Nordrhein-WestfalenZuschuss

Förderrichtlinie für Hausärztinnen und Hausärzte

Wenn Sie in einer Förderregion in Nordrhein-Westfalen Maßnahmen umsetzen wollen, die der Verbesserung der hausärztlichen Versorgung dienen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Maximale Förderung

bis zu 60.000 €

Förderquote

bis zu 80 %

Worum geht es bei Förderrichtlinie für Hausärztinnen und Hausärzte?

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie als Ärztin oder Arzt bei Vorhaben zur Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung in Gemeinden, in denen diese durch das altersbedingte Ausscheiden von Hausärztinnen und Hausärzten gefährdet ist oder auf mittlere Sicht gefährdet erscheint. Gefördert wird – die Niederlassung von Ärztinnen und Ärzten, die eine vertragsärztliche Tätigkeit als Hausärztin oder Hausarzt aufnehmen, – die Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung durch angestellte Ärztinnen und Ärzte sowie medizinische Versorgungszentren, – die Errichtung einer Lehrpraxis, – die Beschäftigung von Weiterbildungsassistentinnen und -assistenten während der Praxisphase, – die Beschäftigung von Fachärztinnen und Fachärzten im Rahmen des Qualifizierungsjahrs, – die Beschäftigung von Fachärztinnen und Fachärzten im Rahmen des Quereinstiegs in die Allgemeinmedizin, – der Erwerb von Zusatzqualifikationen von nichtärztlichem Praxispersonal. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die wichtigsten Eckdaten

FördergeberMinisterium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
EbeneLand
RegionNordrhein-Westfalen
FörderartZuschuss
PhaseGründung
Förderquotebis zu 80 %
Maximalbetragbis zu 60.000 €
FristLaufend – keine feste Frist, Antrag jedoch vor Vorhabensbeginn
ZielgruppeGründerinnen und Gründer, Unternehmen in Nordrhein-Westfalen
BranchenGesundheit & Pflege

Voraussetzungen

  • die eine vertragsärztliche Tätigkeit als Hausärztin oder Hausarzt aufnehmen und bei Antragstellung nicht älter als 60 Jahre sind, sowie
  • Ärztinnen und Ärzte und Medizinische Versorgungszentren (MVZ), die • Ärztinnen und Ärzte bis zum 60. Lebensjahr für eine vertragsärztliche Tätigkeit als Hausärztin oder Hausarzt anstellen
  • eine Lehrpraxis zur hausärztlichen Versorgung errichten
  • in einer Einrichtung der ambulanten hausärztlichen Versorgung im Fördergebiet eine Weiterbildungsassistentin oder einen Weiterbildungsassistenten in der Allgemeinmedizin beschäftigen
  • im Rahmen des „Qualifizierungsjahres“ in einer Einrichtung der ambulanten hausärztlichen Versorgung Fachärztinnen und Fachärzte für Innere Medizin ohne Schwerpunkt (Allgemeininternisten) beschäftigen
  • in einer Einrichtung der ambulanten hausärztlichen Versorgung den Erwerb von Zusatzqualifikationen von bei ihnen beschäftigten nichtärztlichen Praxisassistentinnen und Praxisassistenten finanzieren.

So läuft der Antrag

Antrag über zuständige Bezirksregierung Nordrhein-Westfalen – Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen.

Wichtig: Stelle den Antrag immer vor Beginn des Vorhabens. Als Vorhabensbeginn gilt bereits der Abschluss eines Liefer- oder Kreditvertrags. Halte Businessplan, Finanzplan und – je nach Programm – eine Tragfähigkeitsbescheinigung bereit.

Die vollständige Antrags-Checkliste mit allen Dokumenten und Nachweisen findest du weiter unten auf dieser Seite.

Antrags-Checkliste: Förderrichtlinie für Hausärztinnen und Hausärzte Schritt für Schritt

Diese Checkliste führt dich von der Prüfung der Förderfähigkeit über die Antragsunterlagen bis zum Verwendungsnachweis. Sie nennt zu jedem Schritt die typischen Dokumente und Nachweise, die Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen erfahrungsgemäß verlangt. Dein Fortschritt wird lokal in deinem Browser gespeichert – ohne Konto, ohne Upload.

Fortschritt12 Schritte

1. Vorbereitung

Bevor du irgendetwas unterschreibst oder bestellst.

  1. Dokumente & Nachweise

    • Kurzprofil des Vorhabens (1 Seite)
    • Nachweis der Zugehörigkeit zur Zielgruppe
    • ggf. Meldebescheinigung / Betriebsstätte in der Region
  2. Dokumente & Nachweise

    • Zeitplan mit geplantem Start
    • Angebote statt unterschriebener Verträge
  3. Dokumente & Nachweise

    • Personalausweis / Reisepass (Kopie)
    • Tabellarischer Lebenslauf mit fachlicher Qualifikation
    • Nachweise zur Qualifikation (Zeugnisse, Meisterbrief, Zertifikate)
    • Nachweis Betriebsstätte bzw. Wohnsitz im Fördergebiet
  4. Dokumente & Nachweise

    • Businessplan (10–20 Seiten)
    • Umsatz- und Rentabilitätsvorschau (3 Jahre)
    • Liquiditätsplan (monatlich, 12–24 Monate)
    • Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan

2. Antrag stellen

Der eigentliche Antragsweg bei Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen.

  1. Dokumente & Nachweise

    • Zugang zum Antragsportal bzw. Antragsformular des Fördergebers
    • Kontakt zur Ansprechstelle bei Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
  2. Dokumente & Nachweise

    • Kosten- und Finanzierungsplan zum Vorhaben
    • 2–3 Vergleichsangebote je größerer Position
    • Nachweis der Eigenmittel (Kontoauszug, Zusagen)
  3. Dokumente & Nachweise

    • Unterschriebenes Antragsformular
    • Anlagenverzeichnis
    • Eingangsbestätigung / Antragsnummer sichern
  4. Dokumente & Nachweise

    • Fristenübersicht
    • Protokoll aller Kontakte mit dem Fördergeber

3. Nach der Bewilligung

Auflagen, Nachweise und Auszahlung.

  1. Dokumente & Nachweise

    • Zuwendungs-/Darlehensbescheid
    • Nebenbestimmungen (z. B. ANBest-P)
    • Annahmeerklärung fristgerecht zurücksenden
  2. Dokumente & Nachweise

    • Rechnungen und Zahlungsnachweise
    • Stunden-/Tätigkeitsnachweise (bei Personal- oder Beratungsförderung)
    • Fotodokumentation bzw. Ergebnisberichte
  3. Dokumente & Nachweise

    • Mittelabrufformular
    • Belegliste mit allen Rechnungen
    • Sachbericht zum Vorhaben
  4. Dokumente & Nachweise

    • Bescheid und Auszahlungsbelege für die Buchhaltung
    • Notiz zur steuerlichen Einordnung

Die Checkliste bildet den typischen Ablauf ab. Maßgeblich sind immer die aktuellen Antragsunterlagen und Richtlinien von Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen.

Unsicher, welches Programm besser passt? Stelle Förderrichtlinie für Hausärztinnen und Hausärzte bis zu zwei weiteren Förderungen gegenüber – Quote, Maximalbetrag, Voraussetzungen, Fristen und Antragsweg direkt nebeneinander.

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Fristen-Alert für Förderrichtlinie für Hausärztinnen und Hausärzte

Antragsfristen, Budgetrunden oder dein eigener Stichtag: Trage das Datum ein und wir erinnern dich rechtzeitig per E-Mail – kostenlos und jederzeit abbestellbar.

Zuletzt redaktionell geprüft: 2026-08-14. Angaben ohne Gewähr – maßgeblich sind die jeweils gültigen Förderrichtlinien des Fördergebers. Datenquelle: Förderdatenbank des Bundes.

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