Stundensatz-Rechner
Aus Zielgehalt, Fixkosten und realistischer Auslastung – dein Mindest-Stundensatz für 2026.

Beliebte Berechnungen
So wird gerechnet
Verfügbare Arbeitstage
Arbeitstage = 260 Werktage/Jahr − Urlaubstage − Krankheitstage
Von den rund 260 Werktagen im Jahr ziehst du Urlaubs- und geplante Krankheitstage ab, um die tatsächlich verfügbaren Arbeitstage zu ermitteln.
Abrechenbare Stunden
Abrechenbare Stunden = Arbeitstage × (Wochenstunden / 5) × (Auslastung / 100)
Nicht jede Arbeitsstunde ist abrechenbar – Akquise, Verwaltung und Weiterbildung reduzieren die Auslastung, üblich sind 50–70 % bei Freelancern.
Notwendiger Stundensatz
Stundensatz = (Wunschgehalt + Fixkosten) × (1 + Rendite/100) / abrechenbare Stunden
Der Stundensatz muss Wunschgehalt, betriebliche Fixkosten und einen unternehmerischen Gewinnaufschlag decken.
Schritt für Schritt
- 1
Wunschgehalt festlegen
Trage das jährliche Gehalt ein, das du dir netto bzw. vor Steuern auszahlen möchtest.
- 2
Fixkosten erfassen
Addiere alle betrieblichen Fixkosten wie Miete, Versicherungen, Software und Marketing pro Jahr.
- 3
Urlaub und Krankheitstage eintragen
Berücksichtige geplante Urlaubstage sowie einen realistischen Puffer für Krankheitstage.
- 4
Auslastung schätzen
Schätze realistisch, wie viel Prozent deiner Arbeitszeit tatsächlich abrechenbar ist – bei Freelancern meist 50–70 %.
- 5
Wochenstunden angeben
Trage deine geplante wöchentliche Arbeitszeit ein, üblich sind 40 Stunden bei Vollzeit.
- 6
Gewinnaufschlag berücksichtigen
Plane einen Aufschlag für Rücklagen, Investitionen und unternehmerisches Risiko ein, meist 15–25 %.
Rechenbeispiel
Beispiel: Freelancer mit 60.000 € Wunschgehalt
- Wunschgehalt/Jahr
- 60.000 €
- Fixkosten/Jahr
- 12.000 €
- Urlaub
- 30 Tage
- Krankheitstage
- 10 Tage
- Auslastung
- 60 %
- Wochenstunden
- 40 Stunden
- Notwendiger Stundensatz
- ≈ 95 €
Um 60.000 € Wunschgehalt bei 60 % Auslastung und 12.000 € Fixkosten zu erreichen, benötigst du einen Stundensatz von rund 95 €. Ohne realistische Auslastungsannahme würden viele Selbstständige ihren Stundensatz deutlich zu niedrig ansetzen.
Warum die meisten Freelancer ihren Stundensatz zu niedrig ansetzen
Ein häufiger Anfängerfehler ist es, den Stundensatz eines Angestelltengehalts einfach durch die Wochenarbeitsstunden zu teilen. Dabei werden weder Fixkosten noch nicht abrechenbare Zeiten für Akquise, Buchhaltung und Weiterbildung berücksichtigt.
Realistisch sind bei den meisten Freelancern nur 50–70 % der Arbeitszeit tatsächlich abrechenbar – der Rest entfällt auf Verwaltung, Kundenakquise, Fortbildung und Urlaubs- bzw. Krankheitstage.
Wer diese Faktoren nicht einkalkuliert, verdient am Ende deutlich weniger als geplant und kann keine ausreichenden Rücklagen für Steuern, Altersvorsorge und schlechte Monate bilden.
Fixkosten realistisch kalkulieren
Zu den betrieblichen Fixkosten zählen unter anderem Büromiete oder Coworking-Beiträge, Software-Abos, Versicherungen (z. B. Berufshaftpflicht), Marketing, Fortbildungen und Buchhaltungskosten.
Auch scheinbar kleine wiederkehrende Ausgaben summieren sich über das Jahr schnell auf mehrere tausend Euro und müssen im Stundensatz eingepreist werden, damit am Ende nicht der geplante Gewinn ausbleibt.
Auslastung realistisch einschätzen
Die Auslastung beschreibt den Anteil der Arbeitszeit, der tatsächlich an Kunden verrechnet werden kann. Neu gegründete Freelancer starten oft mit einer Auslastung von 30–50 %, da Akquise und Aufbau von Kundenbeziehungen viel Zeit beanspruchen.
Etablierte Selbstständige mit stabilem Kundenstamm erreichen häufig 70–80 % Auslastung. Eine realistische, eher konservative Schätzung schützt vor bösen Überraschungen bei der Jahresplanung.
- Gründungsphase: 30–50 % Auslastung realistisch
- Etablierte Freelancer: 60–75 % Auslastung üblich
- Spezialisierte Nischenexpert:innen: teils über 80 % möglich
- Immer Puffer für Urlaub, Krankheit und Weiterbildung einplanen
Gewinnaufschlag und Rücklagenbildung
Über das reine Wunschgehalt hinaus sollte der Stundensatz einen Aufschlag für unternehmerisches Risiko, Investitionen und Rücklagen enthalten – üblich sind 15–25 % zusätzlich zum reinen Gehalts- und Kostenbedarf.
Diese Rücklagen dienen unter anderem der Absicherung gegen Auftragsschwankungen, notwendigen Anschaffungen (z. B. neue Hardware) und einer soliden Altersvorsorge, die bei Selbstständigen anders als bei Angestellten nicht automatisch erfolgt.
Stundensatz im Marktvergleich positionieren
Neben der reinen Kostenrechnung solltest du deinen Stundensatz auch mit dem Marktniveau in deiner Branche und Region vergleichen. Ein zu niedriger Satz signalisiert oft mangelnde Expertise, ein zu hoher Satz kann Kund:innen abschrecken.
Erfahrene Freelancer erhöhen ihren Stundensatz meist schrittweise mit wachsender Expertise, Spezialisierung und Nachfrage – ein regelmäßiger Marktabgleich hilft, wettbewerbsfähig zu bleiben.
Häufige Fragen
Wie berechne ich meinen Stundensatz als Freelancer?+
Addiere dein Wunschgehalt und deine jährlichen Fixkosten, rechne einen Gewinnaufschlag hinzu und teile die Summe durch deine tatsächlich abrechenbaren Jahresstunden. Diese ergeben sich aus Arbeitstagen minus Urlaub und Krankheitstage, multipliziert mit deiner realistischen Auslastung.
Wie viel Prozent meiner Arbeitszeit ist abrechenbar?+
Bei den meisten Freelancern sind realistisch 50–70 % der Arbeitszeit abrechenbar, der Rest entfällt auf Akquise, Verwaltung, Buchhaltung und Weiterbildung. In der Gründungsphase liegt die Auslastung oft niedriger, bei etablierten Selbstständigen höher.
Was ist ein guter Stundensatz für Selbstständige?+
Ein „guter“ Stundensatz hängt stark von Branche, Qualifikation und Region ab. Er sollte immer so kalkuliert sein, dass er Wunschgehalt, Fixkosten und einen Gewinnaufschlag von 15–25 % deckt – reine Marktvergleiche ohne eigene Kalkulation führen oft zu unrentablen Preisen.
Warum ist mein Stundensatz höher als das Gehalt eines Angestellten?+
Anders als Angestellte müssen Selbstständige aus ihrem Stundensatz zusätzlich Kranken- und Rentenversicherung, Urlaubs- und Krankheitszeiten, betriebliche Fixkosten und Rücklagen finanzieren – Kosten, die bei Angestellten der Arbeitgeber trägt.
Wie oft sollte ich meinen Stundensatz anpassen?+
Es empfiehlt sich, den Stundensatz mindestens einmal jährlich zu überprüfen und an gestiegene Kosten, wachsende Erfahrung und Marktentwicklung anzupassen. Bei neuen Kund:innen lässt sich eine Erhöhung leichter durchsetzen als bei Bestandskund:innen.
Sollte ich Urlaub und Krankheit im Stundensatz einkalkulieren?+
Ja, unbedingt. Da Selbstständige während Urlaub oder Krankheit meist kein Einkommen erzielen, müssen diese Ausfallzeiten über einen entsprechend höheren Stundensatz in den arbeitsfähigen Monaten kompensiert werden.
Wie kalkuliere ich einen Tagessatz aus dem Stundensatz?+
Multipliziere deinen Stundensatz mit der Anzahl der abrechenbaren Stunden pro Tag, üblich sind 6–8 Stunden bei einem Acht-Stunden-Arbeitstag. Viele Freelancer bieten für Projekte pauschal einen Tagessatz statt einer stundenweisen Abrechnung an.
Wie unterscheidet sich der Stundensatz je nach Branche?+
Stundensätze variieren stark: Handwerkliche und beratende Dienstleistungen liegen oft zwischen 40 € und 90 €, spezialisierte IT- und Managementberatung teils deutlich über 100 € pro Stunde. Ein Marktvergleich in der eigenen Branche hilft bei der Einordnung.
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Geprüft & belegt
- Letzte Prüfung
- 14. August 2026
- Nächste Prüfung
- 12. Dezember 2026 (alle 120 Tage)
- Geprüft von
- Gründer-Guru RedaktionFachredaktion Gründung, Steuern & Förderung
Verwendete Quellen
- Interaktiver Lohn- und Einkommensteuerrechner – Bundesministerium der Finanzen
- § 32a EStG – Einkommensteuertarif – Bundesministerium der Justiz
- § 19 UStG – Kleinunternehmerregelung – Bundesministerium der Justiz
- Existenzgründerportal des BMWK – existenzgruender.de
- IHK – Preiskalkulation für Selbstständige – ihk.de
Stand: Januar 2026