Schleswig-HolsteinZuschuss

Betriebliche Innovationsförderung SH

Zuschuss für Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsprojekte in Schleswig-Holstein.

Maximale Förderung

bis 250.000 €

Förderquote

bis 50 % der Projektkosten

Worum geht es bei Betriebliche Innovationsförderung SH?

Zuschuss für Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsprojekte in Schleswig-Holstein. Auch Machbarkeitsstudien und Innovationsberatung sind förderfähig. Träger ist WTSH / Land Schleswig-Holstein. Die Förderung gilt für Vorhaben in Schleswig-Holstein; Konditionen, Fristen und Antragsformulare sollten vor der Antragstellung beim Fördergeber geprüft werden, da sich Programme regelmäßig ändern.

Die wichtigsten Eckdaten

FördergeberWTSH / Land Schleswig-Holstein
EbeneLand
RegionSchleswig-Holstein
FörderartZuschuss
PhaseGründung, Wachstum
Förderquotebis 50 % der Projektkosten
Maximalbetragbis 250.000 €
FristLaufend – keine feste Frist, Antrag jedoch vor Vorhabensbeginn
ZielgruppeInnovative Unternehmen in SH
BranchenTechnologie, IT & Software

Voraussetzungen

  • Betriebsstätte oder Vorhaben in Schleswig-Holstein
  • Tragfähiges Gründungs- bzw. Investitionskonzept
  • Antragstellung vor Vorhabensbeginn

So läuft der Antrag

Antrag über die WTSH.

Wichtig: Stelle den Antrag immer vor Beginn des Vorhabens. Als Vorhabensbeginn gilt bereits der Abschluss eines Liefer- oder Kreditvertrags. Halte Businessplan, Finanzplan und – je nach Programm – eine Tragfähigkeitsbescheinigung bereit.

Die vollständige Antrags-Checkliste mit allen Dokumenten und Nachweisen findest du weiter unten auf dieser Seite.

Antrags-Checkliste: Betriebliche Innovationsförderung SH Schritt für Schritt

Diese Checkliste führt dich von der Prüfung der Förderfähigkeit über die Antragsunterlagen bis zum Verwendungsnachweis. Sie nennt zu jedem Schritt die typischen Dokumente und Nachweise, die WTSH / Land Schleswig-Holstein erfahrungsgemäß verlangt. Dein Fortschritt wird lokal in deinem Browser gespeichert – ohne Konto, ohne Upload.

Fortschritt12 Schritte

1. Vorbereitung

Bevor du irgendetwas unterschreibst oder bestellst.

  1. Dokumente & Nachweise

    • Kurzprofil des Vorhabens (1 Seite)
    • Nachweis der Zugehörigkeit zur Zielgruppe
    • ggf. Meldebescheinigung / Betriebsstätte in der Region
  2. Dokumente & Nachweise

    • Zeitplan mit geplantem Start
    • Angebote statt unterschriebener Verträge
  3. Dokumente & Nachweise

    • Personalausweis / Reisepass (Kopie)
    • Tabellarischer Lebenslauf mit fachlicher Qualifikation
    • Nachweise zur Qualifikation (Zeugnisse, Meisterbrief, Zertifikate)
    • Nachweis Betriebsstätte bzw. Wohnsitz im Fördergebiet
  4. Dokumente & Nachweise

    • Businessplan (10–20 Seiten)
    • Umsatz- und Rentabilitätsvorschau (3 Jahre)
    • Liquiditätsplan (monatlich, 12–24 Monate)
    • Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan

2. Antrag stellen

Der eigentliche Antragsweg bei WTSH / Land Schleswig-Holstein.

  1. Dokumente & Nachweise

    • Zugang zum Antragsportal bzw. Antragsformular des Fördergebers
    • Kontakt zur Ansprechstelle bei WTSH / Land Schleswig-Holstein
  2. Dokumente & Nachweise

    • Kosten- und Finanzierungsplan zum Vorhaben
    • 2–3 Vergleichsangebote je größerer Position
    • Nachweis der Eigenmittel (Kontoauszug, Zusagen)
  3. Dokumente & Nachweise

    • Unterschriebenes Antragsformular
    • Anlagenverzeichnis
    • Eingangsbestätigung / Antragsnummer sichern
  4. Dokumente & Nachweise

    • Fristenübersicht
    • Protokoll aller Kontakte mit dem Fördergeber

3. Nach der Bewilligung

Auflagen, Nachweise und Auszahlung.

  1. Dokumente & Nachweise

    • Zuwendungs-/Darlehensbescheid
    • Nebenbestimmungen (z. B. ANBest-P)
    • Annahmeerklärung fristgerecht zurücksenden
  2. Dokumente & Nachweise

    • Rechnungen und Zahlungsnachweise
    • Stunden-/Tätigkeitsnachweise (bei Personal- oder Beratungsförderung)
    • Fotodokumentation bzw. Ergebnisberichte
  3. Dokumente & Nachweise

    • Mittelabrufformular
    • Belegliste mit allen Rechnungen
    • Sachbericht zum Vorhaben
  4. Dokumente & Nachweise

    • Bescheid und Auszahlungsbelege für die Buchhaltung
    • Notiz zur steuerlichen Einordnung

Die Checkliste bildet den typischen Ablauf ab. Maßgeblich sind immer die aktuellen Antragsunterlagen und Richtlinien von WTSH / Land Schleswig-Holstein.

Unsicher, welches Programm besser passt? Stelle Betriebliche Innovationsförderung SH bis zu zwei weiteren Förderungen gegenüber – Quote, Maximalbetrag, Voraussetzungen, Fristen und Antragsweg direkt nebeneinander.

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Fristen-Alert für Betriebliche Innovationsförderung SH

Antragsfristen, Budgetrunden oder dein eigener Stichtag: Trage das Datum ein und wir erinnern dich rechtzeitig per E-Mail – kostenlos und jederzeit abbestellbar.

Zuletzt redaktionell geprüft: 2026-08-14. Angaben ohne Gewähr – maßgeblich sind die jeweils gültigen Förderrichtlinien des Fördergebers.

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