Was macht eine Rechnung rechtsgültig?
Eine Rechnung ist ein Dokument, das eine Lieferung oder Leistung abrechnet und – bei ordnungsgemäßer Ausstellung nach § 14 UStG – den Vorsteuerabzug beim Empfänger ermöglicht. Pflichtangaben sind u. a. vollständige Anschriften, Steuernummer oder USt-IdNr., Ausstellungsdatum, fortlaufende Rechnungsnummer, Leistungsbeschreibung, Zeitpunkt der Leistung sowie Entgelt und Steuersatz. Fehlt eine Pflichtangabe, kann der Vorsteuerabzug versagt werden.
Die Pflichtangaben im Überblick
| Angabe | Beispiel |
|---|---|
| Name & Anschrift Aussteller | Max Mustermann, Musterstr. 1, 10115 Berlin |
| Name & Anschrift Empfänger | Firma Beispiel GmbH, ... |
| Steuernummer oder USt-IdNr. | 12/345/67890 |
| Rechnungsdatum | 12.02.2026 |
| Fortlaufende Rechnungsnummer | 2026-014 |
| Menge & Art der Leistung | 10 Std. Webdesign-Beratung |
| Leistungszeitpunkt | Januar 2026 |
| Entgelt nach Steuersätzen | 1.000,00 € netto |
| Steuersatz/-betrag oder Befreiungshinweis | 19 % = 190,00 € |
Rechnung als Kleinunternehmer
Wer die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG nutzt, weist keine Umsatzsteuer aus, muss aber trotzdem alle übrigen Pflichtangaben einhalten und zusätzlich einen Hinweis aufnehmen:
„Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.”
Fehlt dieser Hinweis, kann das als fehlerhafte Rechnung gewertet werden – auch wenn inhaltlich korrekt keine Steuer anfällt.

Kleinbetragsrechnungen bis 250 €
Für Rechnungen bis 250 € brutto gelten nach § 33 UStDV vereinfachte Anforderungen:
- Vollständiger Name und Anschrift des leistenden Unternehmens
- Ausstellungsdatum
- Menge und Art der Leistung
- Entgelt und Steuerbetrag in einer Summe sowie der Steuersatz
Nicht nötig: Empfängeranschrift, fortlaufende Rechnungsnummer, gesonderter Steuerausweis in Cent-Genauigkeit.
E-Rechnungspflicht ab 2025
Seit 2025 gilt schrittweise eine Pflicht zur elektronischen Rechnung im B2B-Bereich für inländische Umsätze, in strukturierten Formaten wie XRechnung oder ZUGFeRD. Für die Ausstellung gelten Übergangsfristen, für den Empfang elektronischer Rechnungen müssen Unternehmen bereits ab 2025 grundsätzlich in der Lage sein. Die genauen Übergangsfristen für die eigene Ausstellungspflicht hängen vom Umsatz ab – im Zweifel beim Steuerberater die aktuell geltende Frist erfragen.
Rechnung korrigieren oder stornieren
Fehler auf einer bereits verschickten Rechnung dürfen nicht einfach in der Originaldatei geändert werden. Üblich sind zwei Wege:
- Rechnungskorrektur: neues Dokument mit Verweis auf die ursprüngliche Rechnungsnummer und den korrigierten Werten
- Stornorechnung + Neuausstellung: die alte Rechnung wird vollständig storniert, eine neue mit neuer Nummer erstellt
Aufbewahrungsfristen und Archivierung
| Dokument | Aufbewahrungsfrist |
|---|---|
| Ausgangsrechnungen | i. d. R. 8 Jahre |
| Eingangsrechnungen | i. d. R. 8 Jahre |
| Sonstige Buchungsbelege | i. d. R. 8 Jahre |
Die Frist beginnt am Ende des Kalenderjahres der Ausstellung. Digitale Archivierung ist zulässig, sollte aber unveränderbar (z. B. als PDF/A) erfolgen.
Einfaches Muster zum Nachbauen
Ein minimaler Aufbau für eine korrekte Rechnung:
- Kopf: Absenderadresse, Rechnungsempfänger, Rechnungsnummer, Datum
- Betreff: „Rechnung Nr. 2026-014”
- Tabelle: Position, Beschreibung, Menge, Einzelpreis, Gesamtpreis netto
- Summenblock: Zwischensumme netto, Umsatzsteuer (Satz + Betrag oder Hinweis § 19 UStG), Bruttosumme
- Fußzeile: Zahlungsziel, Bankverbindung, Steuernummer/USt-IdNr.
Wer regelmäßig Rechnungen schreibt, sollte diesen Aufbau als Vorlage in einer Buchhaltungssoftware hinterlegen, um Fehler und Lücken bei der Nummerierung zu vermeiden.
Häufige Fragen
Welche Pflichtangaben muss eine Rechnung enthalten?+
Nach § 14 UStG u. a.: vollständiger Name und Anschrift von Rechnungssteller und -empfänger, Steuernummer oder USt-IdNr., Rechnungsdatum, fortlaufende Rechnungsnummer, Menge und Art der Leistung, Zeitpunkt der Leistung, Entgelt nach Steuersätzen, Steuersatz bzw. Hinweis auf Steuerbefreiung.
Was ist eine fortlaufende Rechnungsnummer?+
Eine eindeutige, einmalig vergebene Nummer, die Lücken oder Dopplungen vermeidet. Üblich sind Formate wie 2026-001, RE-2026-0142 oder Jahr-Monat-laufende Nummer.
Wie schreibt ein Kleinunternehmer eine Rechnung?+
Wie eine normale Rechnung, aber ohne Umsatzsteuer-Ausweis, dafür mit dem Pflichthinweis: „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.”
Was ist eine Kleinbetragsrechnung?+
Eine Rechnung bis 250 € brutto (§ 33 UStDV), für die vereinfachte Pflichtangaben gelten: Name/Anschrift des Ausstellers, Datum, Leistungsbeschreibung, Entgelt und Steuersatz genügen – Rechnungsnummer und Empfängeranschrift sind nicht zwingend.
Wie lange muss ich Rechnungen aufbewahren?+
Rechnungen unterliegen einer gesetzlichen Aufbewahrungspflicht von in der Regel 8 Jahren (ab 2025 verkürzt gegenüber früher 10 Jahren), ab dem Ende des Kalenderjahres der Ausstellung.
Muss ich Rechnungen elektronisch stellen?+
Für B2B-Umsätze im Inland gilt ab 2025 schrittweise die E-Rechnungspflicht in strukturierten Formaten (z. B. XRechnung, ZUGFeRD). Für Kleinstunternehmen und Übergangsjahre gelten Erleichterungen – aktuelle Fristen beim Steuerberater oder Finanzamt prüfen.
Was passiert, wenn eine Pflichtangabe fehlt?+
Der Kunde kann die Vorsteuer nicht abziehen und die Rechnung zurückweisen. Bei eigener Prüfung durch das Finanzamt drohen Beanstandungen, im Wiederholungsfall auch Bußgelder.
Wie berechne ich die Umsatzsteuer korrekt?+
Nettobetrag mit dem passenden Steuersatz (19 % Regelsatz, 7 % ermäßigt) multiplizieren und getrennt ausweisen. Bei mehreren Steuersätzen müssen alle Positionen getrennt aufgeführt werden.
Kann ich eine Rechnung nachträglich korrigieren?+
Ja, über eine Rechnungskorrektur oder Stornorechnung mit Verweis auf die ursprüngliche Rechnungsnummer. Eine einfache Änderung der Originaldatei ist nicht zulässig.
Brauche ich eine spezielle Software zum Rechnungenschreiben?+
Nicht zwingend, aber empfehlenswert ab dem ersten laufenden Geschäftsbetrieb – sie erleichtert fortlaufende Nummerierung, Archivierung und ab 2025 zunehmend auch die E-Rechnungs-Pflichtformate.
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Geprüft & belegt
- Letzte Prüfung
- 14. August 2026
- Nächste Prüfung
- 12. Dezember 2026 (alle 120 Tage)
- Geprüft von
- Gründer-Guru RedaktionFachredaktion Gründung, Steuern & Förderung
Verwendete Quellen
- § 14 GewO – Anzeigepflicht Gewerbe – Bundesministerium der Justiz
- § 19 UStG – Kleinunternehmerregelung – Bundesministerium der Justiz
- Existenzgründungsportal – Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
