Was Landesförderbanken sind
Landesförderbanken sind öffentlich-rechtliche Institute, die im Auftrag der Bundesländer zinsgünstige Kredite, Bürgschaften und in manchen Fällen nicht rückzahlbare Zuschüsse an Gründer und kleine Unternehmen vergeben – ergänzend zu Bundesprogrammen wie KfW-Startgeld oder Gründungszuschuss, meist regional zugeschnitten und über die Hausbank oder direkt beantragbar.
Jedes Bundesland hat mindestens ein solches Institut: NRW.Bank in Nordrhein-Westfalen, LfA Förderbank Bayern, IBB in Berlin, L-Bank in Baden-Württemberg, WIBank in Hessen, um nur einige zu nennen.
Überblick: wichtige Landesförderbanken
| Bundesland | Förderbank | Schwerpunkt |
|---|---|---|
| Nordrhein-Westfalen | NRW.Bank | Gründerkredite, Meistergründungsprämie |
| Bayern | LfA Förderbank Bayern | Gründerkredite, Innovationsförderung |
| Berlin | IBB (Investitionsbank Berlin) | Gründungszuschüsse, Digitalisierung |
| Baden-Württemberg | L-Bank | Gründerkredite, Liquiditätshilfen |
| Hessen | WIBank | Mikrodarlehen, Gründungszuschüsse |
Fast jedes Bundesland hat vergleichbare Programme – ein Blick auf die eigene Landesförderbank lohnt sich unabhängig vom Wohnort.

Typische Förderarten in den Ländern
- Gründerkredite mit vergünstigtem Zinssatz, oft ab ca. 5.000 € bis in den sechsstelligen Bereich
- Zuschüsse für spezifische Zielgruppen (z. B. Handwerksmeister, Frauen in der Selbstständigkeit, digitale Geschäftsmodelle), meist ca. 2.500–15.000 €
- Bürgschaften, die fehlende Sicherheiten gegenüber der Hausbank ersetzen
- Beratungsförderung, die externe Beratungskosten teilweise übernimmt
Beispiel: Meistergründungsprämie NRW
Ein bekanntes Beispiel ist die Meistergründungsprämie in Nordrhein-Westfalen: Handwerksmeisterinnen und -meister, die einen Betrieb gründen oder übernehmen, erhalten einen einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschuss von ca. 7.500 €. Voraussetzung ist unter anderem die Eintragung in die Handwerksrolle und die Gründung innerhalb einer bestimmten Frist nach Meisterprüfung.
Vergleichbare, aber unterschiedlich ausgestaltete Programme gibt es auch in anderen Bundesländern – ein Vergleich mit der jeweiligen Handwerkskammer lohnt sich.
So läuft der Antrag typischerweise ab
- Passendes Programm der eigenen Landesförderbank identifizieren
- Bei Kreditprogrammen: Antrag über die Hausbank im Durchleitungsverfahren stellen
- Bei reinen Zuschussprogrammen: oft direkte Antragstellung bei Förderbank oder Kammer
- Businessplan und Finanzplan als Grundlage bereitstellen
- Bewilligungsbescheid abwarten, danach Auszahlung nach Programmregeln
Kombination mit Bundesförderung
Landesförderung lässt sich häufig mit Bundesprogrammen kombinieren, etwa einem KfW-Startgeld für die Anschubfinanzierung und einem Landeszuschuss für spezifische Investitionen. Eine Doppelförderung derselben Kosten ist jedoch ausgeschlossen – das muss vorab mit der Förderbank abgestimmt werden.
Wichtiger Hinweis: Fördersätze, Programme und Voraussetzungen ändern sich regelmäßig und unterscheiden sich je Bundesland erheblich. Alle genannten Beträge sind ca.-Angaben zum Redaktionsstand – verbindlich ist immer die aktuelle Förderrichtlinie der jeweiligen Landesförderbank.
Häufige Fragen
Was sind Landesförderbanken?+
Jedes Bundesland betreibt eine eigene Förderbank (z. B. NRW.Bank, LfA Förderbank Bayern, IBB Berlin), die zinsgünstige Kredite, Bürgschaften und teils Zuschüsse für Gründer und kleine Unternehmen anbietet.
Kann ich Landesförderung mit Bundesförderung kombinieren?+
In vielen Fällen ja – etwa Landeszuschuss plus KfW-Startgeld. Wichtig ist, Überschneidungen (keine Doppelförderung derselben Kosten) vorab mit der Förderbank zu klären.
Wie hoch sind typische Förderbeträge?+
Das ist sehr programmabhängig: Kredite reichen von ca. 5.000 € bis in den sechsstelligen Bereich, reine Zuschüsse liegen oft im Bereich von ca. 2.500–15.000 €.
Muss ich im jeweiligen Bundesland wohnen?+
In der Regel muss der Betriebssitz bzw. die Betriebsstätte im jeweiligen Bundesland liegen, nicht zwingend der Wohnsitz der Gründerin oder des Gründers.
Wie beantrage ich Landesförderung?+
Meist über die Hausbank im sogenannten Durchleitungsverfahren, bei einigen Zuschussprogrammen auch direkt bei der Landesförderbank oder über regionale Wirtschaftsförderungen.
Gibt es Förderung speziell für Handwerksmeister?+
Ja, z. B. die Meistergründungsprämie in NRW mit einem Zuschuss von ca. 7.500 € für Meisterinnen und Meister, die einen Betrieb gründen oder übernehmen.
Was ist der Unterschied zwischen Kredit und Zuschuss?+
Ein Kredit muss zurückgezahlt werden, wenn auch oft zu vergünstigten Zinsen. Ein Zuschuss ist nicht rückzahlbar, dafür meist an strengere Voraussetzungen und Zweckbindung geknüpft.
Wo finde ich alle Programme meines Bundeslandes?+
Am besten direkt auf der Website der jeweiligen Landesförderbank oder über die Förderdatenbank des Bundes, die alle Programme nach Bundesland filtert.
Ändern sich diese Programme oft?+
Ja, Fördersätze, Laufzeiten und Voraussetzungen werden regelmäßig angepasst. Alle hier genannten Beträge sind ca.-Angaben und sollten vor Antragstellung aktuell geprüft werden.
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Geprüft & belegt
- Letzte Prüfung
- 14. August 2026
- Nächste Prüfung
- 12. November 2026 (alle 90 Tage)
- Geprüft von
- Gründer-Guru RedaktionFachredaktion Gründung, Steuern & Förderung
Verwendete Quellen
- Förderdatenbank des Bundes – Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
- Gründungszuschuss – Merkblatt und Antrag – Bundesagentur für Arbeit
- § 93 SGB III – Gründungszuschuss – Bundesministerium der Justiz
