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Kleinunternehmer-Rechner

Neue Grenzen ab 2025: 25.000 € Vorjahr, 100.000 € laufendes Jahr. Prüfe in Sekunden, ob du Kleinunternehmer bleiben darfst.

Illustration: Kleinunternehmer-Schalter nach §19 mit Umsatzgrenzen 25.000 und 100.000 Euro
Ab 2025 gelten neue Grenzen: 25.000 € im Vorjahr und 100.000 € im laufenden Jahr. Bei Überschreitung im laufenden Jahr wechselst du sofort ab dem nächsten Umsatz in die Regelbesteuerung.
Fachlich geprüft am 14. August 2026

So wird gerechnet

Umsatzgrenze Vorjahr

Umsatz Vorjahr ≤ 25.000 €

Seit 2025 gilt: Dein Bruttoumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr darf 25.000 € nicht überschritten haben (vorher 22.000 €), damit du im laufenden Jahr Kleinunternehmer bleiben kannst.

Umsatzgrenze laufendes Jahr

Umsatz laufendes Jahr ≤ 100.000 €

Zusätzlich darf dein Umsatz im laufenden Jahr voraussichtlich 100.000 € nicht übersteigen. Wird diese Grenze unterjährig überschritten, entfällt die Kleinunternehmerregelung ab dem Überschreiten sofort.

Gründungsjahr (Schätzung)

Geschätzter Jahresumsatz ≤ 25.000 €

Gründest du unterjährig, zählt die Prognose für das Rumpfgeschäftsjahr. Eine Hochrechnung auf zwölf Monate ist seit der Reform 2025 nicht mehr zwingend – maßgeblich ist der tatsächlich erzielte Umsatz im Gründungsjahr.

Schritt für Schritt

  1. 1

    Vorjahresumsatz ermitteln

    Trage deinen tatsächlichen Bruttoumsatz aus dem vorangegangenen Kalenderjahr ein, sofern du bereits selbstständig warst.

  2. 2

    Umsatzprognose für das laufende Jahr eingeben

    Schätze realistisch, wie viel Umsatz du in diesem Jahr voraussichtlich erzielst – inklusive aller Betriebseinnahmen.

  3. 3

    Grenzwerte automatisch prüfen lassen

    Der Rechner vergleicht deine Werte mit den gesetzlichen Grenzen von 25.000 € und 100.000 € nach § 19 UStG.

  4. 4

    Ergebnis auswerten

    Du erhältst eine klare Einschätzung, ob die Kleinunternehmerregelung anwendbar ist oder ob Regelbesteuerung droht.

  5. 5

    Entscheidung dokumentieren

    Halte deine Entscheidung für oder gegen die Regelung schriftlich fest, da eine freiwillige Option fünf Jahre bindet.

  6. 6

    Bei Grenzüberschreitung reagieren

    Informiere dein Finanzamt und stelle rechtzeitig auf Regelbesteuerung mit Umsatzsteuerausweis um.

Rechenbeispiel

Beispielrechnung: Grafikdesignerin im zweiten Jahr

Umsatz Vorjahr
21.500 €
Prognose laufendes Jahr
28.000 €
Grenze Vorjahr
25.000 €
Grenze laufendes Jahr
100.000 €
Vorjahresgrenze eingehalten?
Ja
Laufende Grenze eingehalten?
Ja

Da beide Grenzwerte eingehalten werden, kann die Grafikdesignerin die Kleinunternehmerregelung weiter nutzen und muss keine Umsatzsteuer ausweisen.

Was prüft der Kleinunternehmer-Rechner?

Der Rechner vergleicht deinen tatsächlichen und geplanten Umsatz mit den beiden gesetzlichen Schwellenwerten aus § 19 UStG. Er ersetzt keine steuerliche Beratung, gibt dir aber eine schnelle erste Einschätzung, ob du umsatzsteuerbefreit rechnen darfst.

Besonders für Gründerinnen und Gründer im ersten Jahr ist die Einschätzung hilfreich, weil hier oft Unsicherheit über die richtige Umsatzschätzung besteht.

Vorteile und Nachteile der Kleinunternehmerregelung

Der größte Vorteil liegt im geringeren administrativen Aufwand: Du musst keine Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben und stellst Rechnungen ohne Umsatzsteuerausweis. Das erleichtert vor allem den Einstieg in die Selbstständigkeit.

Der Nachteil: Du kannst keine Vorsteuer aus Eingangsrechnungen geltend machen. Wer hohe Investitionen plant, etwa in Technik oder Ausstattung, sollte deshalb auf die Regelbesteuerung prüfen.

  • Vorteil: keine Umsatzsteuervoranmeldung nötig
  • Vorteil: einfachere Rechnungsstellung
  • Nachteil: kein Vorsteuerabzug möglich
  • Nachteil: Bindung von 5 Jahren bei freiwilligem Verzicht

Was passiert bei Grenzüberschreitung?

Überschreitest du die 100.000-Euro-Grenze im laufenden Jahr, unterliegst du ab diesem Zeitpunkt der Regelbesteuerung. Du musst dann Umsatzsteuer ausweisen und abführen, auch rückwirkend für den überschreitenden Umsatz.

Bei der Vorjahresgrenze von 25.000 € ist die Wirkung anders: Wird sie überschritten, entfällt die Kleinunternehmerregelung erst zum Beginn des Folgejahres, nicht rückwirkend.

Freiwilliger Verzicht auf die Regelung

Du kannst auch unterhalb der Grenzen freiwillig auf die Kleinunternehmerregelung verzichten und zur Regelbesteuerung optieren. Das lohnt sich, wenn du viele vorsteuerbehaftete Ausgaben hast oder überwiegend an vorsteuerabzugsberechtigte Firmenkunden verkaufst.

Der Verzicht bindet dich für fünf Kalenderjahre. Eine Rückkehr zur Kleinunternehmerregelung ist erst danach wieder möglich, sofern die Umsatzgrenzen eingehalten werden.

Für wen eignet sich der Rechner besonders?

Der Rechner richtet sich an Gründerinnen und Gründer, Freiberufler sowie Kleingewerbetreibende, die zu Beginn ihrer Tätigkeit oder bei schwankenden Umsätzen prüfen möchten, ob sie umsatzsteuerlich begünstigt sind.

Auch bestehende Kleinunternehmer sollten die Prüfung jährlich wiederholen, da sich die Umsatzsituation und damit die steuerliche Einordnung ändern kann.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Kleinunternehmergrenze 2026?+

Seit der Reform 2025 gelten zwei Grenzen: 25.000 € Umsatz im Vorjahr und 100.000 € im laufenden Jahr. Beide Werte gelten unverändert auch 2026 und werden am Bruttoumsatz gemessen, nicht am Gewinn.

Muss ich als Kleinunternehmer eine Steuererklärung abgeben?+

Ja, die Einkommensteuererklärung bleibt Pflicht. Lediglich die Umsatzsteuervoranmeldung entfällt in der Regel, eine jährliche Umsatzsteuererklärung kann das Finanzamt aber weiterhin verlangen.

Was passiert, wenn ich die Umsatzgrenze überschreite?+

Überschreitest du 100.000 € im laufenden Jahr, greift ab diesem Zeitpunkt die Regelbesteuerung. Bei Überschreitung der Vorjahresgrenze von 25.000 € gilt die Regelbesteuerung erst ab dem folgenden Kalenderjahr.

Kann ich freiwillig auf die Kleinunternehmerregelung verzichten?+

Ja, ein formloser Antrag beim Finanzamt genügt. Der Verzicht bindet dich jedoch für fünf Jahre, danach kannst du erneut zur Kleinunternehmerregelung wechseln, wenn die Grenzen eingehalten werden.

Gilt die Regelung auch für Freiberufler?+

Ja, die Kleinunternehmerregelung ist unabhängig von der Rechtsform oder dem Status als Freiberufler oder Gewerbetreibender. Entscheidend sind ausschließlich die Umsatzgrenzen nach § 19 UStG.

Wie schätze ich meinen Umsatz im Gründungsjahr richtig ein?+

Nutze deine Businessplan-Zahlen oder bereits vorliegende Aufträge als Grundlage. Seit 2025 zählt der tatsächliche Umsatz im Rumpfgeschäftsjahr, eine Hochrechnung auf zwölf Monate ist nicht mehr zwingend vorgeschrieben.

Darf ich als Kleinunternehmer Rechnungen mit Umsatzsteuer stellen?+

Nein, du musst auf deinen Rechnungen ausdrücklich auf die Anwendung des § 19 UStG hinweisen und darfst keine Umsatzsteuer ausweisen. Ein versehentlicher Ausweis kann zur Zahlung dieser Steuer verpflichten.

Kann ich als Kleinunternehmer Vorsteuer geltend machen?+

Nein, der Vorsteuerabzug ist bei Anwendung der Kleinunternehmerregelung ausgeschlossen. Wer hohe Investitionen plant, sollte deshalb vorab prüfen, ob die Regelbesteuerung günstiger ist.

Geprüft & belegt

Letzte Prüfung
14. August 2026
Nächste Prüfung
12. Dezember 2026 (alle 120 Tage)
Geprüft von
Gründer-Guru RedaktionFachredaktion Gründung, Steuern & Förderung

Verwendete Quellen

Stand: Januar 2026