ESF Plus-Richtlinie Gleichstellung im Erwerbsleben 2021–2027 – B – Gründerinnenprämie
Wenn Sie als Frau ein Unternehmen gründen möchten und von besonderen Hemmnissen betroffen sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Maximale Förderung
bis zu 1.320 €
Förderquote
abhängig von Vorhaben und Bonität
Worum geht es bei ESF Plus-Richtlinie Gleichstellung im Erwerbsleben 2021–2027 – B – Gründerinnenprämie?
Der Freistaat Sachsen unterstützt mit Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) Plus Sie als Frau mit einem besonderen Gründungshemmnis bei Ihrer Unternehmensgründung. Sie erhalten einen Zuschuss zum Lebensunterhalt und zu den Sozialversicherungskosten sowie einen Kinderbonus. Die Höhe der Förderung beträgt – in den ersten 6 Monaten EUR 1.320 pro Monat als Zuschuss zum Lebensunterhalt, EUR 300,00 pro Monat als Zuschuss zu den Sozialabgaben und EUR 140,00 pro Monat als Kinderbonus bei 1 betreuungspflichtigem Kind im Haushalt; – für weitere 9 Monate EUR 300,00 pro Monat als Zuschuss zu den Sozialabgaben und EUR 140,00 pro Monat als Kinderbonus bei 1 betreuungspflichtigem Kind im Haushalt. Sie erhalten keinen Zuschuss zu den Sozialabgaben, wenn Sie einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen. Stellen Sie Ihren Antrag bitte vor der Gründung über das SAB-Antragsportal bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB).
Die wichtigsten Eckdaten
| Fördergeber | Sächisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung |
|---|---|
| Ebene | Land |
| Region | Sachsen |
| Förderart | Zuschuss |
| Phase | Gründung |
| Förderquote | abhängig von Vorhaben und Bonität |
| Maximalbetrag | bis zu 1.320 € |
| Frist | Laufend – keine feste Frist, Antrag jedoch vor Vorhabensbeginn |
| Zielgruppe | Gründerinnen und Gründer in Sachsen |
| Branchen | Gesundheit & Pflege |
Voraussetzungen
- Sie sind eine Gründerin, die • eigene Migrationserfahrung hat oder
- alleinerziehend ist oder
- als pflegende Angehörige Leistungen zur sozialen Sicherung als Pflegeperson erhält oder
- die in den letzten 12 Monaten vor Antragstellung überwiegend als mitarbeitende Familienangehörige tätig war oder
- ein unterdurchschnittliches Erwerbseinkommen in den letzten 12 Monaten vor Antragstellung hat oder
- eine gemeinwohlorientierte Unternehmensgründung beabsichtigt.
So läuft der Antrag
Antrag über Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB) – Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen.
Wichtig: Stelle den Antrag immer vor Beginn des Vorhabens. Als Vorhabensbeginn gilt bereits der Abschluss eines Liefer- oder Kreditvertrags. Halte Businessplan, Finanzplan und – je nach Programm – eine Tragfähigkeitsbescheinigung bereit.
Die vollständige Antrags-Checkliste mit allen Dokumenten und Nachweisen findest du weiter unten auf dieser Seite.
Antrags-Checkliste: ESF Plus-Richtlinie Gleichstellung im Erwerbsleben 2021–2027 – B – Gründerinnenprämie Schritt für Schritt
Diese Checkliste führt dich von der Prüfung der Förderfähigkeit über die Antragsunterlagen bis zum Verwendungsnachweis. Sie nennt zu jedem Schritt die typischen Dokumente und Nachweise, die Sächisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung erfahrungsgemäß verlangt. Dein Fortschritt wird lokal in deinem Browser gespeichert – ohne Konto, ohne Upload.
1. Vorbereitung
Bevor du irgendetwas unterschreibst oder bestellst.
Dokumente & Nachweise
- Kurzprofil des Vorhabens (1 Seite)
- Nachweis der Zugehörigkeit zur Zielgruppe
- ggf. Meldebescheinigung / Betriebsstätte in der Region
Dokumente & Nachweise
- Zeitplan mit geplantem Start
- Angebote statt unterschriebener Verträge
Dokumente & Nachweise
- Personalausweis / Reisepass (Kopie)
- Tabellarischer Lebenslauf mit fachlicher Qualifikation
- Nachweise zur Qualifikation (Zeugnisse, Meisterbrief, Zertifikate)
- Nachweis Betriebsstätte bzw. Wohnsitz im Fördergebiet
Dokumente & Nachweise
- Businessplan (10–20 Seiten)
- Umsatz- und Rentabilitätsvorschau (3 Jahre)
- Liquiditätsplan (monatlich, 12–24 Monate)
- Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan
2. Antrag stellen
Der eigentliche Antragsweg bei Sächisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung.
Dokumente & Nachweise
- Zugang zum Antragsportal bzw. Antragsformular des Fördergebers
- Kontakt zur Ansprechstelle bei Sächisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung
Dokumente & Nachweise
- Kosten- und Finanzierungsplan zum Vorhaben
- 2–3 Vergleichsangebote je größerer Position
- Nachweis der Eigenmittel (Kontoauszug, Zusagen)
Dokumente & Nachweise
- Unterschriebenes Antragsformular
- Anlagenverzeichnis
- Eingangsbestätigung / Antragsnummer sichern
Dokumente & Nachweise
- Fristenübersicht
- Protokoll aller Kontakte mit dem Fördergeber
3. Nach der Bewilligung
Auflagen, Nachweise und Auszahlung.
Dokumente & Nachweise
- Zuwendungs-/Darlehensbescheid
- Nebenbestimmungen (z. B. ANBest-P)
- Annahmeerklärung fristgerecht zurücksenden
Dokumente & Nachweise
- Rechnungen und Zahlungsnachweise
- Stunden-/Tätigkeitsnachweise (bei Personal- oder Beratungsförderung)
- Fotodokumentation bzw. Ergebnisberichte
Dokumente & Nachweise
- Mittelabrufformular
- Belegliste mit allen Rechnungen
- Sachbericht zum Vorhaben
Dokumente & Nachweise
- Bescheid und Auszahlungsbelege für die Buchhaltung
- Notiz zur steuerlichen Einordnung
Die Checkliste bildet den typischen Ablauf ab. Maßgeblich sind immer die aktuellen Antragsunterlagen und Richtlinien von Sächisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung.
Unsicher, welches Programm besser passt? Stelle ESF Plus-Richtlinie Gleichstellung im Erwerbsleben 2021–2027 – B – Gründerinnenprämie bis zu zwei weiteren Förderungen gegenüber – Quote, Maximalbetrag, Voraussetzungen, Fristen und Antragsweg direkt nebeneinander.
Programme vergleichen →Fristen-Alert für ESF Plus-Richtlinie Gleichstellung im Erwerbsleben 2021–2027 – B – Gründerinnenprämie
Antragsfristen, Budgetrunden oder dein eigener Stichtag: Trage das Datum ein und wir erinnern dich rechtzeitig per E-Mail – kostenlos und jederzeit abbestellbar.
Zuletzt redaktionell geprüft: 2026-08-14. Angaben ohne Gewähr – maßgeblich sind die jeweils gültigen Förderrichtlinien des Fördergebers. Datenquelle: Förderdatenbank des Bundes.
Ähnliche Förderprogramme
Bundesweit · Zuschuss
Gründungszuschuss
bis ca. 15.000–20.000 € über 15 Monate
Bundesweit · Zuschuss
Einstiegsgeld
bis bis zu 24 Monate Förderdauer
Bundesweit · Stipendium
EXIST-Gründerstipendium
bis bis 3.000 €/Monat p. P. + 30.000 € Sachmittel
Bundesweit · Zuschuss
EXIST-Forschungstransfer
bis bis ca. 1,4 Mio. € (Phase I + II)
Bundesweit · Zuschuss
INVEST – Zuschuss für Wagniskapital
bis bis 100.000 € Zuschuss pro Investor und Jahr
Bundesweit · Beratung
Förderung unternehmerischen Know-hows
bis bis 3.500 € Beratungskosten (Zuschuss anteilig)