Brutto-Netto Selbstständige
Vom Umsatz bis zum Netto: Was dir als Selbstständiger nach Steuern und Vorsorge tatsächlich bleibt.

Hinweis: Vereinfachte Näherung nach Grundtarif ESt 2026. Für die exakte Berechnung: dein Steuerberater oder ELSTER.
Beliebte Berechnungen
- Was bleibt netto bei 40.000 € Umsatz als Selbstständiger?
- Was bleibt netto bei 50.000 € Umsatz als Selbstständiger?
- Was bleibt netto bei 60.000 € Umsatz als Selbstständiger?
- Was bleibt netto bei 80.000 € Umsatz als Selbstständiger?
- Was bleibt netto bei 100.000 € Umsatz als Selbstständiger?
- Was bleibt netto bei 150.000 € Umsatz als Selbstständiger?
So wird gerechnet
Gewinn vor Steuern
Gewinn = Jahresumsatz − Betriebsausgaben
Der steuerlich relevante Gewinn ergibt sich aus der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) oder Bilanz.
Zu versteuerndes Einkommen (zvE)
zvE = Gewinn − Krankenversicherung (Jahr) − freiwillige Altersvorsorge (Jahr)
Beiträge zur Basis-Krankenversicherung und zur Altersvorsorge mindern als Sonderausgaben das zu versteuernde Einkommen.
Netto pro Monat
Netto/Monat = (Gewinn − ESt − Soli − Kirchensteuer − KV − Altersvorsorge) / 12
Nach Abzug aller Steuern und Vorsorgeaufwendungen bleibt das tatsächlich verfügbare Nettoeinkommen.
Schritt für Schritt
- 1
Jahresumsatz eintragen
Trage deinen erwarteten oder tatsächlichen Nettoumsatz für das Jahr ein.
- 2
Betriebsausgaben erfassen
Addiere alle betrieblichen Kosten wie Miete, Material, Software, Marketing und Versicherungen.
- 3
Krankenversicherungsbeitrag eingeben
Trage deinen monatlichen Beitrag zur gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung ein.
- 4
Altersvorsorge angeben
Falls du freiwillig in die Rentenversicherung oder einen Rürup-Vertrag einzahlst, trage den Monatsbeitrag ein.
- 5
Kirchensteuerpflicht markieren
Setze den Haken, falls du kirchensteuerpflichtig bist, damit die zusätzlichen 8–9 % berücksichtigt werden.
- 6
Ergebnis interpretieren
Prüfe das monatliche Nettoeinkommen und vergleiche es mit deinem bisherigen Angestelltengehalt oder deinem Finanzbedarf.
Rechenbeispiel
Beispiel: Freiberufler mit 80.000 € Umsatz
- Jahresumsatz
- 80.000 €
- Betriebsausgaben
- 15.000 €
- Gewinn vor Steuern
- 65.000 €
- Krankenversicherung/Jahr
- 7.200 €
- Geschätzte Einkommensteuer
- ≈ 14.900 €
- Netto pro Jahr
- ≈ 42.900 €
- Netto pro Monat
- ≈ 3.575 €
Von 65.000 € Gewinn bleiben nach Steuern und Krankenversicherung rund 3.575 € netto im Monat – deutlich weniger als der Bruttogewinn suggeriert. Das zeigt, wie wichtig eine realistische Netto-Kalkulation für die Preisgestaltung ist.
Warum ein Brutto-Netto-Vergleich für Selbstständige wichtig ist
Anders als Angestellte erhalten Selbstständige keinen fixen Nettolohn, sondern müssen Steuern, Kranken- und Rentenversicherung selbst kalkulieren und zurücklegen. Ein Brutto-Netto-Rechner hilft, realistische Preise zu kalkulieren und Rücklagen richtig zu bemessen.
Viele Gründer:innen unterschätzen die Steuerlast, weil sie den Gewinn mit dem verfügbaren Einkommen verwechseln. Tatsächlich können je nach Höhe des Gewinns 30 % bis 45 % an Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag und Sozialabgaben abgezogen werden.
Wer wechselt – etwa vom Angestelltenverhältnis in die Selbstständigkeit –, sollte zwingend eine Nettorechnung aufstellen, um die eigene Lebenshaltung realistisch zu sichern.
Einkommensteuer bei Selbstständigen
Die Einkommensteuer folgt dem progressiven Tarif: Bis zum Grundfreibetrag (2026 voraussichtlich rund 12.084 € für Ledige) fällt keine Steuer an, danach steigt der Steuersatz stufenweise bis zum Spitzensteuersatz von 42 % bzw. 45 % (Reichensteuer).
Da Selbstständige keine Lohnsteuer abführen, sondern die Einkommensteuer über Vorauszahlungen und die Jahressteuererklärung entrichten, ist eine vorausschauende Rücklagenbildung essenziell, um Steuernachzahlungen liquiditätsseitig abzufedern.
Kranken- und Rentenversicherung als Selbstständiger
Freiwillig gesetzlich Versicherte zahlen Beiträge, die sich am Einkommen orientieren, mit Mindest- und Höchstbeitragsbemessungsgrenzen. Privat Versicherte zahlen risikobasierte Beiträge unabhängig vom Einkommen.
Eine Rentenversicherungspflicht besteht nur für bestimmte Berufsgruppen (z. B. Handwerker, Lehrer, Künstler über die Künstlersozialkasse). Für die meisten Freiberufler und Gewerbetreibenden ist die Altersvorsorge freiwillig, sollte aber unbedingt eingeplant werden.
- Gesetzliche Krankenversicherung: einkommensabhängiger Beitragssatz
- Private Krankenversicherung: risikoabhängiger Fixbeitrag
- Rentenversicherung: meist freiwillig, außer bei Pflichtberufen
- Künstlersozialkasse: Pflichtversicherung für Kreative und Publizisten
Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer
Der Solidaritätszuschlag fällt seit der Reform 2021 nur noch bei höheren Einkommen an – die Freigrenze liegt oberhalb der meisten kleinen Selbstständigen-Einkommen, greift aber bei gutem Gewinn.
Kirchensteuer wird nur erhoben, wenn du Mitglied einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft bist, und beträgt je nach Bundesland 8 % (Bayern, Baden-Württemberg) oder 9 % (übrige Bundesländer) der Einkommensteuer.
Grenzen der vereinfachten Berechnung
Der Rechner arbeitet mit einer Näherungsformel des Einkommensteuertarifs und berücksichtigt keine individuellen Freibeträge, Sonderausgaben oder außergewöhnlichen Belastungen. Für die exakte steuerliche Planung ist eine Steuerberatung oder die ELSTER-Steuerberechnung sinnvoll.
Auch Kranken- und Rentenversicherungsbeiträge variieren je nach Kasse, gewähltem Tarif und individuellem Status (z. B. Existenzgründerermäßigung in den ersten drei Jahren bei der gesetzlichen Krankenversicherung).
Häufige Fragen
Wie viel Netto bleibt bei 50.000 € Gewinn als Selbstständiger?+
Bei 50.000 € Gewinn und durchschnittlichen Kranken- und Vorsorgekosten bleiben nach Einkommensteuer meist zwischen 2.500 € und 3.000 € netto im Monat, je nach individuellem Krankenversicherungsbeitrag, Familienstand und Kirchensteuerpflicht. Der Rechner zeigt dir eine individuelle Schätzung.
Muss ich als Selbstständiger Sozialversicherung zahlen?+
Kranken- und Pflegeversicherung sind für alle Selbstständigen verpflichtend, entweder gesetzlich oder privat. Die Rentenversicherung ist meist freiwillig, außer für bestimmte Pflichtberufe wie Handwerksmeister, Lehrer oder Künstler über die Künstlersozialkasse.
Wie hoch ist die Einkommensteuer für Selbstständige 2026?+
Die Einkommensteuer folgt einem progressiven Tarif von 0 % bis 45 %. Bis zum Grundfreibetrag fällt keine Steuer an, danach steigt der Satz stufenweise. Der Spitzensteuersatz von 42 % greift ab einem zu versteuernden Einkommen von rund 68.430 €, die Reichensteuer von 45 % ab etwa 277.825 €.
Was zählt als Betriebsausgabe?+
Betriebsausgaben sind alle Kosten, die durch die selbstständige Tätigkeit veranlasst sind, etwa Miete für Büroräume, Material, Software-Abos, Fachliteratur, Fortbildungen, Fahrtkosten und Versicherungen. Sie mindern den steuerpflichtigen Gewinn direkt.
Wie viel sollte ich für Steuern zurücklegen?+
Als Faustregel empfehlen Steuerberater, 25–35 % des Gewinns für Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer zurückzulegen. Bei höheren Gewinnen oder Kirchensteuerpflicht kann der Anteil auch bei 35–40 % liegen.
Zahlt man als Kleinunternehmer weniger Steuern?+
Die Kleinunternehmerregelung betrifft nur die Umsatzsteuer, nicht die Einkommensteuer. Kleinunternehmer:innen müssen weiterhin die volle Einkommensteuer auf ihren Gewinn zahlen, sparen sich aber die Umsatzsteuervoranmeldung und den Ausweis der Umsatzsteuer auf Rechnungen.
Wie berechne ich mein zu versteuerndes Einkommen?+
Das zu versteuernde Einkommen ergibt sich aus deinem Gewinn abzüglich abzugsfähiger Sonderausgaben wie Beiträge zur Basis-Kranken- und Pflegeversicherung sowie ggf. weiterer Freibeträge. Die genaue Berechnung erfolgt in der Einkommensteuererklärung über die Anlage EÜR bzw. Bilanz.
Lohnt sich die private Krankenversicherung für Selbstständige?+
Das hängt von Einkommen, Alter und Gesundheitszustand ab. Bei höherem Einkommen kann die PKV günstiger als die einkommensabhängige GKV sein, birgt aber Risiken bei steigenden Beiträgen im Alter. Ein Vergleich mit unabhängiger Beratung ist empfehlenswert.
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Geprüft & belegt
- Letzte Prüfung
- 14. August 2026
- Nächste Prüfung
- 12. Dezember 2026 (alle 120 Tage)
- Geprüft von
- Gründer-Guru RedaktionFachredaktion Gründung, Steuern & Förderung
Verwendete Quellen
- Interaktiver Lohn- und Einkommensteuerrechner – Bundesministerium der Finanzen
- § 32a EStG – Einkommensteuertarif – Bundesministerium der Justiz
- § 19 UStG – Kleinunternehmerregelung – Bundesministerium der Justiz
- Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz – Existenzgründerportal – existenzgruender.de
- Gesetze im Internet – Einkommensteuergesetz (EStG) – gesetze-im-internet.de
Stand: Januar 2026