Förderprogramme direkt vergleichen

Wähle bis zu drei Programme aus und stelle Förderquote, Maximalbetrag, Voraussetzungen, Fristen und Antragsweg nebeneinander. So erkennst du sofort, welche Förderung am besten zu deinem Vorhaben passt – und welche Programme sich kombinieren lassen.

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KriteriumMittelstandsförderung – B.I.2 – KurzberatungWenn Sie für Existenzgründerinnen und Existenzgründer oder Unternehmen Kurzberatungen durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.Details →GründungszuschussZuschuss zur Sicherung des Lebensunterhalts in den ersten 15 Monaten der Selbstständigkeit.Details →
FördergeberSächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA)Bundesagentur für Arbeit
Ebene / RegionLand · SachsenBund · Bundesweit
FörderartZuschuss, BeratungZuschuss
PhaseVorgründung, GründungGründung
Förderquotebis zu 50 %100 % des ALG-I-Satzes + 300 € Pauschale
Maximalbetragbis zu 1.000 €ca. 15.000–20.000 € über 15 Monate
ZielgruppeGründerinnen und Gründer, Unternehmen, Verband/Vereinigung in SachsenGründerinnen und Gründer aus der Arbeitslosigkeit (ALG I)
Voraussetzungen
  • sonstige Organisationen
  • Als Projektträger handeln Sie im Interesse der endbegünstigten kleinen und mittleren Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU sowie natürlicher Personen vor der Existenzgründung oder Unternehmensübernahme.
  • Sie müssen die Beratungen in einem überschaubaren zeitlichen Umfang abschließen – das heißt in weniger als 5 Tagewerken.
  • Im Fall eines Wiederholungsantrags gilt: Als Grundlage für die Einschätzung des weiteren Bedarfs müssen Sie die Ergebnisse des Vorjahres vorlegen.
  • Mindestens 150 Tage Restanspruch auf ALG I
  • Hauptberufliche Selbstständigkeit (mind. 15 Std./Woche)
  • Tragfähigkeitsbescheinigung einer fachkundigen Stelle (IHK, HWK, Steuerberater)
  • Businessplan mit Finanzplanung
FristLaufend – keine feste Frist, Antrag jedoch vor VorhabensbeginnLaufend – keine feste Frist, Antrag jedoch vor Vorhabensbeginn
AntragswegAntrag über Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB) – Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen.Antrag bei der zuständigen Agentur für Arbeit – vor Aufnahme der Selbstständigkeit Beratungstermin vereinbaren.

Stand: 2026-08-14. Konditionen und Fristen ändern sich laufend – prüfe die Angaben vor der Antragstellung direkt beim Fördergeber. Wichtig: Anträge grundsätzlich vor Vorhabensbeginn stellen.