Mittelstandsförderung – B.I.2 – Kurzberatung
Wenn Sie für Existenzgründerinnen und Existenzgründer oder Unternehmen Kurzberatungen durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Maximale Förderung
bis zu 1.000 €
Förderquote
bis zu 50 %
Worum geht es bei Mittelstandsförderung – B.I.2 – Kurzberatung?
Der Freistaat Sachsen unterstützt Existenzgründerinnen und Existenzgründer oder kleine oder mittlere Unternehmen (KMU) bei allen kurzberatungsrelevanten Fragestellungen. Gefördert wird der Einsatz organisationseigener Beraterinnen und Berater bei Kammern, Verbänden und sonstigen Organisationen der Wirtschaft ohne Erwerbscharakter. Sie können die Beratung einzeln oder als Gruppe in Anspruch nehmen. Die beratende Einrichtung erhält die Förderung als Zuschuss zu den Beratungskosten. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu EUR 250,00 pro abgerechnetem Tagewerk, höchstens jedoch 50 Prozent der Beratungskosten und für 130 Tagewerke pro Jahr. Eine Ko-Förderung durch den Bund oder die EU wird angerechnet. Die Bagatellgrenze beträgt EUR 1.000. Die beratende Einrichtung stellt den Antrag vor Beginn der Maßnahme bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB).
Die wichtigsten Eckdaten
| Fördergeber | Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA) |
|---|---|
| Ebene | Land |
| Region | Sachsen |
| Förderart | Zuschuss, Beratung |
| Phase | Vorgründung, Gründung |
| Förderquote | bis zu 50 % |
| Maximalbetrag | bis zu 1.000 € |
| Frist | Laufend – keine feste Frist, Antrag jedoch vor Vorhabensbeginn |
| Zielgruppe | Gründerinnen und Gründer, Unternehmen, Verband/Vereinigung in Sachsen |
| Branchen | Alle Branchen |
Voraussetzungen
- sonstige Organisationen
- Als Projektträger handeln Sie im Interesse der endbegünstigten kleinen und mittleren Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU sowie natürlicher Personen vor der Existenzgründung oder Unternehmensübernahme.
- Sie müssen die Beratungen in einem überschaubaren zeitlichen Umfang abschließen – das heißt in weniger als 5 Tagewerken.
- Im Fall eines Wiederholungsantrags gilt: Als Grundlage für die Einschätzung des weiteren Bedarfs müssen Sie die Ergebnisse des Vorjahres vorlegen.
So läuft der Antrag
Antrag über Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB) – Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen.
Wichtig: Stelle den Antrag immer vor Beginn des Vorhabens. Als Vorhabensbeginn gilt bereits der Abschluss eines Liefer- oder Kreditvertrags. Halte Businessplan, Finanzplan und – je nach Programm – eine Tragfähigkeitsbescheinigung bereit.
Die vollständige Antrags-Checkliste mit allen Dokumenten und Nachweisen findest du weiter unten auf dieser Seite.
Antrags-Checkliste: Mittelstandsförderung – B.I.2 – Kurzberatung Schritt für Schritt
Diese Checkliste führt dich von der Prüfung der Förderfähigkeit über die Antragsunterlagen bis zum Verwendungsnachweis. Sie nennt zu jedem Schritt die typischen Dokumente und Nachweise, die Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA) erfahrungsgemäß verlangt. Dein Fortschritt wird lokal in deinem Browser gespeichert – ohne Konto, ohne Upload.
1. Vorbereitung
Bevor du irgendetwas unterschreibst oder bestellst.
Dokumente & Nachweise
- Kurzprofil des Vorhabens (1 Seite)
- Nachweis der Zugehörigkeit zur Zielgruppe
- ggf. Meldebescheinigung / Betriebsstätte in der Region
Dokumente & Nachweise
- Zeitplan mit geplantem Start
- Angebote statt unterschriebener Verträge
Dokumente & Nachweise
- Personalausweis / Reisepass (Kopie)
- Tabellarischer Lebenslauf mit fachlicher Qualifikation
- Nachweise zur Qualifikation (Zeugnisse, Meisterbrief, Zertifikate)
- Nachweis Betriebsstätte bzw. Wohnsitz im Fördergebiet
Dokumente & Nachweise
- Beraterprofil / Registrierungsnachweis
- Beratungsangebot mit Tagessätzen und Umfang
2. Antrag stellen
Der eigentliche Antragsweg bei Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA).
Dokumente & Nachweise
- Zugang zum Antragsportal bzw. Antragsformular des Fördergebers
- Kontakt zur Ansprechstelle bei Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA)
Dokumente & Nachweise
- Kosten- und Finanzierungsplan zum Vorhaben
- 2–3 Vergleichsangebote je größerer Position
- Nachweis der Eigenmittel (Kontoauszug, Zusagen)
Dokumente & Nachweise
- Unterschriebenes Antragsformular
- Anlagenverzeichnis
- Eingangsbestätigung / Antragsnummer sichern
Dokumente & Nachweise
- Fristenübersicht
- Protokoll aller Kontakte mit dem Fördergeber
3. Nach der Bewilligung
Auflagen, Nachweise und Auszahlung.
Dokumente & Nachweise
- Zuwendungs-/Darlehensbescheid
- Nebenbestimmungen (z. B. ANBest-P)
- Annahmeerklärung fristgerecht zurücksenden
Dokumente & Nachweise
- Rechnungen und Zahlungsnachweise
- Stunden-/Tätigkeitsnachweise (bei Personal- oder Beratungsförderung)
- Fotodokumentation bzw. Ergebnisberichte
Dokumente & Nachweise
- Abschluss-/Beratungsbericht
- Belegliste mit allen Rechnungen
- Sachbericht zum Vorhaben
Dokumente & Nachweise
- Bescheid und Auszahlungsbelege für die Buchhaltung
- Notiz zur steuerlichen Einordnung
Die Checkliste bildet den typischen Ablauf ab. Maßgeblich sind immer die aktuellen Antragsunterlagen und Richtlinien von Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA).
Unsicher, welches Programm besser passt? Stelle Mittelstandsförderung – B.I.2 – Kurzberatung bis zu zwei weiteren Förderungen gegenüber – Quote, Maximalbetrag, Voraussetzungen, Fristen und Antragsweg direkt nebeneinander.
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Antragsfristen, Budgetrunden oder dein eigener Stichtag: Trage das Datum ein und wir erinnern dich rechtzeitig per E-Mail – kostenlos und jederzeit abbestellbar.
Zuletzt redaktionell geprüft: 2026-08-14. Angaben ohne Gewähr – maßgeblich sind die jeweils gültigen Förderrichtlinien des Fördergebers. Datenquelle: Förderdatenbank des Bundes.
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