Förderprogramme direkt vergleichen

Wähle bis zu drei Programme aus und stelle Förderquote, Maximalbetrag, Voraussetzungen, Fristen und Antragsweg nebeneinander. So erkennst du sofort, welche Förderung am besten zu deinem Vorhaben passt – und welche Programme sich kombinieren lassen.

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KriteriumFörderung der Niederlassung von Ärztinnen und Ärzten im ländlichen RaumWenn Sie als Ärztin oder Arzt eine Praxis im ländlichen Raum eröffnen beziehungsweise übernehmen möchten oder Ihre Praxis barrierefrei gestalten möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.Details →GründungszuschussZuschuss zur Sicherung des Lebensunterhalts in den ersten 15 Monaten der Selbstständigkeit.Details →
FördergeberThüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und FamilieBundesagentur für Arbeit
Ebene / RegionLand · ThüringenBund · Bundesweit
FörderartZuschussZuschuss
PhaseGründung, Wachstum, NachfolgeGründung
Förderquoteabhängig von Vorhaben und Bonität100 % des ALG-I-Satzes + 300 € Pauschale
Maximalbetragbis zu 40.000 €ca. 15.000–20.000 € über 15 Monate
ZielgruppeGründerinnen und Gründer, Unternehmen in ThüringenGründerinnen und Gründer aus der Arbeitslosigkeit (ALG I)
Voraussetzungen
  • Träger von Medizinischen Versorgungszentren, die im Rahmen der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung eine Zweig- beziehungsweise Filialpraxis gründen oder übernehmen.
  • Sie benötigen die Zustimmung des Zulassungsausschusses für Ärzte hinsichtlich der Praxisneugründung oder Übernahme eines Vertragsarztsitzes beziehungsweise die Genehmigung einer Zweig- oder Filialpraxis durch die KVT.
  • Ihre Praxis muss sich in einer Gemeinde des Freistaats Thüringen befinden.
  • Sie müssen sich verpflichten, die Niederlassung für mindestens 60 Monate aufrechtzuerhalten und dort die ärztliche Tätigkeit in diesem Zeitraum auch tatsächlich auszuüben.
  • Mindestens 150 Tage Restanspruch auf ALG I
  • Hauptberufliche Selbstständigkeit (mind. 15 Std./Woche)
  • Tragfähigkeitsbescheinigung einer fachkundigen Stelle (IHK, HWK, Steuerberater)
  • Businessplan mit Finanzplanung
FristLaufend – keine feste Frist, Antrag jedoch vor VorhabensbeginnLaufend – keine feste Frist, Antrag jedoch vor Vorhabensbeginn
AntragswegAntrag über Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA) – Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen.Antrag bei der zuständigen Agentur für Arbeit – vor Aufnahme der Selbstständigkeit Beratungstermin vereinbaren.

Stand: 2026-08-14. Konditionen und Fristen ändern sich laufend – prüfe die Angaben vor der Antragstellung direkt beim Fördergeber. Wichtig: Anträge grundsätzlich vor Vorhabensbeginn stellen.