalenGründerinnen und Gründer aus der Arbeitslosigkeit (ALG I)
Voraussetzungen
  • die eine vertragsärztliche Tätigkeit als Hausärztin oder Hausarzt aufnehmen und bei Antragstellung nicht älter als 60 Jahre sind, sowie
  • Ärztinnen und Ärzte und Medizinische Versorgungszentren (MVZ), die • Ärztinnen und Ärzte bis zum 60. Lebensjahr für eine vertragsärztliche Tätigkeit als Hausärztin oder Hausarzt anstellen
  • eine Lehrpraxis zur hausärztlichen Versorgung errichten
  • in einer Einrichtung der ambulanten hausärztlichen Versorgung im Fördergebiet eine Weiterbildungsassistentin oder einen Weiterbildungsassistenten in der Allgemeinmedizin beschäftigen
  • im Rahmen des „Qualifizierungsjahres“ in einer Einrichtung der ambulanten hausärztlichen Versorgung Fachärztinnen und Fachärzte für Innere Medizin ohne Schwerpunkt (Allgemeininternisten) beschäftigen
  • in einer Einrichtung der ambulanten hausärztlichen Versorgung den Erwerb von Zusatzqualifikationen von bei ihnen beschäftigten nichtärztlichen Praxisassistentinnen und Praxisassistenten finanzieren.
  • Mindestens 150 Tage Restanspruch auf ALG I
  • Hauptberufliche Selbstständigkeit (mind. 15 Std./Woche)
  • Tragfähigkeitsbescheinigung einer fachkundigen Stelle (IHK, HWK, Steuerberater)
  • Businessplan mit Finanzplanung
FristLaufend – keine feste Frist, Antrag jedoch vor VorhabensbeginnLaufend – keine feste Frist, Antrag jedoch vor Vorhabensbeginn
AntragswegAntrag über zuständige Bezirksregierung Nordrhein-Westfalen – Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen.Antrag bei der zuständigen Agentur für Arbeit – vor Aufnahme der Selbstständigkeit Beratungstermin vereinbaren.

Stand: 2026-08-14. Konditionen und Fristen ändern sich laufend – prüfe die Angaben vor der Antragstellung direkt beim Fördergeber. Wichtig: Anträge grundsätzlich vor Vorhabensbeginn stellen.