Was ist die Steuernummer und wie beantrage ich sie?
Die Steuernummer ist die Kennung, unter der das Finanzamt eine Person oder ein Unternehmen steuerlich führt. Sie wird über den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung beantragt, der ausschließlich elektronisch über das Portal ELSTER eingereicht wird. Nach einer Gewerbeanmeldung fordert das Finanzamt den Fragebogen meist automatisch an, Freiberufler müssen ihn eigenständig ausfüllen. Die Bearbeitung dauert in der Praxis ca. 2–6 Wochen.
Wer muss den Fragebogen ausfüllen?
Grundsätzlich jede Person, die eine gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit aufnimmt – unabhängig von der Rechtsform. Auch bei Gründung einer GmbH oder UG ist ein eigener Fragebogen für die Gesellschaft nötig, zusätzlich zur persönlichen Steuernummer der Gesellschafter.
- Einzelunternehmer und Freiberufler: ein Fragebogen für die natürliche Person
- GbR: ein Fragebogen für die Gesellschaft plus Angaben zu den Gesellschaftern
- UG/GmbH: eigener Fragebogen für die Kapitalgesellschaft nach Handelsregister-Eintrag
Ablauf: So funktioniert die Beantragung
- Konto bei ELSTER anlegen (falls noch nicht vorhanden) – die Registrierung mit Zertifikat dauert selbst schon einige Tage
- Formular „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung” im ELSTER-Portal öffnen
- Persönliche und betriebliche Angaben eintragen (Anschrift, Tätigkeit, Bankverbindung)
- Umsatz- und Gewinnprognose für Gründungs- und Folgejahr angeben
- Kleinunternehmerregelung sowie IST-/SOLL-Versteuerung auswählen
- Formular elektronisch signieren und übermitteln
Praxistipp: ELSTER-Zertifikat frühzeitig beantragen, idealerweise schon vor der eigentlichen Gewerbeanmeldung, da die Freischaltung mehrere Tage dauert.

Die wichtigsten Angaben im Fragebogen
| Bereich | Was verlangt wird |
|---|---|
| Persönliche Daten | Name, Anschrift, Steuer-ID, Familienstand |
| Betrieb | Art der Tätigkeit, Beginn, Betriebsstätte |
| Gewinnprognose | erwarteter Gewinn Gründungs- und Folgejahr |
| Umsatzsteuer | Kleinunternehmerregelung ja/nein, IST/SOLL |
| Bankverbindung | für Erstattungen und ggf. Lastschrift |
| Mitarbeiter | Anzahl geplanter Beschäftigter |
Kleinunternehmerregelung im Fragebogen wählen
Wer im Gründungsjahr voraussichtlich nicht mehr als ca. 25.000 € Umsatz erzielt und im Folgejahr nicht mehr als 100.000 € erwartet, kann die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG wählen. Vorteil: keine Umsatzsteuer auf Rechnungen, kein Vorsteuerabzug, weniger Verwaltungsaufwand. Nachteil: bei hohen Investitionen zu Beginn kann der fehlende Vorsteuerabzug teurer sein als der bürokratische Mehraufwand der Regelbesteuerung.
IST- versus SOLL-Versteuerung
| Merkmal | IST-Versteuerung | SOLL-Versteuerung |
|---|---|---|
| USt fällig bei | Zahlungseingang | Rechnungsstellung |
| Liquiditätsvorteil | ja | nein |
| Wer darf wählen | Vorjahresumsatz bis 800.000 € | alle |
Für die meisten Gründer ist die IST-Versteuerung vorteilhafter, da Umsatzsteuer erst fällig wird, wenn das Geld tatsächlich eingegangen ist.
Häufige Fehler beim Fragebogen
- Gewinnprognose zu hoch angesetzt – führt zu unnötig hohen Vorauszahlungen
- Kleinunternehmerregelung übersehen, obwohl sie passen würde
- Betriebsstätte falsch angegeben bei Homeoffice-Gründungen
- ELSTER-Registrierung zu spät begonnen, dadurch verzögert sich die gesamte Anmeldung
Was passiert nach der Übermittlung?
Das Finanzamt prüft die Angaben und vergibt die Steuernummer per Post, in der Regel innerhalb weniger Wochen. Ab diesem Zeitpunkt kannst du korrekte Rechnungen nach § 14 UStG mit Steuernummer ausstellen. Bei geplantem EU-Geschäft solltest du zusätzlich die USt-IdNr. beim Bundeszentralamt für Steuern beantragen – das ist ein separater Vorgang.
Häufige Fragen
Wie beantrage ich eine Steuernummer?+
Über den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung in ELSTER (www.elster.de). Nach der Gewerbeanmeldung schickt das Finanzamt meist automatisch eine Aufforderung, Freiberufler stellen den Antrag eigenständig.
Wie lange dauert die Bearbeitung?+
In der Praxis meist 2–6 Wochen, je nach Auslastung des Finanzamts. Die Steuernummer kommt per Post.
Was ist der Unterschied zwischen Steuernummer und USt-IdNr.?+
Die Steuernummer identifiziert dich gegenüber dem deutschen Finanzamt, die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) wird beim Bundeszentralamt für Steuern separat für den EU-weiten Geschäftsverkehr beantragt.
Brauche ich eine Steuernummer schon vor der ersten Rechnung?+
Ja, die Steuernummer gehört zu den Pflichtangaben einer Rechnung nach § 14 UStG. Ohne sie darfst du formal keine ordnungsgemäße Rechnung ausstellen.
Was passiert, wenn ich den Fragebogen nicht fristgerecht ausfülle?+
Das Finanzamt kann eine Erinnerung mit Fristsetzung schicken, im Extremfall die Besteuerungsgrundlagen schätzen. Praktisch ist wichtiger: ohne Steuernummer kannst du keine korrekten Rechnungen stellen.
Kann ich die Kleinunternehmerregelung im Fragebogen wählen?+
Ja, dafür gibt es ein eigenes Feld. Voraussetzung: Vorjahresumsatz bis 25.000 € und im laufenden Jahr voraussichtlich nicht mehr als 100.000 €.
Was ist die IST- und was die SOLL-Versteuerung?+
Bei der IST-Versteuerung wird Umsatzsteuer erst fällig, wenn die Rechnung bezahlt wurde, bei der SOLL-Versteuerung bereits mit Rechnungsstellung. Kleinere Unternehmen können meist die IST-Versteuerung beantragen, was die Liquidität schont.
Muss ich einen Umsatz und Gewinn schätzen, auch wenn ich noch nicht gestartet bin?+
Ja, das Finanzamt verlangt eine Prognose für das Gründungs- und das Folgejahr. Realistische, eher konservative Schätzungen vermeiden hohe Vorauszahlungen oder Nachzahlungen.
Was mache ich, wenn sich meine Schätzung im Fragebogen später als falsch herausstellt?+
Das ist normal und kein Problem – die endgültige Steuerlast ergibt sich aus der Steuererklärung. Bei starken Abweichungen kann man beim Finanzamt eine Anpassung der Vorauszahlungen beantragen.
Brauche ich einen Steuerberater für den Fragebogen?+
Nicht zwingend, aber bei komplexeren Fragen – etwa internationalem Geschäft, mehreren Gesellschaftern oder hoher Investitionssumme – lohnt sich eine kurze Abstimmung, da einige Angaben Jahre nachwirken.
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Geprüft & belegt
- Letzte Prüfung
- 14. August 2026
- Nächste Prüfung
- 12. Dezember 2026 (alle 120 Tage)
- Geprüft von
- Gründer-Guru RedaktionFachredaktion Gründung, Steuern & Förderung
Verwendete Quellen
- § 14 GewO – Anzeigepflicht Gewerbe – Bundesministerium der Justiz
- § 19 UStG – Kleinunternehmerregelung – Bundesministerium der Justiz
- Existenzgründungsportal – Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
