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Gründungs­zuschuss-Rechner

In wenigen Klicks siehst du, wie viel Gründungszuschuss dir die Arbeitsagentur maximal auszahlt.

Illustration: Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit mit Euro-Zahlungen über Monate

Voraussetzung: mindestens 150 Tage Restanspruch am Gründungstag.

Beliebte Berechnungen

Fachlich geprüft am 14. August 2026

So wird gerechnet

Förderphase 1 (6 Monate)

Zuschuss/Monat = ALG-1-Betrag + 300 € Pauschale

In den ersten sechs Monaten erhältst du deinen bisherigen ALG-1-Satz plus eine Pauschale von 300 € zur sozialen Absicherung.

Förderphase 2 (weitere 9 Monate, optional)

Zuschuss/Monat = 300 € Pauschale

In der optionalen zweiten Phase wird nur noch die Pauschale von 300 € gezahlt, sofern eine hauptberufliche selbstständige Tätigkeit nachgewiesen wird.

Schritt für Schritt

  1. 1

    ALG-1-Anspruch ermitteln

    Trage deinen monatlichen Arbeitslosengeld-1-Betrag laut Bescheid der Agentur für Arbeit ein.

  2. 2

    Restanspruch prüfen

    Gib die Anzahl der Tage an, die dir noch Anspruch auf ALG 1 zusteht – mindestens 150 Tage sind Voraussetzung für den Gründungszuschuss.

  3. 3

    Förderphase 1 berechnen lassen

    Der Rechner ermittelt automatisch den monatlichen Zuschuss für die ersten sechs Monate aus ALG-1-Betrag plus 300 € Pauschale.

  4. 4

    Förderphase 2 einbeziehen

    Prüfe, ob du die optionale zweite Förderphase über weitere neun Monate mit 300 € Pauschale in Anspruch nehmen willst.

  5. 5

    Tragfähigkeit nachweisen

    Stelle sicher, dass du eine Stellungnahme einer fachkundigen Stelle (z. B. IHK, HWK) zur Tragfähigkeit deines Vorhabens vorlegen kannst.

  6. 6

    Antrag rechtzeitig stellen

    Beantrage den Gründungszuschuss bei deiner Agentur für Arbeit, bevor du dich selbstständig machst – ein nachträglicher Antrag ist ausgeschlossen.

Rechenbeispiel

Beispiel: ALG-1-Bezug von 1.400 € mit 180 Tagen Restanspruch

ALG-1-Betrag/Monat
1.400 €
Restanspruch
180 Tage
Pauschale Phase 1
300 €
Zuschuss Phase 1/Monat
1.700 €
Dauer Phase 1
6 Monate
Zuschuss Phase 2/Monat
300 €
Dauer Phase 2
9 Monate

In den ersten sechs Monaten erhältst du 1.700 € monatlich, danach optional weitere neun Monate 300 € Pauschale – insgesamt bis zu 12.900 € über 15 Monate. Voraussetzung ist ein Restanspruch von mindestens 150 Tagen und eine positive Tragfähigkeitsbescheinigung.

Was ist der Gründungszuschuss?

Der Gründungszuschuss ist eine Ermessensleistung der Agentur für Arbeit für Menschen, die aus dem Bezug von Arbeitslosengeld 1 heraus eine selbstständige Tätigkeit hauptberuflich aufnehmen. Er soll den Übergang in die Selbstständigkeit finanziell absichern.

Im Unterschied zu vielen anderen Fördermitteln handelt es sich um eine Ermessensleistung: Ein Rechtsanspruch besteht nicht, die Agentur für Arbeit entscheidet im Einzelfall über die Bewilligung.

Der Zuschuss gliedert sich in zwei Phasen: eine sechsmonatige Pflichtphase mit ALG-1-Höhe plus Pauschale und eine optionale neunmonatige Anschlussphase mit reiner Pauschale.

Voraussetzungen für den Gründungszuschuss

Wichtigste Voraussetzung ist ein Restanspruch auf Arbeitslosengeld 1 von mindestens 150 Tagen zum Zeitpunkt der Gründung. Außerdem musst du hauptberuflich – also mit mindestens 15 Wochenstunden – selbstständig tätig werden.

Zusätzlich verlangt die Agentur für Arbeit eine Stellungnahme einer fachkundigen Stelle wie IHK, Handwerkskammer oder eines Steuerberaters, die die Tragfähigkeit des Geschäftsvorhabens bestätigt.

  • Restanspruch auf ALG 1 von mindestens 150 Tagen
  • Hauptberufliche Selbstständigkeit (mind. 15 Std./Woche)
  • Tragfähigkeitsbescheinigung einer fachkundigen Stelle
  • Antragstellung vor Beginn der Selbstständigkeit

Ablauf des Antragsverfahrens

Der Antrag wird bei der zuständigen Agentur für Arbeit gestellt, idealerweise mehrere Wochen vor dem geplanten Gründungsdatum. Notwendige Unterlagen sind ein Businessplan, eine Rentabilitätsvorschau, ein Lebenslauf und die Tragfähigkeitsbescheinigung.

Da die Bewilligung im Ermessen der Sachbearbeiter:in liegt, ist eine gute Vorbereitung entscheidend: Ein überzeugender Businessplan und ein klar dargestelltes Geschäftsmodell erhöhen die Erfolgschancen deutlich.

Gründungszuschuss vs. Einstiegsgeld

Wer Bürgergeld statt Arbeitslosengeld 1 bezieht, kann keinen Gründungszuschuss beantragen, sondern das sogenannte Einstiegsgeld – eine vergleichbare, aber anders ausgestaltete Förderung für den Übergang in die Selbstständigkeit aus dem Bürgergeldbezug.

Beide Leistungen verfolgen das gleiche Ziel, unterscheiden sich aber in Höhe, Dauer und Antragsprozess. Ein Wechsel zwischen den Systemen kurz vor der Gründung sollte gut geplant werden.

Steuerliche Behandlung des Gründungszuschusses

Der Gründungszuschuss ist steuerfrei, unterliegt aber dem sogenannten Progressionsvorbehalt: Er erhöht zwar nicht direkt die Steuerlast, kann aber den Steuersatz auf dein übriges Einkommen im jeweiligen Jahr erhöhen.

In der Einkommensteuererklärung musst du den erhaltenen Zuschuss dennoch angeben, damit das Finanzamt den Progressionsvorbehalt korrekt berücksichtigen kann.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Gründungszuschuss 2026?+

Der Gründungszuschuss entspricht in den ersten sechs Monaten deinem bisherigen ALG-1-Betrag zuzüglich einer Pauschale von 300 € monatlich zur sozialen Absicherung. In der optionalen zweiten Phase über weitere neun Monate wird nur noch die 300-€-Pauschale gezahlt.

Wer hat Anspruch auf den Gründungszuschuss?+

Anspruch haben Personen, die zum Zeitpunkt der Existenzgründung noch mindestens 150 Tage Restanspruch auf Arbeitslosengeld 1 haben, hauptberuflich gründen und eine Tragfähigkeitsbescheinigung einer fachkundigen Stelle vorlegen können. Ein Rechtsanspruch besteht dennoch nicht, es handelt sich um eine Ermessensleistung.

Wie lange wird der Gründungszuschuss gezahlt?+

Die erste Förderphase dauert sechs Monate und beinhaltet den ALG-1-Betrag plus Pauschale. Eine optionale zweite Phase über weitere neun Monate zahlt nur die Pauschale von 300 € monatlich, sofern die selbstständige Tätigkeit weiterhin hauptberuflich ausgeübt wird.

Ist der Gründungszuschuss steuerfrei?+

Ja, der Gründungszuschuss ist grundsätzlich steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Das bedeutet, er erhöht den Steuersatz auf dein übriges zu versteuerndes Einkommen, auch wenn er selbst nicht direkt versteuert wird.

Kann ich den Gründungszuschuss nachträglich beantragen?+

Nein, der Antrag muss zwingend vor Beginn der selbstständigen Tätigkeit gestellt werden. Wer bereits gegründet hat, kann den Gründungszuschuss nicht mehr rückwirkend erhalten – eine frühzeitige Beratung bei der Agentur für Arbeit ist daher essenziell.

Was passiert, wenn der Antrag abgelehnt wird?+

Da es sich um eine Ermessensleistung handelt, kann die Agentur für Arbeit den Antrag auch bei erfüllten formalen Voraussetzungen ablehnen. Gegen die Ablehnung kannst du innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen, idealerweise mit zusätzlichen Nachweisen zur Tragfähigkeit.

Brauche ich einen Businessplan für den Gründungszuschuss?+

Ja, ein Businessplan mit Rentabilitätsvorschau ist zwingend erforderlich, um die Tragfähigkeit deines Vorhabens gegenüber der fachkundigen Stelle und der Agentur für Arbeit nachzuweisen. Er sollte Marktanalyse, Finanzplanung und Umsatzprognose enthalten.

Was ist der Unterschied zwischen Gründungszuschuss und Einstiegsgeld?+

Der Gründungszuschuss richtet sich an Bezieher:innen von Arbeitslosengeld 1, während das Einstiegsgeld für Bürgergeld-Empfänger:innen gedacht ist. Beide fördern den Übergang in die Selbstständigkeit, unterscheiden sich aber in Anspruchsvoraussetzungen, Höhe und Dauer.

Geprüft & belegt

Letzte Prüfung
14. August 2026
Nächste Prüfung
12. Dezember 2026 (alle 120 Tage)
Geprüft von
Gründer-Guru RedaktionFachredaktion Gründung, Steuern & Förderung

Verwendete Quellen

Stand: Januar 2026