ThüringenZuschuss

Förderung der Niederlassung von Ärztinnen und Ärzten im ländlichen Raum

Wenn Sie als Ärztin oder Arzt eine Praxis im ländlichen Raum eröffnen beziehungsweise übernehmen möchten oder Ihre Praxis barrierefrei gestalten möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Maximale Förderung

bis zu 40.000 €

Förderquote

abhängig von Vorhaben und Bonität

Worum geht es bei Förderung der Niederlassung von Ärztinnen und Ärzten im ländlichen Raum?

Der Freistaat Thüringen unterstützt Ihre Niederlassung als Ärztin oder Arzt im ländlichen Raum. Sie als Ärztin oder Arzt und auch als Medizinisches Versorgungszentrum erhalten die Förderung für Investitionen im Rahmen einer Neugründung oder Übernahme einer Praxis und/oder Zweig- beziehungsweise Filialpraxis und für Vorhaben zum Ausbau der Barrierefreiheit. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses für die Neugründung oder Übernahme einer Praxis beträgt – für Hausärztinnen und Hausärzte sowie Fachärztinnen und Fachärzte – bis zu EUR 40.000 für Investitionen in einer Gemeinde unter 15.000 Einwohnerinnen und Einwohnern, – bis zu EUR 30.000 für Investitionen in einer Gemeinde von 15.000 bis unter 25.000 Einwohnerinnen und Einwohnern, – für konservativ tätige Augenärztinnen und Augenärzte – bis zu EUR 40.000 für Investitionen in einer Gemeinde mit unter 25.000 Einwohnerinnen und Einwohnern je vollem Vertragsarztsitz. Bei Neugründung oder Übernahme einer Zweig- beziehungsweise Filialpraxis in einer Gemeinde mit unter 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern beträgt die Höhe des Zuschusses für Investitionen bis zu EUR 20.000. Für Maßnahmen zur Schaffung von Barrierefreiheit erhalten Sie bis zu EUR 5.000. Reichen Sie Ihren Antrag bitte schriftlich beim Thüringer Landesverwaltungsamt ein.

Die wichtigsten Eckdaten

FördergeberThüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
EbeneLand
RegionThüringen
FörderartZuschuss
PhaseGründung, Wachstum, Nachfolge
Förderquoteabhängig von Vorhaben und Bonität
Maximalbetragbis zu 40.000 €
FristLaufend – keine feste Frist, Antrag jedoch vor Vorhabensbeginn
ZielgruppeGründerinnen und Gründer, Unternehmen in Thüringen
BranchenLandwirtschaft, Gesundheit & Pflege

Voraussetzungen

  • Träger von Medizinischen Versorgungszentren, die im Rahmen der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung eine Zweig- beziehungsweise Filialpraxis gründen oder übernehmen.
  • Sie benötigen die Zustimmung des Zulassungsausschusses für Ärzte hinsichtlich der Praxisneugründung oder Übernahme eines Vertragsarztsitzes beziehungsweise die Genehmigung einer Zweig- oder Filialpraxis durch die KVT.
  • Ihre Praxis muss sich in einer Gemeinde des Freistaats Thüringen befinden.
  • Sie müssen sich verpflichten, die Niederlassung für mindestens 60 Monate aufrechtzuerhalten und dort die ärztliche Tätigkeit in diesem Zeitraum auch tatsächlich auszuüben.

So läuft der Antrag

Antrag über Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA) – Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen.

Wichtig: Stelle den Antrag immer vor Beginn des Vorhabens. Als Vorhabensbeginn gilt bereits der Abschluss eines Liefer- oder Kreditvertrags. Halte Businessplan, Finanzplan und – je nach Programm – eine Tragfähigkeitsbescheinigung bereit.

Die vollständige Antrags-Checkliste mit allen Dokumenten und Nachweisen findest du weiter unten auf dieser Seite.

Antrags-Checkliste: Förderung der Niederlassung von Ärztinnen und Ärzten im ländlichen Raum Schritt für Schritt

Diese Checkliste führt dich von der Prüfung der Förderfähigkeit über die Antragsunterlagen bis zum Verwendungsnachweis. Sie nennt zu jedem Schritt die typischen Dokumente und Nachweise, die Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie erfahrungsgemäß verlangt. Dein Fortschritt wird lokal in deinem Browser gespeichert – ohne Konto, ohne Upload.

Fortschritt12 Schritte

1. Vorbereitung

Bevor du irgendetwas unterschreibst oder bestellst.

  1. Dokumente & Nachweise

    • Kurzprofil des Vorhabens (1 Seite)
    • Nachweis der Zugehörigkeit zur Zielgruppe
    • ggf. Meldebescheinigung / Betriebsstätte in der Region
  2. Dokumente & Nachweise

    • Zeitplan mit geplantem Start
    • Angebote statt unterschriebener Verträge
  3. Dokumente & Nachweise

    • Personalausweis / Reisepass (Kopie)
    • Tabellarischer Lebenslauf mit fachlicher Qualifikation
    • Nachweise zur Qualifikation (Zeugnisse, Meisterbrief, Zertifikate)
    • Nachweis Betriebsstätte bzw. Wohnsitz im Fördergebiet
  4. Dokumente & Nachweise

    • Businessplan (10–20 Seiten)
    • Umsatz- und Rentabilitätsvorschau (3 Jahre)
    • Liquiditätsplan (monatlich, 12–24 Monate)
    • Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan

2. Antrag stellen

Der eigentliche Antragsweg bei Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie.

  1. Dokumente & Nachweise

    • Zugang zum Antragsportal bzw. Antragsformular des Fördergebers
    • Kontakt zur Ansprechstelle bei Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
  2. Dokumente & Nachweise

    • Kosten- und Finanzierungsplan zum Vorhaben
    • 2–3 Vergleichsangebote je größerer Position
    • Nachweis der Eigenmittel (Kontoauszug, Zusagen)
  3. Dokumente & Nachweise

    • Unterschriebenes Antragsformular
    • Anlagenverzeichnis
    • Eingangsbestätigung / Antragsnummer sichern
  4. Dokumente & Nachweise

    • Fristenübersicht
    • Protokoll aller Kontakte mit dem Fördergeber

3. Nach der Bewilligung

Auflagen, Nachweise und Auszahlung.

  1. Dokumente & Nachweise

    • Zuwendungs-/Darlehensbescheid
    • Nebenbestimmungen (z. B. ANBest-P)
    • Annahmeerklärung fristgerecht zurücksenden
  2. Dokumente & Nachweise

    • Rechnungen und Zahlungsnachweise
    • Stunden-/Tätigkeitsnachweise (bei Personal- oder Beratungsförderung)
    • Fotodokumentation bzw. Ergebnisberichte
  3. Dokumente & Nachweise

    • Mittelabrufformular
    • Belegliste mit allen Rechnungen
    • Sachbericht zum Vorhaben
  4. Dokumente & Nachweise

    • Bescheid und Auszahlungsbelege für die Buchhaltung
    • Notiz zur steuerlichen Einordnung

Die Checkliste bildet den typischen Ablauf ab. Maßgeblich sind immer die aktuellen Antragsunterlagen und Richtlinien von Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie.

Unsicher, welches Programm besser passt? Stelle Förderung der Niederlassung von Ärztinnen und Ärzten im ländlichen Raum bis zu zwei weiteren Förderungen gegenüber – Quote, Maximalbetrag, Voraussetzungen, Fristen und Antragsweg direkt nebeneinander.

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Fristen-Alert für Förderung der Niederlassung von Ärztinnen und Ärzten im ländlichen Raum

Antragsfristen, Budgetrunden oder dein eigener Stichtag: Trage das Datum ein und wir erinnern dich rechtzeitig per E-Mail – kostenlos und jederzeit abbestellbar.

Zuletzt redaktionell geprüft: 2026-08-14. Angaben ohne Gewähr – maßgeblich sind die jeweils gültigen Förderrichtlinien des Fördergebers. Datenquelle: Förderdatenbank des Bundes.

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