EÜR oder Bilanz – was gilt für dich?
Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ist die einfache Form der Gewinnermittlung: Betriebseinnahmen minus Betriebsausgaben, gebucht nach dem Zuflussprinzip. Sie steht Freiberuflern immer offen, Gewerbetreibenden bis 800.000 € Umsatz und 80.000 € Gewinn pro Jahr.
GmbH, UG und eingetragene Kaufleute oberhalb der Grenzen bilanzieren. Der Unterschied ist praktisch: Bilanzierung bedeutet doppelte Buchführung, Inventur und Jahresabschluss – realistisch nicht ohne Steuerberater machbar.
Das Minimal-System in vier Ordnern
- Einnahmen: alle Ausgangsrechnungen, fortlaufend nummeriert.
- Ausgaben: Eingangsrechnungen und Quittungen, sortiert nach Monat.
- Bank: Kontoauszüge, idealerweise ein separates Geschäftskonto.
- Steuern: Voranmeldungen, Bescheide, Schriftverkehr mit dem Finanzamt.
Digital gilt dieselbe Struktur – vier Ordner in der Cloud, ein Beleg pro PDF, Dateiname nach dem Muster 2026-08-14_Lieferant_Betrag.
Belege GoBD-konform erfassen
Die GoBD verlangen Nachvollziehbarkeit, Unveränderbarkeit und zeitnahe Erfassung. Praktisch heißt das: Belege innerhalb von zehn Tagen digitalisieren, keine nachträgliche Bearbeitung im gleichen Dokument und eine Verfahrensdokumentation, die beschreibt, wie du arbeitest. Zwei Seiten reichen dafür aus.
Papierbelege dürfen nach dem Scannen vernichtet werden – Ausnahme: Dokumente mit Originalcharakter wie notarielle Urkunden oder Zollbelege.

Umsatzsteuer richtig behandeln
Wer nicht Kleinunternehmer nach § 19 UStG ist, weist Umsatzsteuer aus, zieht Vorsteuer ab und meldet die Differenz ans Finanzamt. Die Zahllast gehört nicht dir – lege sie auf ein separates Unterkonto, sobald sie eingeht.
| Vorjahres-Zahllast | Turnus |
|---|---|
| über 9.000 € | monatlich |
| 2.000 – 9.000 € | vierteljährlich |
| unter 2.000 € | jährlich möglich |
Mit dem Rechner zur Umsatzsteuer-Voranmeldung ermittelst du die Zahllast in unter einer Minute.
Die Fristen, die zählen
- 10. des Folgemonats: Umsatzsteuer-Voranmeldung (mit Dauerfristverlängerung +1 Monat).
- 10.3. / 10.6. / 10.9. / 10.12.: Einkommensteuer-Vorauszahlungen.
- 31.7. des Folgejahres: Steuererklärung ohne Berater, mit Berater deutlich später.
- 10 Jahre: Aufbewahrung von Rechnungen und Buchungsbelegen.
Software: was Gründer wirklich brauchen
Entscheidend sind drei Funktionen: Rechnungen inklusive E-Rechnung, Bankanbindung mit automatischer Zuordnung und ein Export, den dein Steuerberater lesen kann (DATEV). Alles andere ist Komfort.
Ein separates Geschäftskonto ist die halbe Buchhaltung – siehe unseren Firmenkonto-Vergleich und den Software-Vergleich.
Fünf teure Anfängerfehler
- Privat- und Geschäftskonto vermischen – kostet Stunden bei der Zuordnung.
- Umsatzsteuer als Einnahme verplanen – die häufigste Liquiditätsfalle.
- Belege erst im Dezember sortieren – Vorsteuer geht verloren.
- Kleinbetragsrechnungen ohne Pflichtangaben – Vorsteuerabzug gestrichen.
- Keine Rücklage für die erste Steuernachzahlung samt Vorauszahlung.
Häufige Fragen
Brauche ich als Gründer eine doppelte Buchführung?+
Nein. Einzelunternehmen und Freiberufler dürfen die einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) nutzen, solange Umsatz unter 800.000 € und Gewinn unter 80.000 € pro Jahr liegen. Kapitalgesellschaften wie GmbH und UG sind dagegen immer bilanzierungspflichtig.
Wie lange muss ich Belege aufbewahren?+
Rechnungen und Buchungsbelege zehn Jahre, sonstige Geschäftsunterlagen wie Handelsbriefe sechs Jahre. Die Frist beginnt am Ende des Kalenderjahres, in dem der Beleg entstanden ist. Digitale Belege sind zulässig, wenn sie GoBD-konform unveränderbar gespeichert werden.
Wann muss ich die Umsatzsteuer-Voranmeldung abgeben?+
In den ersten beiden Jahren gilt in der Regel der Monatsrhythmus, danach richtet sich der Turnus nach der Vorjahres-Zahllast. Abgabe ist jeweils der 10. des Folgemonats – mit Dauerfristverlängerung einen Monat später.
Lohnt sich ein Steuerberater von Anfang an?+
Für die laufende Buchhaltung meist nicht, für den Jahresabschluss fast immer. Ein guter Mittelweg: Belege selbst digital erfassen und nur die Jahreserklärung vom Steuerberater prüfen lassen – das senkt das Honorar deutlich.
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Geprüft & belegt
- Letzte Prüfung
- 14. August 2026
- Nächste Prüfung
- 12. Dezember 2026 (alle 120 Tage)
- Geprüft von
- Gründer-Guru RedaktionFachredaktion Gründung, Steuern & Förderung
Verwendete Quellen
- § 14 GewO – Anzeigepflicht Gewerbe – Bundesministerium der Justiz
- § 19 UStG – Kleinunternehmerregelung – Bundesministerium der Justiz
- Existenzgründungsportal – Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
