Schleswig-HolsteinZuschuss

Gründungsstipendium SH

Wenn Sie als Absolventin und Absolvent oder Studierende oder Studierender einer Hochschule oder einer wissenschaftlichen Einrichtung ein Unternehmen gründen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Maximale Förderung

bis zu 7.500 €

Förderquote

abhängig von Vorhaben und Bonität

Worum geht es bei Gründungsstipendium SH?

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie durch ein Stipendium, wenn Sie als Absolventin und Absolvent oder als Mitarbeiterin und Mitarbeiter aus einer Hochschule oder wissenschaftlichen Einrichtung ein innovatives Geschäftsmodell entwickelt haben und ein Unternehmen gründen wollen (Pre-Seed-Phase). Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt, wenn Sie Ihr Studium oder Ihre Berufsausbildung bereits beendet haben, EUR 1.750,00 pro Monat. Noch studierende Mitglieder des Gründungsteams erhalten EUR 800,00 pro Monat. Sie können die Förderung für 8 Monate, im Einzelfall für bis zu 12 Monate erhalten. Zusätzlich können Sie erhalten: – bis zu EUR 200,00 für Handelsregister-, Notar- und Gerichtskosten, – bis zu EUR 200,00 für eine individuelle steuerliche Beratung und – bis zu EUR 7.500 als Sachkosten oder Investitionsmittelzuschuss in Ausnahmefällen (Prototypenbau, spezielle Beratungsleistungen). Außerdem wird Ihnen unentgeltlich ein Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt und Sie können Betreuungs- und Coaching-Angebote wahrnehmen. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an die Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH.

Die wichtigsten Eckdaten

FördergeberMinisterium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
EbeneLand
RegionSchleswig-Holstein
FörderartZuschuss
PhaseVorgründung, Gründung, Wachstum
Förderquoteabhängig von Vorhaben und Bonität
Maximalbetragbis zu 7.500 €
FristLaufend – keine feste Frist, Antrag jedoch vor Vorhabensbeginn
ZielgruppeGründerinnen und Gründer in Schleswig-Holstein
BranchenIT & Technologie

Voraussetzungen

  • Sie sollten Ihr Unternehmen im Laufe des Stipendiums gründen und bis zum Ende des Stipendiums eine Machbarkeitsstudie beziehungsweise einen Businessplan erstellen.
  • Ihre Geschäftsidee muss überzeugend und technologie- oder wissensorientiert oder nachhaltig sein und andauernde wirtschaftliche Erfolge erwarten lassen.
  • Wenn Sie zu zweit oder zu dritt gründen, muss eine strukturierte Aufgabenverteilung im Antrag erkennbar sein.
  • Pro Gründungsteam kann nur eine Person mit abgeschlossener qualifizierter Berufsausbildung gefördert werden.

So läuft der Antrag

Antrag über Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH (WTSH) – Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen.

Wichtig: Stelle den Antrag immer vor Beginn des Vorhabens. Als Vorhabensbeginn gilt bereits der Abschluss eines Liefer- oder Kreditvertrags. Halte Businessplan, Finanzplan und – je nach Programm – eine Tragfähigkeitsbescheinigung bereit.

Die vollständige Antrags-Checkliste mit allen Dokumenten und Nachweisen findest du weiter unten auf dieser Seite.

Antrags-Checkliste: Gründungsstipendium SH Schritt für Schritt

Diese Checkliste führt dich von der Prüfung der Förderfähigkeit über die Antragsunterlagen bis zum Verwendungsnachweis. Sie nennt zu jedem Schritt die typischen Dokumente und Nachweise, die Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus erfahrungsgemäß verlangt. Dein Fortschritt wird lokal in deinem Browser gespeichert – ohne Konto, ohne Upload.

Fortschritt12 Schritte

1. Vorbereitung

Bevor du irgendetwas unterschreibst oder bestellst.

  1. Dokumente & Nachweise

    • Kurzprofil des Vorhabens (1 Seite)
    • Nachweis der Zugehörigkeit zur Zielgruppe
    • ggf. Meldebescheinigung / Betriebsstätte in der Region
  2. Dokumente & Nachweise

    • Zeitplan mit geplantem Start
    • Angebote statt unterschriebener Verträge
  3. Dokumente & Nachweise

    • Personalausweis / Reisepass (Kopie)
    • Tabellarischer Lebenslauf mit fachlicher Qualifikation
    • Nachweise zur Qualifikation (Zeugnisse, Meisterbrief, Zertifikate)
    • Nachweis Betriebsstätte bzw. Wohnsitz im Fördergebiet
  4. Dokumente & Nachweise

    • Businessplan (10–20 Seiten)
    • Umsatz- und Rentabilitätsvorschau (3 Jahre)
    • Liquiditätsplan (monatlich, 12–24 Monate)
    • Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan

2. Antrag stellen

Der eigentliche Antragsweg bei Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus.

  1. Dokumente & Nachweise

    • Zugang zum Antragsportal bzw. Antragsformular des Fördergebers
    • Kontakt zur Ansprechstelle bei Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
  2. Dokumente & Nachweise

    • Kosten- und Finanzierungsplan zum Vorhaben
    • 2–3 Vergleichsangebote je größerer Position
    • Nachweis der Eigenmittel (Kontoauszug, Zusagen)
  3. Dokumente & Nachweise

    • Unterschriebenes Antragsformular
    • Anlagenverzeichnis
    • Eingangsbestätigung / Antragsnummer sichern
  4. Dokumente & Nachweise

    • Fristenübersicht
    • Protokoll aller Kontakte mit dem Fördergeber

3. Nach der Bewilligung

Auflagen, Nachweise und Auszahlung.

  1. Dokumente & Nachweise

    • Zuwendungs-/Darlehensbescheid
    • Nebenbestimmungen (z. B. ANBest-P)
    • Annahmeerklärung fristgerecht zurücksenden
  2. Dokumente & Nachweise

    • Rechnungen und Zahlungsnachweise
    • Stunden-/Tätigkeitsnachweise (bei Personal- oder Beratungsförderung)
    • Fotodokumentation bzw. Ergebnisberichte
  3. Dokumente & Nachweise

    • Mittelabrufformular
    • Belegliste mit allen Rechnungen
    • Sachbericht zum Vorhaben
  4. Dokumente & Nachweise

    • Bescheid und Auszahlungsbelege für die Buchhaltung
    • Notiz zur steuerlichen Einordnung

Die Checkliste bildet den typischen Ablauf ab. Maßgeblich sind immer die aktuellen Antragsunterlagen und Richtlinien von Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus.

Unsicher, welches Programm besser passt? Stelle Gründungsstipendium SH bis zu zwei weiteren Förderungen gegenüber – Quote, Maximalbetrag, Voraussetzungen, Fristen und Antragsweg direkt nebeneinander.

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Fristen-Alert für Gründungsstipendium SH

Antragsfristen, Budgetrunden oder dein eigener Stichtag: Trage das Datum ein und wir erinnern dich rechtzeitig per E-Mail – kostenlos und jederzeit abbestellbar.

Zuletzt redaktionell geprüft: 2026-08-14. Angaben ohne Gewähr – maßgeblich sind die jeweils gültigen Förderrichtlinien des Fördergebers. Datenquelle: Förderdatenbank des Bundes.

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