Vertrag, Angebot, AGB – die Abgrenzung
Der Vertrag regelt den Einzelfall: Leistung, Preis, Termin. Die AGB regeln das Wiederkehrende: Zahlung, Haftung, Kündigung, Gerichtsstand. Ein schriftliches Angebot mit klarer Leistungsbeschreibung plus wirksam einbezogene AGB deckt 95 Prozent der Fälle ab.
Wichtig: Individuelle Absprachen gehen AGB immer vor. Was ihr per E-Mail vereinbart, gilt – auch wenn die AGB etwas anderes sagen.
Was in jeden Kundenvertrag gehört
- Vertragsparteien mit vollständiger Firmierung
- Leistungsbeschreibung inklusive dessen, was nicht enthalten ist
- Preis, Umsatzsteuer, Zahlungsziel, Teilzahlungen
- Termine, Mitwirkungspflichten des Kunden
- Abnahme und Mängelrüge
- Nutzungsrechte an Ergebnissen (bei kreativen Leistungen entscheidend)
- Haftung, Kündigung, Gerichtsstand
Zahlungsbedingungen, die Liquidität sichern
Übliche Regelungen: 14 Tage netto, Anzahlung von 30 bis 50 Prozent bei Projekten über 5.000 €, Abschlagsrechnungen nach Meilensteinen. Verzugszinsen betragen im B2B neun Prozentpunkte über Basiszins plus 40 € Pauschale.
Ein Skonto beschleunigt Zahlungen, kostet aber Marge – rechne es vorher mit dem Skonto-Rechner durch. Die Wirkung auf dein Konto zeigt der Liquiditätsplan-Rechner.

Haftung wirksam begrenzen
Vollständige Haftungsausschlüsse sind unwirksam. Zulässig ist eine gestufte Regelung: unbeschränkte Haftung bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit – Begrenzung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden bei einfacher Fahrlässigkeit.
Ergänze das durch eine Betriebshaftpflicht; die Klausel schützt nur bis zur Grenze deiner Zahlungsfähigkeit.
Besonderheiten bei Verbrauchern
- Widerrufsrecht von 14 Tagen samt korrekter Belehrung und Muster-Widerrufsformular
- Preisangaben inklusive Umsatzsteuer und Versandkosten
- Button-Lösung im Onlineshop: „Zahlungspflichtig bestellen“
- Keine überraschenden oder unklaren Klauseln – sie fallen weg
- Impressum und Datenschutzerklärung erreichbar halten
Klauselfallen, die regelmäßig scheitern
- Pauschaler Haftungsausschluss „für jeden Schaden“
- Verkürzung der Gewährleistung gegenüber Verbrauchern unter zwei Jahre
- Automatische Vertragsverlängerung um zwölf Monate im Verbrauchergeschäft
- Gerichtsstandvereinbarung mit Nicht-Kaufleuten
- Vorleistungspflicht ohne jede Ausnahme
Pragmatisches Vorgehen für Gründer
Erstelle eine eigene Struktur, formuliere sie in einfacher Sprache und lasse sie einmal anwaltlich prüfen – das kostet meist 300 bis 800 € und ist im Streitfall ein Vielfaches wert. Danach jährlich mit Blick auf neue Rechtsprechung überarbeiten.
Häufige Fragen
Brauche ich als Gründer zwingend AGB?+
Nein, AGB sind freiwillig. Sinnvoll sind sie, sobald du gleichartige Leistungen wiederholt verkaufst: Sie regeln Zahlungsziele, Haftung, Lieferzeiten und Kündigung einheitlich und sparen Verhandlungen. Im Onlinehandel an Verbraucher sind sie faktisch Pflicht.
Darf ich AGB von anderen Websites kopieren?+
Nein. Fremde AGB sind urheberrechtlich geschützt, ihre Übernahme ist abmahnfähig – und sie passen inhaltlich fast nie. Unwirksame Klauseln fallen ersatzlos weg, dann gilt das Gesetz zu deinen Lasten.
Wann gilt das Widerrufsrecht?+
Bei Verträgen mit Verbrauchern, die im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen werden: 14 Tage ab Vertragsschluss bzw. Warenerhalt. Ohne korrekte Widerrufsbelehrung verlängert sich die Frist auf bis zu zwölf Monate und 14 Tage.
Wie werden AGB überhaupt Vertragsbestandteil?+
Der Kunde muss vor Vertragsschluss ausdrücklich darauf hingewiesen werden und die Möglichkeit zumutbarer Kenntnisnahme haben, außerdem muss er zustimmen. Ein Link im Angebot plus Bestätigung bei Auftragserteilung genügt.
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Geprüft & belegt
- Letzte Prüfung
- 14. August 2026
- Nächste Prüfung
- 12. Dezember 2026 (alle 120 Tage)
- Geprüft von
- Gründer-Guru RedaktionFachredaktion Gründung, Steuern & Förderung
Verwendete Quellen
- § 14 GewO – Anzeigepflicht Gewerbe – Bundesministerium der Justiz
- § 19 UStG – Kleinunternehmerregelung – Bundesministerium der Justiz
- Existenzgründungsportal – Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz