SachsenZuschuss

Förderrichtlinie Landwirtschaft, Investition, Existenzgründung – FRL LIE/2023 – Existenzgründungen und Hofnachfolge

Wenn Sie planen, ein landwirtschaftliches Unternehmen in Sachsen zu gründen oder eine Hofnachfolge anzutreten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Maximale Förderung

bis zu 70.000 €

Förderquote

abhängig von Vorhaben und Bonität

Worum geht es bei Förderrichtlinie Landwirtschaft, Investition, Existenzgründung – FRL LIE/2023 – Existenzgründungen und Hofnachfolge?

Der Freistaat Sachsen unterstützt mit Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) Existenzgründungen und Hofnachfolgen von Junglandwirtinnen und Junglandwirte. Sie erhalten die Förderung für die Umsetzung eine fünfjährigen Geschäftsplans zur Entwicklung des Unternehmens. Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt EUR 70.000 je Unternehmen. Bitte stellen Sie Ihren Antrag vor Beginn des Vorhabens unter Verwendung der Antragsformulare beim Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG).

Die wichtigsten Eckdaten

FördergeberSächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMUL)
EbeneLand
RegionSachsen
FörderartZuschuss
PhaseGründung
Förderquoteabhängig von Vorhaben und Bonität
Maximalbetragbis zu 70.000 €
FristReichen Sie Ihren Antrag bitte bis zum 31.3.2024 ein.
ZielgruppeGründerinnen und Gründer in Sachsen
BranchenLandwirtschaft, Kultur & Kreativwirtschaft

Voraussetzungen

  • Sie dürfen nicht älter als 40 Jahre sein.
  • Sie müssen über angemessenes fachliches Können und Wissen verfügen und sich erstmals in einem landwirtschaftlichen Betrieb als Betriebsinhaberin oder Betriebsinhaber niederlassen.
  • Sie müssen einen detaillierten Geschäftsplan vorlegen.
  • Der Standardoutput Ihres Betriebes muss mindestens EUR 25.000 pro Jahr betragen. Der Höchstbetrag des Standardoutputs Ihres Betriebes pro Jahr beträgt • für Acker- und Futterbaubetriebe EUR 500.000
  • für Gartenbau- und Verbundbetriebe sowie Betriebe mit Dauerkulturen EUR 1 Million und
  • für Veredlungsbetriebe EUR 1,5 Millionen.

So läuft der Antrag

Antrag über Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie – Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen.

Wichtig: Stelle den Antrag immer vor Beginn des Vorhabens. Als Vorhabensbeginn gilt bereits der Abschluss eines Liefer- oder Kreditvertrags. Halte Businessplan, Finanzplan und – je nach Programm – eine Tragfähigkeitsbescheinigung bereit.

Die vollständige Antrags-Checkliste mit allen Dokumenten und Nachweisen findest du weiter unten auf dieser Seite.

Antrags-Checkliste: Förderrichtlinie Landwirtschaft, Investition, Existenzgründung – FRL LIE/2023 – Existenzgründungen und Hofnachfolge Schritt für Schritt

Diese Checkliste führt dich von der Prüfung der Förderfähigkeit über die Antragsunterlagen bis zum Verwendungsnachweis. Sie nennt zu jedem Schritt die typischen Dokumente und Nachweise, die Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMUL) erfahrungsgemäß verlangt. Dein Fortschritt wird lokal in deinem Browser gespeichert – ohne Konto, ohne Upload.

Fortschritt12 Schritte

1. Vorbereitung

Bevor du irgendetwas unterschreibst oder bestellst.

  1. Dokumente & Nachweise

    • Kurzprofil des Vorhabens (1 Seite)
    • Nachweis der Zugehörigkeit zur Zielgruppe
    • ggf. Meldebescheinigung / Betriebsstätte in der Region
  2. Dokumente & Nachweise

    • Zeitplan mit geplantem Start
    • Angebote statt unterschriebener Verträge
  3. Dokumente & Nachweise

    • Personalausweis / Reisepass (Kopie)
    • Tabellarischer Lebenslauf mit fachlicher Qualifikation
    • Nachweise zur Qualifikation (Zeugnisse, Meisterbrief, Zertifikate)
    • Nachweis Betriebsstätte bzw. Wohnsitz im Fördergebiet
  4. Dokumente & Nachweise

    • Businessplan (10–20 Seiten)
    • Umsatz- und Rentabilitätsvorschau (3 Jahre)
    • Liquiditätsplan (monatlich, 12–24 Monate)
    • Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan

2. Antrag stellen

Der eigentliche Antragsweg bei Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMUL).

  1. Dokumente & Nachweise

    • Zugang zum Antragsportal bzw. Antragsformular des Fördergebers
    • Kontakt zur Ansprechstelle bei Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMUL)
  2. Dokumente & Nachweise

    • Kosten- und Finanzierungsplan zum Vorhaben
    • 2–3 Vergleichsangebote je größerer Position
    • Nachweis der Eigenmittel (Kontoauszug, Zusagen)
  3. Dokumente & Nachweise

    • Unterschriebenes Antragsformular
    • Anlagenverzeichnis
    • Eingangsbestätigung / Antragsnummer sichern
  4. Dokumente & Nachweise

    • Fristenübersicht
    • Protokoll aller Kontakte mit dem Fördergeber

3. Nach der Bewilligung

Auflagen, Nachweise und Auszahlung.

  1. Dokumente & Nachweise

    • Zuwendungs-/Darlehensbescheid
    • Nebenbestimmungen (z. B. ANBest-P)
    • Annahmeerklärung fristgerecht zurücksenden
  2. Dokumente & Nachweise

    • Rechnungen und Zahlungsnachweise
    • Stunden-/Tätigkeitsnachweise (bei Personal- oder Beratungsförderung)
    • Fotodokumentation bzw. Ergebnisberichte
  3. Dokumente & Nachweise

    • Mittelabrufformular
    • Belegliste mit allen Rechnungen
    • Sachbericht zum Vorhaben
  4. Dokumente & Nachweise

    • Bescheid und Auszahlungsbelege für die Buchhaltung
    • Notiz zur steuerlichen Einordnung

Die Checkliste bildet den typischen Ablauf ab. Maßgeblich sind immer die aktuellen Antragsunterlagen und Richtlinien von Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMUL).

Unsicher, welches Programm besser passt? Stelle Förderrichtlinie Landwirtschaft, Investition, Existenzgründung – FRL LIE/2023 – Existenzgründungen und Hofnachfolge bis zu zwei weiteren Förderungen gegenüber – Quote, Maximalbetrag, Voraussetzungen, Fristen und Antragsweg direkt nebeneinander.

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Fristen-Alert für Förderrichtlinie Landwirtschaft, Investition, Existenzgründung – FRL LIE/2023 – Existenzgründungen und Hofnachfolge

Antragsfristen, Budgetrunden oder dein eigener Stichtag: Trage das Datum ein und wir erinnern dich rechtzeitig per E-Mail – kostenlos und jederzeit abbestellbar.

Zuletzt redaktionell geprüft: 2026-08-14. Angaben ohne Gewähr – maßgeblich sind die jeweils gültigen Förderrichtlinien des Fördergebers. Datenquelle: Förderdatenbank des Bundes.

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