Förderprogramme direkt vergleichen

Wähle bis zu drei Programme aus und stelle Förderquote, Maximalbetrag, Voraussetzungen, Fristen und Antragsweg nebeneinander. So erkennst du sofort, welche Förderung am besten zu deinem Vorhaben passt – und welche Programme sich kombinieren lassen.

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KriteriumFörderrichtlinie Landwirtschaft, Investition, Existenzgründung – FRL LIE/2023 – Existenzgründungen und HofnachfolgeWenn Sie planen, ein landwirtschaftliches Unternehmen in Sachsen zu gründen oder eine Hofnachfolge anzutreten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.Details →GründungszuschussZuschuss zur Sicherung des Lebensunterhalts in den ersten 15 Monaten der Selbstständigkeit.Details →
FördergeberSächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMUL)Bundesagentur für Arbeit
Ebene / RegionLand · SachsenBund · Bundesweit
FörderartZuschussZuschuss
PhaseGründungGründung
Förderquoteabhängig von Vorhaben und Bonität100 % des ALG-I-Satzes + 300 € Pauschale
Maximalbetragbis zu 70.000 €ca. 15.000–20.000 € über 15 Monate
ZielgruppeGründerinnen und Gründer in SachsenGründerinnen und Gründer aus der Arbeitslosigkeit (ALG I)
Voraussetzungen
  • Sie dürfen nicht älter als 40 Jahre sein.
  • Sie müssen über angemessenes fachliches Können und Wissen verfügen und sich erstmals in einem landwirtschaftlichen Betrieb als Betriebsinhaberin oder Betriebsinhaber niederlassen.
  • Sie müssen einen detaillierten Geschäftsplan vorlegen.
  • Der Standardoutput Ihres Betriebes muss mindestens EUR 25.000 pro Jahr betragen. Der Höchstbetrag des Standardoutputs Ihres Betriebes pro Jahr beträgt • für Acker- und Futterbaubetriebe EUR 500.000
  • für Gartenbau- und Verbundbetriebe sowie Betriebe mit Dauerkulturen EUR 1 Million und
  • für Veredlungsbetriebe EUR 1,5 Millionen.
  • Mindestens 150 Tage Restanspruch auf ALG I
  • Hauptberufliche Selbstständigkeit (mind. 15 Std./Woche)
  • Tragfähigkeitsbescheinigung einer fachkundigen Stelle (IHK, HWK, Steuerberater)
  • Businessplan mit Finanzplanung
FristReichen Sie Ihren Antrag bitte bis zum 31.3.2024 ein.Laufend – keine feste Frist, Antrag jedoch vor Vorhabensbeginn
AntragswegAntrag über Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie – Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen.Antrag bei der zuständigen Agentur für Arbeit – vor Aufnahme der Selbstständigkeit Beratungstermin vereinbaren.

Stand: 2026-08-14. Konditionen und Fristen ändern sich laufend – prüfe die Angaben vor der Antragstellung direkt beim Fördergeber. Wichtig: Anträge grundsätzlich vor Vorhabensbeginn stellen.