Landesprogramm Wirtschaft 2021–2027 – Einstiegsförderung für Innovationsvorhaben von KMU (EIK) – Seed-Bonus und SeedInvest-Bonus
Wenn Sie als kleines Start-up-Unternehmen ein innovatives und wachstumsorientiertes Geschäftsmodell aufbauen und skalieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Maximale Förderung
bis zu 120.000 €
Förderquote
bis zu 80 %
Worum geht es bei Landesprogramm Wirtschaft 2021–2027 – Einstiegsförderung für Innovationsvorhaben von KMU (EIK) – Seed-Bonus und SeedInvest-Bonus?
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt im Rahmen des Landesprogramms Wirtschaft 2021–2027 aus Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) Sie als Start-up beim Aufbau und bei der Skalierung innovativer und wachstumsorientierter Geschäftsmodelle mit dem Seed-Bonus oder dem SeedInvest-Bonus. Im Rahmen des Seed-Bonus bekommen Sie die Förderung für folgende Vorhaben: – Forschung und Entwicklung, – Prototypenentwicklung und -test, – zielgruppenspezifische Anwendungsentwicklungen, Entwicklungen für Pilotanwendungen, – Produktdesign sowie – Einrichtung einer Produktfertigung. Im Rahmen des SeedInvest-Bonus bekommen Sie die Förderung für Investitionen in Instrumente und Ausrüstung, vor allem in Produktionseinrichtungen, Hardware und Software. Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt im Seed-Bonus und im SeedInvest-Bonus bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Ihre zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mindestens EUR 15.000 und dürfen für den Seed-Bonus nicht mehr als EUR 120.000 und für den SeedInvest-Bonus nicht mehr als EUR 50.000 betragen. Sie können die Förderung für insgesamt höchstens 3 Vorhaben bekommen. Das Antragsverfahren ist zweistufig. Richten Sie in der 1.
Die wichtigsten Eckdaten
| Fördergeber | Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus |
|---|---|
| Ebene | Land |
| Region | Schleswig-Holstein |
| Förderart | Zuschuss |
| Phase | Vorgründung, Gründung, Wachstum |
| Förderquote | bis zu 80 % |
| Maximalbetrag | bis zu 120.000 € |
| Frist | Laufend – keine feste Frist, Antrag jedoch vor Vorhabensbeginn |
| Zielgruppe | Unternehmen, Gründerinnen und Gründer in Schleswig-Holstein |
| Branchen | Gastronomie & Tourismus, IT & Technologie, Kultur & Kreativwirtschaft |
Voraussetzungen
- Ihr Start-up muss ein innovatives, skalierbares Geschäftsmodell aufweisen.
- Ihr Vorhaben muss • dem Innovationsgrad gemäß Definition der RIS3.SH entsprechen
- eine ökonomische Bedeutung für die nachhaltige Wertschöpfung erwarten lassen.
- Sie führen das Vorhaben in Schleswig-Holstein durch und verwerten dort die gewonnenen Erkenntnisse.
- Sie müssen die Gesamtfinanzierung des Vorhabens sicherstellen.
- Sie setzen die Maßnahme innerhalb folgender Zeiträume um: • Seed-Bonus: möglichst innerhalb von 8, höchstens jedoch innerhalb von 10 Kalendermonaten
So läuft der Antrag
Antrag über Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH (WTSH) – Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen.
Wichtig: Stelle den Antrag immer vor Beginn des Vorhabens. Als Vorhabensbeginn gilt bereits der Abschluss eines Liefer- oder Kreditvertrags. Halte Businessplan, Finanzplan und – je nach Programm – eine Tragfähigkeitsbescheinigung bereit.
Die vollständige Antrags-Checkliste mit allen Dokumenten und Nachweisen findest du weiter unten auf dieser Seite.
Antrags-Checkliste: Landesprogramm Wirtschaft 2021–2027 – Einstiegsförderung für Innovationsvorhaben von KMU (EIK) – Seed-Bonus und SeedInvest-Bonus Schritt für Schritt
Diese Checkliste führt dich von der Prüfung der Förderfähigkeit über die Antragsunterlagen bis zum Verwendungsnachweis. Sie nennt zu jedem Schritt die typischen Dokumente und Nachweise, die Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus erfahrungsgemäß verlangt. Dein Fortschritt wird lokal in deinem Browser gespeichert – ohne Konto, ohne Upload.
1. Vorbereitung
Bevor du irgendetwas unterschreibst oder bestellst.
Dokumente & Nachweise
- Kurzprofil des Vorhabens (1 Seite)
- Nachweis der Zugehörigkeit zur Zielgruppe
- ggf. Meldebescheinigung / Betriebsstätte in der Region
Dokumente & Nachweise
- Zeitplan mit geplantem Start
- Angebote statt unterschriebener Verträge
Dokumente & Nachweise
- Personalausweis / Reisepass (Kopie)
- Tabellarischer Lebenslauf mit fachlicher Qualifikation
- Nachweise zur Qualifikation (Zeugnisse, Meisterbrief, Zertifikate)
- Nachweis Betriebsstätte bzw. Wohnsitz im Fördergebiet
Dokumente & Nachweise
- Businessplan (10–20 Seiten)
- Umsatz- und Rentabilitätsvorschau (3 Jahre)
- Liquiditätsplan (monatlich, 12–24 Monate)
- Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan
2. Antrag stellen
Der eigentliche Antragsweg bei Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus.
Dokumente & Nachweise
- Zugang zum Antragsportal bzw. Antragsformular des Fördergebers
- Kontakt zur Ansprechstelle bei Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Dokumente & Nachweise
- Kosten- und Finanzierungsplan zum Vorhaben
- 2–3 Vergleichsangebote je größerer Position
- Nachweis der Eigenmittel (Kontoauszug, Zusagen)
Dokumente & Nachweise
- Unterschriebenes Antragsformular
- Anlagenverzeichnis
- Eingangsbestätigung / Antragsnummer sichern
Dokumente & Nachweise
- Fristenübersicht
- Protokoll aller Kontakte mit dem Fördergeber
3. Nach der Bewilligung
Auflagen, Nachweise und Auszahlung.
Dokumente & Nachweise
- Zuwendungs-/Darlehensbescheid
- Nebenbestimmungen (z. B. ANBest-P)
- Annahmeerklärung fristgerecht zurücksenden
Dokumente & Nachweise
- Rechnungen und Zahlungsnachweise
- Stunden-/Tätigkeitsnachweise (bei Personal- oder Beratungsförderung)
- Fotodokumentation bzw. Ergebnisberichte
Dokumente & Nachweise
- Mittelabrufformular
- Belegliste mit allen Rechnungen
- Sachbericht zum Vorhaben
Dokumente & Nachweise
- Bescheid und Auszahlungsbelege für die Buchhaltung
- Notiz zur steuerlichen Einordnung
Die Checkliste bildet den typischen Ablauf ab. Maßgeblich sind immer die aktuellen Antragsunterlagen und Richtlinien von Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus.
Unsicher, welches Programm besser passt? Stelle Landesprogramm Wirtschaft 2021–2027 – Einstiegsförderung für Innovationsvorhaben von KMU (EIK) – Seed-Bonus und SeedInvest-Bonus bis zu zwei weiteren Förderungen gegenüber – Quote, Maximalbetrag, Voraussetzungen, Fristen und Antragsweg direkt nebeneinander.
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Antragsfristen, Budgetrunden oder dein eigener Stichtag: Trage das Datum ein und wir erinnern dich rechtzeitig per E-Mail – kostenlos und jederzeit abbestellbar.
Zuletzt redaktionell geprüft: 2026-08-14. Angaben ohne Gewähr – maßgeblich sind die jeweils gültigen Förderrichtlinien des Fördergebers. Datenquelle: Förderdatenbank des Bundes.
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