Förderprogramme direkt vergleichen

Wähle bis zu drei Programme aus und stelle Förderquote, Maximalbetrag, Voraussetzungen, Fristen und Antragsweg nebeneinander. So erkennst du sofort, welche Förderung am besten zu deinem Vorhaben passt – und welche Programme sich kombinieren lassen.

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KriteriumESF Plus-Richtlinie Gleichstellung im Erwerbsleben 2021–2027 – B – GründerinnenprämieWenn Sie als Frau ein Unternehmen gründen möchten und von besonderen Hemmnissen betroffen sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.Details →GründungszuschussZuschuss zur Sicherung des Lebensunterhalts in den ersten 15 Monaten der Selbstständigkeit.Details →
FördergeberSächisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und GleichstellungBundesagentur für Arbeit
Ebene / RegionLand · SachsenBund · Bundesweit
FörderartZuschussZuschuss
PhaseGründungGründung
Förderquoteabhängig von Vorhaben und Bonität100 % des ALG-I-Satzes + 300 € Pauschale
Maximalbetragbis zu 1.320 €ca. 15.000–20.000 € über 15 Monate
ZielgruppeGründerinnen und Gründer in SachsenGründerinnen und Gründer aus der Arbeitslosigkeit (ALG I)
Voraussetzungen
  • Sie sind eine Gründerin, die • eigene Migrationserfahrung hat oder
  • alleinerziehend ist oder
  • als pflegende Angehörige Leistungen zur sozialen Sicherung als Pflegeperson erhält oder
  • die in den letzten 12 Monaten vor Antragstellung überwiegend als mitarbeitende Familienangehörige tätig war oder
  • ein unterdurchschnittliches Erwerbseinkommen in den letzten 12 Monaten vor Antragstellung hat oder
  • eine gemeinwohlorientierte Unternehmensgründung beabsichtigt.
  • Mindestens 150 Tage Restanspruch auf ALG I
  • Hauptberufliche Selbstständigkeit (mind. 15 Std./Woche)
  • Tragfähigkeitsbescheinigung einer fachkundigen Stelle (IHK, HWK, Steuerberater)
  • Businessplan mit Finanzplanung
FristLaufend – keine feste Frist, Antrag jedoch vor VorhabensbeginnLaufend – keine feste Frist, Antrag jedoch vor Vorhabensbeginn
AntragswegAntrag über Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB) – Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen.Antrag bei der zuständigen Agentur für Arbeit – vor Aufnahme der Selbstständigkeit Beratungstermin vereinbaren.

Stand: 2026-08-14. Konditionen und Fristen ändern sich laufend – prüfe die Angaben vor der Antragstellung direkt beim Fördergeber. Wichtig: Anträge grundsätzlich vor Vorhabensbeginn stellen.