Förderprogramme direkt vergleichen

Wähle bis zu drei Programme aus und stelle Förderquote, Maximalbetrag, Voraussetzungen, Fristen und Antragsweg nebeneinander. So erkennst du sofort, welche Förderung am besten zu deinem Vorhaben passt – und welche Programme sich kombinieren lassen.

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KriteriumGründungsstipendium SHWenn Sie als Absolventin und Absolvent oder Studierende oder Studierender einer Hochschule oder einer wissenschaftlichen Einrichtung ein Unternehmen gründen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.Details →GründungszuschussZuschuss zur Sicherung des Lebensunterhalts in den ersten 15 Monaten der Selbstständigkeit.Details →
FördergeberMinisterium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und TourismusBundesagentur für Arbeit
Ebene / RegionLand · Schleswig-HolsteinBund · Bundesweit
FörderartZuschussZuschuss
PhaseVorgründung, Gründung, WachstumGründung
Förderquoteabhängig von Vorhaben und Bonität100 % des ALG-I-Satzes + 300 € Pauschale
Maximalbetragbis zu 7.500 €ca. 15.000–20.000 € über 15 Monate
ZielgruppeGründerinnen und Gründer in Schleswig-HolsteinGründerinnen und Gründer aus der Arbeitslosigkeit (ALG I)
Voraussetzungen
  • Sie sollten Ihr Unternehmen im Laufe des Stipendiums gründen und bis zum Ende des Stipendiums eine Machbarkeitsstudie beziehungsweise einen Businessplan erstellen.
  • Ihre Geschäftsidee muss überzeugend und technologie- oder wissensorientiert oder nachhaltig sein und andauernde wirtschaftliche Erfolge erwarten lassen.
  • Wenn Sie zu zweit oder zu dritt gründen, muss eine strukturierte Aufgabenverteilung im Antrag erkennbar sein.
  • Pro Gründungsteam kann nur eine Person mit abgeschlossener qualifizierter Berufsausbildung gefördert werden.
  • Mindestens 150 Tage Restanspruch auf ALG I
  • Hauptberufliche Selbstständigkeit (mind. 15 Std./Woche)
  • Tragfähigkeitsbescheinigung einer fachkundigen Stelle (IHK, HWK, Steuerberater)
  • Businessplan mit Finanzplanung
FristLaufend – keine feste Frist, Antrag jedoch vor VorhabensbeginnLaufend – keine feste Frist, Antrag jedoch vor Vorhabensbeginn
AntragswegAntrag über Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH (WTSH) – Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen.Antrag bei der zuständigen Agentur für Arbeit – vor Aufnahme der Selbstständigkeit Beratungstermin vereinbaren.

Stand: 2026-08-14. Konditionen und Fristen ändern sich laufend – prüfe die Angaben vor der Antragstellung direkt beim Fördergeber. Wichtig: Anträge grundsätzlich vor Vorhabensbeginn stellen.