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Steuernummer beantragen 2026: Fragebogen (ELSTER)

Ohne Steuernummer keine ordnungsgemäße Rechnung. Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung in ELSTER ist deshalb einer der wichtigsten Schritte nach der Gründung. So gehst du ihn strukturiert an.

Aktualisiert am 12. Februar 2026·13 min Lesezeit
Fachlich geprüft am 14. August 2026
Illustration: Antrag am Laptop, Brief vom Finanzamt mit vergebener Steuernummer

Was ist die Steuernummer und wie beantrage ich sie?

Die Steuernummer ist die Kennung, unter der das Finanzamt eine Person oder ein Unternehmen steuerlich führt. Sie wird über den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung beantragt, der ausschließlich elektronisch über das Portal ELSTER eingereicht wird. Nach einer Gewerbeanmeldung fordert das Finanzamt den Fragebogen meist automatisch an, Freiberufler müssen ihn eigenständig ausfüllen. Die Bearbeitung dauert in der Praxis ca. 2–6 Wochen.

Wer muss den Fragebogen ausfüllen?

Grundsätzlich jede Person, die eine gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit aufnimmt – unabhängig von der Rechtsform. Auch bei Gründung einer GmbH oder UG ist ein eigener Fragebogen für die Gesellschaft nötig, zusätzlich zur persönlichen Steuernummer der Gesellschafter.

  • Einzelunternehmer und Freiberufler: ein Fragebogen für die natürliche Person
  • GbR: ein Fragebogen für die Gesellschaft plus Angaben zu den Gesellschaftern
  • UG/GmbH: eigener Fragebogen für die Kapitalgesellschaft nach Handelsregister-Eintrag

Ablauf: So funktioniert die Beantragung

  1. Konto bei ELSTER anlegen (falls noch nicht vorhanden) – die Registrierung mit Zertifikat dauert selbst schon einige Tage
  2. Formular „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung” im ELSTER-Portal öffnen
  3. Persönliche und betriebliche Angaben eintragen (Anschrift, Tätigkeit, Bankverbindung)
  4. Umsatz- und Gewinnprognose für Gründungs- und Folgejahr angeben
  5. Kleinunternehmerregelung sowie IST-/SOLL-Versteuerung auswählen
  6. Formular elektronisch signieren und übermitteln

Praxistipp: ELSTER-Zertifikat frühzeitig beantragen, idealerweise schon vor der eigentlichen Gewerbeanmeldung, da die Freischaltung mehrere Tage dauert.

Illustration: Elster-Formular für die steuerliche Erfassung mit Steuernummer
Die steuerliche Erfassung läuft ausschließlich digital über Elster – Bearbeitung meist zwei bis sechs Wochen.

Die wichtigsten Angaben im Fragebogen

BereichWas verlangt wird
Persönliche DatenName, Anschrift, Steuer-ID, Familienstand
BetriebArt der Tätigkeit, Beginn, Betriebsstätte
Gewinnprognoseerwarteter Gewinn Gründungs- und Folgejahr
UmsatzsteuerKleinunternehmerregelung ja/nein, IST/SOLL
Bankverbindungfür Erstattungen und ggf. Lastschrift
MitarbeiterAnzahl geplanter Beschäftigter

Kleinunternehmerregelung im Fragebogen wählen

Wer im Gründungsjahr voraussichtlich nicht mehr als ca. 25.000 € Umsatz erzielt und im Folgejahr nicht mehr als 100.000 € erwartet, kann die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG wählen. Vorteil: keine Umsatzsteuer auf Rechnungen, kein Vorsteuerabzug, weniger Verwaltungsaufwand. Nachteil: bei hohen Investitionen zu Beginn kann der fehlende Vorsteuerabzug teurer sein als der bürokratische Mehraufwand der Regelbesteuerung.

IST- versus SOLL-Versteuerung

MerkmalIST-VersteuerungSOLL-Versteuerung
USt fällig beiZahlungseingangRechnungsstellung
Liquiditätsvorteiljanein
Wer darf wählenVorjahresumsatz bis 800.000 €alle

Für die meisten Gründer ist die IST-Versteuerung vorteilhafter, da Umsatzsteuer erst fällig wird, wenn das Geld tatsächlich eingegangen ist.

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Häufige Fehler beim Fragebogen

  1. Gewinnprognose zu hoch angesetzt – führt zu unnötig hohen Vorauszahlungen
  2. Kleinunternehmerregelung übersehen, obwohl sie passen würde
  3. Betriebsstätte falsch angegeben bei Homeoffice-Gründungen
  4. ELSTER-Registrierung zu spät begonnen, dadurch verzögert sich die gesamte Anmeldung

Was passiert nach der Übermittlung?

Das Finanzamt prüft die Angaben und vergibt die Steuernummer per Post, in der Regel innerhalb weniger Wochen. Ab diesem Zeitpunkt kannst du korrekte Rechnungen nach § 14 UStG mit Steuernummer ausstellen. Bei geplantem EU-Geschäft solltest du zusätzlich die USt-IdNr. beim Bundeszentralamt für Steuern beantragen – das ist ein separater Vorgang.

Häufige Fragen

Wie beantrage ich eine Steuernummer?+

Über den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung in ELSTER (www.elster.de). Nach der Gewerbeanmeldung schickt das Finanzamt meist automatisch eine Aufforderung, Freiberufler stellen den Antrag eigenständig.

Wie lange dauert die Bearbeitung?+

In der Praxis meist 2–6 Wochen, je nach Auslastung des Finanzamts. Die Steuernummer kommt per Post.

Was ist der Unterschied zwischen Steuernummer und USt-IdNr.?+

Die Steuernummer identifiziert dich gegenüber dem deutschen Finanzamt, die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) wird beim Bundeszentralamt für Steuern separat für den EU-weiten Geschäftsverkehr beantragt.

Brauche ich eine Steuernummer schon vor der ersten Rechnung?+

Ja, die Steuernummer gehört zu den Pflichtangaben einer Rechnung nach § 14 UStG. Ohne sie darfst du formal keine ordnungsgemäße Rechnung ausstellen.

Was passiert, wenn ich den Fragebogen nicht fristgerecht ausfülle?+

Das Finanzamt kann eine Erinnerung mit Fristsetzung schicken, im Extremfall die Besteuerungsgrundlagen schätzen. Praktisch ist wichtiger: ohne Steuernummer kannst du keine korrekten Rechnungen stellen.

Kann ich die Kleinunternehmerregelung im Fragebogen wählen?+

Ja, dafür gibt es ein eigenes Feld. Voraussetzung: Vorjahresumsatz bis 25.000 € und im laufenden Jahr voraussichtlich nicht mehr als 100.000 €.

Was ist die IST- und was die SOLL-Versteuerung?+

Bei der IST-Versteuerung wird Umsatzsteuer erst fällig, wenn die Rechnung bezahlt wurde, bei der SOLL-Versteuerung bereits mit Rechnungsstellung. Kleinere Unternehmen können meist die IST-Versteuerung beantragen, was die Liquidität schont.

Muss ich einen Umsatz und Gewinn schätzen, auch wenn ich noch nicht gestartet bin?+

Ja, das Finanzamt verlangt eine Prognose für das Gründungs- und das Folgejahr. Realistische, eher konservative Schätzungen vermeiden hohe Vorauszahlungen oder Nachzahlungen.

Was mache ich, wenn sich meine Schätzung im Fragebogen später als falsch herausstellt?+

Das ist normal und kein Problem – die endgültige Steuerlast ergibt sich aus der Steuererklärung. Bei starken Abweichungen kann man beim Finanzamt eine Anpassung der Vorauszahlungen beantragen.

Brauche ich einen Steuerberater für den Fragebogen?+

Nicht zwingend, aber bei komplexeren Fragen – etwa internationalem Geschäft, mehreren Gesellschaftern oder hoher Investitionssumme – lohnt sich eine kurze Abstimmung, da einige Angaben Jahre nachwirken.

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Geprüft & belegt

Letzte Prüfung
14. August 2026
Nächste Prüfung
12. Dezember 2026 (alle 120 Tage)
Geprüft von
Gründer-Guru RedaktionFachredaktion Gründung, Steuern & Förderung

Verwendete Quellen